Bauherren-Haftpflichtversicherung für Unternehmen

Zwei Männer mit Bauhelmen stehen auf einer Baustelle und sehen sich gemeinsam die Baupläne an.
Die Rückendeckung für Bauherrschaften

Als Bauherrschaft haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre Baustelle verursacht wurden – auch dann, wenn Sie für die Ursache eines Schadens nicht direkt verantwortlich sind. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung der Mobiliar übernimmt begründete Ansprüche und schützt vor unberechtigten Forderungen. 

Gründe für die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung der Mobiliar übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch Ihre Baustelle verursacht werden – auch wenn Sie nicht direkt dafür verantwortlich sind. 

An Ihrer Seite

Die Beraterinnen und Berater der Mobiliar verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Bauwesens und der Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie kompetent auf Augenhöhe. 

Schutz vor Schadenersatz

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherrschaft vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter. 

Zuverlässige Partnerin

Die Mobiliar bietet Ihnen ideale Lösungen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können. Verlassen Sie sich auf eine lokale Ansprechperson, die Ihnen zuverlässig bei Fragen zu jedem Bauvorhaben zur Seite steht. 

Bauherren-Haftpflichtversicherung für Unternehmen
Ist Teil der

Schadenbeispiele

Schadenersatzforderung Dritter bei Personenschäden

Arbeiter am Kopf getroffen?
Ein Arbeiter wird von einem herabfallenden Schraubenschlüssel am Kopf getroffen. Er erleidet eine Platzwunde sowie eine leichte Gehirnerschütterung.
Arbeiterin an der Hand verletzt?
Während Schalungsarbeiten verletzt sich eine Arbeiterin aufgrund mangelnder Erfahrung mit einer elektrischen Kreissäge schwer an der Hand.
Asbestvergiftung?
Weil er sich zu wenig vor den giftigen Asbestfasern geschützt hat, erleidet ein Arbeiter nach Isolierungsarbeiten schwere Lungenschäden.

Schadenersatzforderung Dritter bei Sachschäden

Schäden am Nebengebäude?
Vibrationen auf Ihrer Baustelle verursachen Risse in den Mauern des Nebengebäudes.
Aus Versehen Baum gefällt?
Aufgrund eines Kommunikationsfehlers wurde der falsche Baum gefällt – nämlich der des Nachbarn.
Kurzschluss mit Folgen?
Ein Arbeiter hat durch unsachgemässe Handhabung einen Kurzschluss verursacht. Dadurch wurden die elektrischen Leitungen des benachbarten Gebäudes beschädigt.

Was ist gedeckt?

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter wegen:

  • Personenschäden (Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigungen von Personen)
  • Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen) 

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur Bauherren-Haftpflichtversicherung. 

Jedes Bauprojekt ist einzigartig. Daher bietet die Mobiliar individuell zugeschnittene Lösungen für jedes Projekt. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. 

Der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte vor dem Start eines Baus erfolgen. Das Risiko, dass Dritte versehentlich aufgrund Ihrer Baustelle zu Schaden kommen, ist während der ganzen Bauzeit gegeben. 

Nein, diese Versicherung ist nicht obligatorisch. Sie bietet allerdings Schutz vor Kosten, wenn jemand aufgrund einer Verletzung oder Schäden durch Ihre Baustelle Ansprüche stellt. 

Eine ideale Ergänzung bietet die Bauwesenversicherung. Sie deckt Risiken durch Bauunfälle auf der eigenen Baustelle.

Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt für Sie in einem Schadenfall: 

  • die Prüfung der Frage, ob Sie verpflichtet sind, für den Schaden zu haften und, falls ja, wie hoch der Schaden ausfällt. 
  • die Entschädigung berechtigter, versicherter Ansprüche. 
  • die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. 

 

Gut zu wissen: Die maximale Zahlung, die Sie erhalten können, ist durch den Betrag begrenzt, der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist. Die Versicherung deckt nur die Baustelle ab, die im Vertrag genannt ist, und gilt für die Dauer des Vertrags. 

Ja, Sie können die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch als Privatperson abschliessen. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater resp. Ihrer Versicherungsberaterin. 

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