Seitenansicht eines Hauses in grüner Umgebung, Symbolbild für undichte Fenster in einer Mietwohnung in der Schweiz.

Undichte Fenster in der Mietwohnung

Ihre Rechte als Mieter:in in der Schweiz

Zugluft, beschlagene Scheiben oder Wasser auf der Fensterbank? Undichte Fenster in der Mietwohnung können zu Schimmel, Feuchtigkeitsschäden und hohen Heizkosten führen. Doch wer ist verantwortlich? Und was können Mieter:innen tun?

  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Letztes Update: Februar 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Undichte Fenster können zu einem unbehaglichem Raumklima und erhöhten Heizkosten führen sowie Folgeschäden verursachen.
  • Mieter:innen sind verpflichtet, die Vermieterschaft über festgestellte Mängel zu informieren und ihr die Gelegenheit zu geben, diese zu beheben.
  • Wenn die Vermieterin oder der Vermieter nicht handelt, können Mieter:innen rechtliche Schritte einleiten, wie etwa eine Mietzinsreduktion beantragen.
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Was kann die Ursache für undichte Fenster sein?

Undichte Fenster in der Mietwohnung entstehen häufig durch alte, poröse Dichtungen, verzogene Rahmen oder Schäden am Glas. Auch eine falsche Montage oder Einstellung des Anpressdrucks kann dazu führen, dass Luft oder Wasser eindringt.

Aber: Wasser oder Feuchtigkeit im Fensterbereich ist nicht immer auf ein undichtes Fenster zurückzuführen. Wer falsch lüftet, riskiert vor allem im Winter Kondenswasser am Fenster. Das sieht dann so aus, als wäre das Fenster undicht. Die Ursache ist aber die feuchte Raumluft – nicht ein undichtes Fenster an sich. Achten Sie deshalb auf richtiges Lüften: mehrmals täglich kurz stosslüften, statt dauerhaft kippen. So beugen Sie Schimmel und Feuchtigkeit vor.

Undichte Fenster prüfen: Gibt es ein Leck oder ist es «nur» Kondenswasser?

Nicht jede feuchte Stelle am Fenster bedeutet, dass das Fenster undicht ist. Oft handelt es sich lediglich um Kondenswasser, vor allem im Winter. So prüfen Sie undichte Fenster:

Halten Sie eine brennende Kerze oder ein Feuerzeug an den Fensterrahmen. Achten Sie dabei darauf, die offene Flamme nicht zu nahe an den Rahmen zu halten, um weitere Schäden (Brandfleck, Wachstropfen etc.) zu vermeiden. Bewegt sich die Flamme, dringt Zugluft ein – das Fenster ist wahrscheinlich undicht. Sie können auch ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Flügel klemmen. Lässt sich das Papier bei geschlossenem Fenster leicht herausziehen, ist die Dichtung schwach. Weitere Hinweise sind beschlagene Scheiben, Wasserflecken, spürbare Kälte oder laute Aussengeräusche.

Als Mieter:in sind Sie im Streitfall für die Mängel beweispflichtig. Erstellen Sie daher ein Video, mit welchem Sie das Ergebnis des oben beschriebenen Tests festhalten und fotografieren Sie allfällige feuchte Stellen. Im Streitfall müssten Sie je nachdem auf eigene Kosten ein professionelles Gutachten erstellen lassen, um das Vorliegen eines Mangels zu belegen.

Bei deutlichen Anzeichen sollten Sie die Vermieterschaft schriftlich über die undichten Fenster informieren. Zum genauen Vorgehen siehe unten: «Das müssen Sie als Mieter:in bei undichten Fenstern tun».

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Undichte Fenster: Folgen kennen

Undichte Fenster in der Mietwohnung sind kein Bagatellproblem. Werden sie nicht rechtzeitig repariert, kann das ernsthafte Folgen haben – für die Wohnung und für Ihre Gesundheit. Durch die undichten Stellen gelangt Feuchtigkeit in die Räume, es kann Schimmel entstehen, und auch die Bausubstanz leidet. Ausserdem geht Wärme verloren, was zu höheren Heizkosten führt und das Raumklima deutlich verschlechtert.

