Wie das Fundament eines Hauses, ist die Haftpflichtversicherung das Fundament Ihrer Versicherungen. Sie ist wichtig; denn wenn zum Beispiel ein Fussgänger im Winter auf Ihrem Grundstück ausrutscht und sich ein Bein bricht oder wenn ein Ziegel von Ihrem Dach auf ein fremdes Auto fällt, dann sind Sie haftbar. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen. Falls Sie Ihr Wohneigentum vermieten, kommt dagegen die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug.
Welche Versicherungen brauche ich als Eigentümer:in?
Mit diesen Versicherungen haben Sie einen sorgenfreien Start als Eigenheimbesitzer:in.
Hypothek passend auf Ihre Lebenssituation
Gebäudeversicherung für den Schutz gegen Elementarereignisse
Privathaftpflichtversicherung bei selbst bewohnten Immobilien
Gebäudehaftpflicht für nicht selbstbewohnte Immobilien
Hausratversicherung für Ihre Möbel, Sportgeräte und Wertsachen
Zusatzversicherung Haustechnische Anlagen
Erdbebenversicherung für allfällige Naturereignisse
Risiko-Todesfallversicherung falls Ihnen etwas zustossen sollte
Elementarschäden: Welche Gebäudeversicherung ist zuständig?
Sie denken nicht gerne an das Schlimmste. Genau deshalb sollten Sie sich dagegen absichern. Ein Feuer bricht aus, eine Überschwemmung zerstört den Keller… In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden (Gustavo Kantone) können Elementarschäden durch die private Gebäudeversicherung versichert werden. In den restlichen Kantonen muss die Kantonale Gebäudeversicherung gewählt werden. Welche Versicherung in Ihrem neuen Zuhause zuständig ist, schauen wir gerne mit Ihnen zusammen an.
Hypothek, Vorsorge und Pensionskasse
Die Tragbarkeitsrechnung für Ihr Haus haben Sie gemacht. Jetzt unterstützen wir Sie darin, die sinnvolle Art der Hypothek und die richtigen Vorsorge- und Versicherungslösungen für Sie und Ihre Familie zu ermitteln. Je nach Lebenssituation, Pensionskasse und 3. Säule lohnt sich eine andere Kombination von Hypothek und Hypotheken-Rückzahlung. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir die Lösungen so auf Ihre Bedürfnisse ab, dass Sie das Wohnen in Ihrem Eigenheim ohne finanzielle Sorgen geniessen können. Bis zur Pensionierung – und darüber hinaus.
Haustechnik, Anlagen, Umgebung und Renovationen
Kücheneinrichtung, Sauna, Pool, Photovoltaikanlage, Gartenanlage, Geräte, aber auch Wertsachen wie wertvolle Gemälde: Wir stimmen Ihre Versicherungsdeckung auf die Ausstattung, Einrichtung und Art Ihres Hauses ab, damit jeder Schadenfall gedeckt ist. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen bei Ihrem Haus notwendig sind – und welche sich empfehlen. Erfahren Sie weiter, wie Sie Geld für allfällige Renovationen sinnvoll anlegen, um den Wert Ihrer Liegenschaft dauerhaft zu erhalten.
Todesfall und Lohnausfall
Was passiert mit Ihrem Haus, wenn Ihnen etwas zustösst? Plötzlich muss Ihr Partner oder Ihre Partnerin alleine für den Hypothekarzins aufkommen. Meistens kann er oder sie die neue Last nicht alleine tragen. Genau dafür zahlt die Risiko-Todesfallversicherung ein festgelegtes Kapital an den Partner aus.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherungen beim Haus- und Wohnungskauf
Wenn Sie eine bestehende Liegenschaft kaufen, können die bisherige Gebäudeversicherung einfach übernehmen. Sie sind aber auch völlig frei, innerhalb von 30 Tagen zum Anbieter einer Versicherung Ihrer Wahl zu wechseln.
Der Versicherungswert eines Hauses entspricht den Kosten im Falle eines Wiederaufbaus in der gleichen Grösse, am selben Ort im gleichen Ausbaustandard und zur selben Nutzung. Anhand verschiedener Angaben von den Hauseigentümern und mit Hilfe einer Applikation, ermittelt die Mobiliar den geschätzten Versicherungswert.
In den meisten Kantonen ist dies die Gebäudeversicherung, die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg), Wallis ausgeschlossen.
Die Gebäudeversicherung der Mobiliar übernimmt die Kosten für Elementarereignisse wie Feuer,Wasserschäden oder Glasbruch. Also Schäden am Gebäude. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist zuständig für die Schäden an Dritten auf Ihrem Grundstück.






