Bauversicherung

Zwei Männer sehen sich gemeinsam einen Bauplan an.
Schutz vor Schäden und Haftpflichtansprüchen beim Bauprojekt

Die Baufirma hat nicht nur eine Grube für Ihren Neubau gegraben, sondern auch gleich eine in Nachbars Garten? Bei einem Bauprojekt kann vieles passieren, und oft übernimmt niemand die Schuld. Die Bauversicherung der Mobiliar schützt Bauherrschaften vor Haftpflichtansprüchen und vor den finanziellen Folgen von Unfällen. 

Gründe für die Bauversicherung

Versicherungsschutz für Ihre Baustelle

Die Bauversicherung der Mobiliar schützt alle Bauvorhaben, von Umbauten an Einfamilienhäusern bis zu Grossprojekten, während der gesamten Bauzeit – unkompliziert und kompetent. 

Diese Lösung kombiniert zwei Versicherungen und bewahrt Bauherrschaften vor Haftpflichtansprüchen sowie den finanziellen Folgen von Unfällen.

Ihre Ansprechperson in der Nähe

Dank unserer Generalagentur in Ihrer Nähe haben Sie im Schadenfall stets eine persönliche Ansprechperson. Diese kümmert sich schnell und effizient um Ihr Anliegen. Denn Schadenfälle werden direkt durch die lokale Generalagentur unter Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Direktion bearbeitet. 

Fokus auf Ihr Bauprojekt

Die Mobiliar entlastet Sie als Bauherrschaft von einer Vielzahl von Risiken, die ein Bau mit sich bringen kann. Sie können sich voll und ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren. 

Massgeschneidert

Sie versichern Ihr Bauvorhaben mit den Versicherungen und Zusatzversicherungen, die Sie brauchen und sinnvoll sind. Schliesslich ist jedes Bauvorhaben einzigartig. 

Schadenbeispiele

Bauwesen

Abdeckung zerbricht
Während den Bauarbeiten wird durch einen nicht eruierbaren Handwerker die neue Küchenabdeckung betreten. Diese Belastung führt dazu, dass die Abdeckung zerbricht.
Diebstahl
Im Laufe der Bauzeit wird ein neues, bereits eingebautes Induktionskochfeld durch eine unbekannte Täterschaft gestohlen.
Vandalismus
Über das Wochenende verschaffen sich Unbekannte Zutritt zur Baustelle und verüben einen Vandalenakt. Diverse neue Bauleistungen werden dadurch beschädigt und demoliert.

Bauherren-Haftpflicht

Fussgänger verletzt
Während den Bauarbeiten stürzt ein vorbeigehender Fussgänger aus noch unbekannten Gründen in die Baugrube und verletzt sich dabei.
Wasserleitung beschädigt
Durch die Bauarbeiten wird eine in den Plangrundlagen nicht vermerkte alte Wasserleitung des benachbarten Hauses beschädigt.
Herunterfallende Teile
Die Schwimmbadabdeckung des Nachbarn wird durch herunterfallende Teile von der Baustelle beschädigt.
Baukran stürzt
Aus unbekannten Gründen stürzt der Baukran auf das Nachbarhaus und beschädigt das Dach und den Wintergarten.
Hangrutsch
Nach starken Regenfällen ist der Hang unterhalb der Baugrube ins Rutschen geraten und hat auf dem Nachbargrundstück eine Gartenmauer eingedrückt.

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur Bauversicherung. 

Die Mobiliar bietet die folgenden Bauversicherungen an: 

  • Bauwesenversicherung 
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung 

 

Diese können mit praktischen Zusatzversicherungen ergänzt werden: 

Bestehende Bauten und Eigentum  
Bei Umbauten und Renovationen sind die bestehenden Bauten und das darin enthaltene Eigentum gegen Bauunfälle versichert. 