Dringt kalte Luft durch undichte Fenster ein und trifft auf warme, feuchte Raumluft, entsteht Kondenswasser – meist in den Ecken der Fenstereinfassung. Dort bleibt die Feuchtigkeit oft unbemerkt und bietet ideale Bedingungen für Schimmelbildung. 

Wird der Schimmel nicht rechtzeitig entfernt, kann er nicht nur Wände und Fensterrahmen beschädigen, sondern auch die Gesundheit beeinträchtigen – besonders bei Menschen mit Allergien oder Atemwegserkrankungen.

Regen oder Schmelzwasser, das durch undichte Fenster ins Innere gelangt, kann Feuchtigkeitsschäden verursachen. Besonders gefährdet sind Wände, Möbel und empfindliche Bodenbeläge wie Parkett oder Laminat. Wird der Schaden nicht behoben, kann es zu dauerhaften Verfärbungen, Materialverlust oder sogar Schimmelbildung kommen.

Ältere Holzfenster sind besonders anfällig für solche Schäden. Holz reagiert empfindlich auf Feuchtigkeit: Es quillt auf, verzieht sich und verliert an Stabilität. Dadurch verschlechtert sich die Dichtwirkung zusätzlich. Regelmässige Pflege und Wartung sind hier besonders wichtig.

Schliessen die Fenster nicht richtig, kann neben Feuchtigkeit auch Lärm in die Wohnung eindringen. Um diesen zu messen gibt es Messgeräte. Je nach Intensität des Lärms könnte ein Mangel an der Mietsache vorliegen.

Energieverlust:

Warme Luft entweicht, kalte Luft dringt ein – das erhöht den Heizbedarf spürbar. In einer Mietwohnung bedeutet das: höhere Heizkosten, geringerer Wohnkomfort und langfristig einen negativen Einfluss auf die Umwelt. Je nach Ausmass kann dies sogar ein Grund für eine Mietzinsreduktion sein:

Die Norm-Temperatur beträgt in der Regel zwischen 20 und 21°C und für eine Minergie-Wohnung zwischen 19 und 20°C.

Wenn aufgrund undichter Fenster in Wintermonaten die Temperatur in der Wohnung deutlich unter 19 Grad Celsius (bei Minergie-Standard) oder deutlich unter 20 Grad Celsius (bei anderen Gebäuden) fällt, so kann dies einen Mangel darstellen.

Wenn Sie aufgrund der eindringenden Zugluft deutlich mehr heizen müssen, können Sie Ihren aktuellen Heizverbrauch mit dem Heizverbrauch der Vorjahre vergleichen. Sofern trotz nachweislich ungenügender Raumtemperatur ein überhöhter Heizverbrauch entstanden ist, könnten unter Umständen weitere Ansprüche geprüft werden.

Temperaturanstieg:

Doch auch die warme Sommerluft kann bei undichten Fenstern zu einem Mangel führen, nämlich dann, wenn sich die Wohnung aufgrund der mangelnden Isolation übermässig stark aufheizt. Werden die oben erwähnten Durchschnittstemperaturen stark überschritten, könnte also ein Mangel vorliegen.

Um wie viel Grad die Temperatur dafür zu hoch sein muss, muss im Einzelfall geprüft werden. Es muss insbesondere die Umgebungstemperatur berücksichtigt werden (bspw. bei Hitzewellen).

Sichern Sie bei zu niedriger oder zu hoher Raumtemperatur unbedingt Beweise: Messen Sie dazu mehrmals täglich pro Raum die Raumtemperatur (in der Mitte des Raumes, ca. 1 Meter über dem Boden) und notieren Sie die Messwerte in einem Protokoll. Fotografieren Sie zusätzlich dazu das Thermometer.

Das müssen Sie als Mieter:in bei undichten Fenstern tun

Undichte Fenster in der Mietwohnung können einen Mangel darstellen. Wenn Zugluft, Feuchtigkeit oder Schimmel auftreten, sind sowohl Sie als Mieter:in als auch die Vermieterschaft in der Pflicht.

Gemäss Art. 257f müssen Mieter:innen die Wohnung sorgfältig benutzen. Achten Sie daher auf richtiges Lüften, um unnötige Feuchtigkeit zu vermeiden. Das gehört zur Pflicht zur sorgfältigen Nutzung der Mietsache.

