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Ratgeber

Die wichtigsten Versicherungen für Freelancer und Selbständige

Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Freelancer werden in der Regel als Selbständige angesehen, da sie das wirtschaftliche Risiko selbst tragen.  

  • Lesezeit: 3 Minuten
  • Letztes Update: Juni 2024

Ob man aber als Selbständiger gilt, entscheidet schlussendlich die Ausgleichskasse. Diese prüft anhand von Kriterien, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt.

Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger oder Freelancer?

Das hängt ganz von Ihrer gewählten Rechtsform ab. Für Einzelunternehmungen sind die AHV und ALV obligatorische Sozialversicherungen. Haben Sie sich als Selbständiger oder Freelancerin für die Rechtsform GmbH oder AG entschieden, so brauchen Sie zusätzlich eine Unfallversicherung. Die berufliche Vorsorge ist auch bei einer GmbH und AG ab einem Jahreslohn von 21'300 Franken obligatorisch.  

Nicht obligatorisch - aber empfehlenswert – sind die berufliche Vorsorge, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Rechtschutzversicherung. 

Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Versicherungen: 

Sozialversicherungen

AHV/IV/EO  

  • Selbständigerwerbende sind im Rahmen der AHV und IV versichert und können bei Militärdienst Erwerbsausfallentschädigung beantragen. Ferner leistet die EO auch den Erwerbsersatz an Mütter.  
  • Bei einem Einkommen von mehr als2 300 Franken pro Kalenderjahr müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Die Ausgleichskasse prüft, ob im Sinne des Sozialversicherungsrechts eine selbständige Erwerbsarbeit vorliegt oder nicht. Für die Anmeldung wenden Sie sich an die an Ihrem Geschäftssitz zuständige Ausgleichskasse.  
  • Die AHV bietet hier hilfreiche Merkblätter. 

Arbeitslosenversicherung  

  • Selbstständigerwerbende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. 
  • Sie können nur dann Arbeitslosenentschädigung beanspruchen, wenn aufgrund einer unselbständigen Erwerbsarbeit während mindestens 12 Monaten ein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung erfolgte.  
  • Die Arbeitslosenversicherung soll nicht das unternehmerische Risiko übernehmen und so Selbständige, die gleichzeitig arbeitslos gemeldet sind, subventionieren. 
  • Das unternehmerische Risiko tragen Sie als Selbständiger selbst. 

Unfallversicherung

Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle versichert. Das UVG bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Unfälle zu versichern.

Weitere Versicherungen

Berufliche Vorsorge 

  • Vor allem bei der beruflichen Vorsorge können im Vergleich zu Unselbständigen Lücken entstehen. Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Sie können sich jedoch freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen.  
  • Damit keine Lücke in der Vorsorge entsteht und Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren können, empfiehlt es sich, eine Säule 3a abzuschließen oder sich beim Verband oder einer Auffangeinrichtung freiwillig zu versichern.  

Krankenversicherung 

  • Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Denken Sie daran, bei der Krankenkasse in der Grundversicherung die Unfalldeckung einzuschliessen. Kurzfristige Ausfälle durch Krankheit (bis max. 730 Tage) können über ein Krankentaggeld abgedeckt werden. 

Betriebshaftpflichtversicherung 

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen, wenn sich beispielsweise ein Kunde in Ihren Büroräumlichkeiten verletzt oder Sie Ihrem Auftraggeber einen Schaden zufügen. 
  • Unabhängig von der Vertragslaufzeit können Versicherungen im Konkursfall gekündigt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich neben einer festen Anstellung als Freelancer tätig bin?

Sind Sie nebst einer festen Anstellung als Freelancer tätig, liegt in der Regel eine Nebenerwerbstätigkeit vor. Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Freelancer müssen Sie in der Steuererklärung deklarieren. Falls die Einnahmen 2 300 Franken nicht übersteigen, müssen Sie in der Regel keine Beiträge an AHV/IV/EO und ALV zahlen. Ausgenommen sind Tätigkeiten in gewissen Branchen (Tanz-/Theaterproduktion, Orchestern, Radio und Fernsehen etc.). Mehr Informationen finden Sie hier.  

Es kann sein, dass Sie Ihren Nebenerwerb dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Prüfen Sie, ob die sogenannte Nebenerwerbstätigkeit als Freelancer zulässig ist. Das bedeutet, dass die Sorgfalts- /und Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht verletzt wird und Ihre persönliche Arbeitspflicht gewährleistet ist.

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