Bohrung von Erdsonden 
Deckung von Kosten für die Schliessung von Bohrstellen bei Arteseranbohrungen oder Gasaustritt.  

Mehrkosten im Schadenfall 
Zusätzliche Kosten bei einem gedeckten Schadenfall, wie Zuschläge für Regiearbeiten oder Überzeit, werden von der Mobiliar gedeckt. 

Expertenkosten in der Garantiezeit 
Nach Bezug des Gebäudes deckt diese Zusatzversicherung Kosten für Expertinnen und Experten zur Abklärung von Bauschäden unbekannter Herkunft während zwölf Monaten nach der Bauabnahme. 

Nein, eine Bauversicherung ist nicht obligatorisch, aber sinnvoll. Bauherrschaften schliessen eine Bauversicherung ab, um sich gegen bestimmte Risiken während der Bauphase abzusichern. 

Die Bauversicherung besteht aus der Bauwesenversicherung und der Bauherren-Haftpflichtversicherung.  

Die Bauwesenversicherung deckt: 

  • die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Bauunfall
  • im Maximum den Zeitwert (Totalschaden) 

 

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt: 

  • die Prüfung der Frage, ob Sie verpflichtet sind, für den Schaden zu haften und, falls ja, wie hoch der Schaden ausfällt. 
  • die Entschädigung berechtigter, versicherter Ansprüche. 
  • die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. 

 

Gut zu wissen: Die maximale Zahlung, die Sie erhalten können, ist durch den Betrag begrenzt, der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist. Die Versicherung deckt nur die Baustelle ab, die im Vertrag genannt ist, und gilt für die Dauer des Vertrags. 

Jede Versicherung enthält Ausschlüsse, so auch die Bauversicherung der Mobiliar.  

In der Bauwesenversicherung nicht gedeckt sind: 

  • Schäden an bestehenden Kanalisationen, Sicker- und Werkleitungen sowie Kabeln ausserhalb des Gebäudes 
  • Geld, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie künstlerischer Schmuck am Gebäude 
  • Garantiearbeiten, Mängelbehebungen sowie Schäden, die von einer Sach- oder Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen 
  • Mehrkosten, die z. B. entstehen, wenn Verbesserungen am Bauwerk während der Wiederherstellung durchgeführt werden 
  • «Ohnehin»-Kosten, die nach einem Schadenereignis notwendig werden 
  • Erdbebenschäden 
  • Schäden, die in Kauf genommen wurden 
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse 
  • Aufwendungen zur Behebung von Schönheitsfehlern 
  • Vertragsstrafen, Vermögensschäden und Ertragsausfälle 

 

In der Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind: 

  • Schäden, die Sie selbst oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, erleiden (Eigenschäden) 
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten oder in Kauf genommen wurden 
  • Schäden, die durch den Gebrauch von Fahrzeugen entstehen 
  • Vertraglich übernommene Haftungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen 
  • Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung, Verwahrung, Beförderung oder zum Gebrauch übernommen oder die Sie gemietet oder gepachtet haben 
  • Reine Vermögensschäden, sofern sie nicht auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind (Geldstrafen, Bussen, Umsatzeinbussen, entgangener Gewinn) 

Jedes Bauprojekt ist einzigartig. Um sicherzustellen, dass die gewählten Versicherungen zu Ihrem Projekt passen, lassen Sie sich am besten beraten. Profitieren Sie von der umfangreichen Erfahrung der Mobiliar mit Bauprojekten jeder Art und jeder Grösse: 

  • Umfassende und abgestimmte Deckungen für Risiken am eigenen Gebäude und Eigentum Dritter 
  • Unterstützung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort bei komplexen Fällen 
  • Massgeschneiderte Lösungen, die die Besonderheiten des Projekts berücksichtigen 

Ja, Sie können die Bauversicherung auch als Privatperson abschliessen. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater resp. Ihrer Versicherungsberaterin. 

Gründe für die Mobiliar

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