
Gutscheine in der Schweiz
Gültigkeit von Gutscheinen in der SchweizGutscheine sind ein beliebtes Zahlungsmittel und ein praktisches Geschenk. Bei der Nutzung ergeben sich jedoch immer wieder Fragen: Wie lange sind Gutscheine gültig? Darf ein Gutschein bereits nach einem Jahr ablaufen? Erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Aspekten rund um Gutscheine in der Schweiz.
Lesezeit: 7 Minuten Letztes Update: Januar 2026 3 Neuer Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gültigkeit von Gutscheinen richtet sich in der Schweiz nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Obligationenrechts (Art. 127 ff. OR).
- Es gilt in der Regel eine Gültigkeitsdauer von fünf oder zehn Jahren, je nach Art der Leistung.
- Wenn Ihr Gutschein abgelaufen ist, die Verjährungsfrist jedoch noch nicht verstrichen ist, können Sie weiterhin Anspruch auf die im Gutschein versprochene Leistung oder sogar auf eine Rückerstattung haben.
Gültigkeit von Gutscheinen in der Schweiz: Welche Fristen gelten?
Ein Gutschein ist eine besondere Form der Forderung, bei der der Aussteller der Käuferin eine Leistung oder einen Geldbetrag zu einem späteren Zeitpunkt verspricht. In der Schweiz unterliegt die Gültigkeit von Gutscheinen den allgemeinen Verjährungsbestimmungen des Obligationenrechts (OR).
Das bedeutet, dass auch für Gutscheine eine gesetzliche Frist besteht, innerhalb derer sie eingelöst werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Gutschein seine Gültigkeit.
Gutschein und Verjährung: Ablaufdatum erlaubt, aber…
Viele Gutscheine in der Schweiz sind mit einem Ablaufdatum versehen, was grundsätzlich zulässig ist. Allerdings richtet sich ihre Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsfristen (siehe oberer Abschnitt), die je nach Art der Leistung variieren. Gemäss Art. 127 ff. OR gelten folgende Fristen:
- Fünf Jahre Gültigkeit (Art. 128 OR): Gutscheine für Dienstleistungen wie Restaurantbesuche, Massagen oder physiotherapeutische Behandlungen verfallen nach fünf Jahren. Auch Gutscheine für Waren des täglichen Bedarfs, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.
- Zehn Jahre Gültigkeit (Art. 127 OR): Gutscheine für einmalige Leistungen wie Hotelübernachtungen, Reisen, Konzerte oder Kinotickets sind bis zu zehn Jahre gültig. Diese längere Frist gilt allgemein für Gutscheine, die keine regelmässig wiederkehrenden Leistungen betreffen.
Abgelaufener Gutschein: Ist er doch noch gültig?
Was passiert, wenn das Ablaufdatum eines Gutscheins überschritten wird? Ein abgelaufener Gutschein ist in der Schweiz nicht automatisch ungültig. Auch wenn er ein Ablaufdatum hat, hängt seine rechtliche Gültigkeit von der im Obligationenrecht festgelegten Verjährungsfrist ab.
Wenn Ihr Gutschein also abgelaufen ist, die Verjährungsfrist aber noch nicht verstrichen ist, können Sie weiterhin Anspruch auf die im Gutschein versprochene Leistung oder sogar auf eine Rückerstattung haben. In diesem Fall haben Sie das Recht, sich beim Anbieter zu melden und die Erfüllung der Leistung zu verlangen. Weigert sich die Anbieterin, den Gutschein noch zu akzeptieren, haben Sie die Möglichkeit, eine Forderung zu stellen (siehe nächster Abschnitt inklusive Musterbrief).
Musterbrief zur Geltendmachung des Gutscheins in der Schweiz
Wenn die Gültigkeit Ihres «abgelaufenen» Gutscheins noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt, können Sie den oder die Anbieter:in schriftlich auffordern, den Gutschein anzuerkennen und die Leistung zu erbringen. Hier finden Sie einen kostenlosen Musterbrief, um Ihre Forderung geltend zu machen.
Was sagt das Gesetz zu Gutscheinen in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es kein spezifisches «Gutscheingesetz». Vielmehr basieren die rechtlichen Regelungen zu Gutscheinen in der Schweiz auf verschiedenen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Vorschriften zur Verjährung von Gutscheinen und die Rechte der Verbraucher:innen bei deren Einlösung.
Rechte und Pflichten von Gutscheinaussteller:innen
Anbieter:innen sind dazu verpflichtet, ihre Kund:innen klar und transparent über die Bedingungen der Gutscheinnutzung und etwaige Sonderkonditionen zu informieren. Dazu gehören insbesondere die Gültigkeitsdauer des Gutscheins und allfällige Einschränkungen bzw. Bedingungen für dessen Nutzung, beispielsweise ob dieser nur für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen gilt.
Obwohl Anbieter:innen Gutscheine mit einem Ablaufdatum versehen können, muss dieses Datum innerhalb der gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen liegen. Die Gültigkeit darf also nicht willkürlich festgelegt werden.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet zudem unlautere Geschäftspraktiken, einschliesslich irreführender Werbung. Wenn Anbieter:innen ein Gutscheinangebot bewerben, aber nicht alle Bedingungen klar angeben, könnte dies gemäss Art. 3 UWG als irreführende Werbung gewertet werden.
Rechte der Verbraucher:innen
Verbraucher:innen haben das Recht, Gutscheine innerhalb der gesetzlich festgelegten Verjährungsfrist einzulösen. Auch wenn ein Gutschein ein Ablaufdatum trägt, gilt die Verjährungsfrist nach den Vorgaben des Obligationenrechts (OR). Das bedeutet:
- Sollte ein Gutschein abgelaufen sein, aber die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht erreicht haben, können Verbraucher:innen weiterhin die im Gutschein versprochene Leistung einfordern oder sogar die Rückerstattung des Gutscheinwerts verlangen.
- Wenn der oder die Anbieter:in die versprochene Leistung nicht mehr anbieten kann (z. B. weil der Service nicht mehr verfügbar ist), haben Verbraucher:innen das Recht, eine Alternative zu verlangen oder ihr Geld zurückzuerhalten.
Arten von Gutscheinen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl verschiedener Gutscheinarten mit jeweils eigenen Regelungen und Gültigkeitsbedingungen. Die gängigsten Arten sind die folgenden (die Aufzählung ist nicht abschliessend).
Gutschein und Rückerstattung: Was passiert im Falle einer Rückgabe?
Es kann Situationen geben, in denen ein Gutschein in der Schweiz nicht eingelöst werden kann oder in denen der Käufer bzw. die Käuferin eine Rückerstattung wünscht. Doch welche Rechte haben Kund:innen in solchen Fällen? In der Regel sind Gutscheine nicht rückgabefähig, es sei denn, die Aussteller:innen haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) etwas anderes festgelegt.
Ist eine Rückerstattung in Bargeld oder ein Umtausch möglich?
Unternehmen oder Dienstleister:innen sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Gutscheine in Bargeld umzuwandeln. Das heisst, dass Gutscheine in der Schweiz meistens nur gegen gleichwertige Waren oder Dienstleistungen eingetauscht werden können. Eine Rückerstattung in Bargeld ist nur vorgesehen, wenn das explizit so vereinbart wurde.
Fragen & Antworten
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