Als Mieter:in unterliegen Sie zudem der Meldepflicht. Das heisst, Sie müssen Mängel, die Sie nicht selbst beheben können, sofort der Vermieterschaft melden. Unterlassen Sie die Meldung, haften Sie allenfalls für den Schaden, der der Vermieterschaft durch die ausgebliebene oder verspätete Mängelanzeige entsteht.

Richten Sie daher bei undichten Fenstern eine Mängelrüge an die Vermieterschaft und übermitteln Sie gleichzeitig allfällige Beweismittel (Videos, Fotos, Protokoll, etc.).

Mieter:innen müssen Mängel, die durch kleine Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, auf eigene Kosten beheben (kleiner Unterhalt, Art. 259 OR). Dies gilt etwa für einen geringfügigen Schimmelbefall am Fenster, der durch einfaches Wegwischen beseitigt werden kann.

Die Vermieterschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand zu erhalten (Art. 256 OR). Dazu gehört auch, dass Fenster dicht sind und keine Schäden an Wohnung oder Gesundheit verursachen.

Liegt ein Mangel im mietrechtlichen Sinn vor, muss der Vermieter also:

  • Undichte Fenster prüfen und fachgerecht reparieren oder ersetzen lassen
  • Schimmel oder Wasserschäden fachgerecht sanieren
  • Kosten dafür übernehmen, sofern der Schaden nicht durch unsachgemässe Nutzung verursacht wurde.
  • Allfällige zusätzliche Kosten (bspw. Schadenersatz) übernehmen, sofern er nicht belegen kann, dass ihn kein Verschulden am Schaden trifft

Mehr zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter:in bei Mängeln in der Mietwohnung inkl. Musterbrief erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Fragen & Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema undichte Fenster in der Mietwohnung in der Schweiz.

In der Schweiz ist die Vermieterschaft verpflichtet, die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten (Art. 256 Abs. 1 OR). Dazu gehört auch, dass Fenster dicht und funktionstüchtig sind, um Wärmeverluste, Lärm, Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. 

Wenn die Fenster undicht sind und dies den Wohnkomfort beeinträchtigt (z. B. Zugluft, Kondenswasser, Schimmel), kann ein Mangel an der Mietsache vorliegen, den der Vermieter auf eigene Kosten beheben muss. Achtung: für den kleinen Unterhalt ist der Mieter verantwortlich. Lässt sich beispielsweise ein geringfügiger Schimmelbefall am Fensterrahmen leicht wegwischen, müssen Mieter:innen dies selbst tun (Art. 259 OR).

Wenn der Mangel erheblich ist (z. B. dauerhafte Zugluft, Schimmelbildung, erhöhter Energieverbrauch), haben Sie gemäss Art. 259d OR das Recht auf Mietzinsreduktion, solange der Mangel besteht. Dazu müssen Sie den Mangel schriftlich und nachweisbar der Vermieterschaft melden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber über Rechte und Pflichten als Mieter:in bei Mängeln.

Undichte Fenster in der Mietwohnung entstehen meist durch alte, poröse Dichtungen, beschädigte Fensterrahmen, Witterungseinflüsse oder Materialermüdung bei alten Fenstern. Auch eine falsche Montage oder ein falsch eingestellter Anpassdruck kann dazu führen, dass Luft oder Wasser eindringt. Solche Probleme sind nicht durch gewöhnlichen Gebrauch durch den Mieter oder die Mieterin verursacht – die Behebung fällt also meist in die Pflicht der Vermieterschaft.

Grundsätzlich gilt, dass man das Mietobjekt mietet wie gesehen. Wenn Ihnen jedoch ein Fensterersatz zugesichert wurde, so könnte argumentiert werden, dass Sie das Mietobjekt im Vertrauen auf die Fenstersanierung gemietet haben. Beachten Sie, dass Sie diese Zusicherung im Streitfall beweisen können müssten. Lassen Sie sich daher eine allfällige mündliche Zusicherung bei einer Wohnungsbesichtigung immer schriftlich bestätigen. Sind die alten Fenster nämlich nicht mangelhaft, können Sie ohne schriftliche Zusicherung keinen Ersatz verlangen.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

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