Glückliches Paar am Flughafen. Es fliegt in die Ferien und ist auf dem Weg zum Terminal.

Was sagt das OR zum Thema Ferien?

Ihr Ferienanspruch in der Schweiz

Als Arbeitnehmer:in haben Sie das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Ferientagen pro Jahr. Diese Ferientage dürfen nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden, denn sie dienen der Erholung der Arbeitnehmer:innen und müssen nach Möglichkeit auch tatsächlich bezogen werden. Sofern aber der Ferienbezug zum Beispiel aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse oder Arbeitsunfähigkeiten nicht stattfinden kann, erfolgt eine Ferienentschädigung bei Austritt.

Das Wichtigste zum Thema Ferien, was das OR dazu sagt und welche Berechnungsformeln Sie kennen müssen, erfahren Sie hier.

  • Lesezeit: 5 Minuten
  • Letztes Update: Dezember 2024

Ferien gemäss dem Arbeitsrecht

Über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus können zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die zusätzliche Ferientage gewähren.

Die wichtigsten Punkte zum Thema Ferien gemäss Arbeitsrecht sind:  

  • Ferien dürfen nicht durch Geldleistungen ersetzt werden. Eine Ausnahme bildet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe weiter unten).
     
  • Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.
     
  • Arbeitnehmende haben das Recht, mindestens zwei zusammenhängende Wochen Ferien pro Jahr zu nehmen.
     
  • Verschuldet ein:e Arbeitnehmer:in die Arbeitsverhinderung selbst, kann der jährliche Ferienanspruch um einen Zwölftel gekürzt werden. Diese Regelung tritt ab einem Abwesenheitsmonat in Kraft (Art. 329b Abs. 1 OR).

Ferienanspruch gemäss OR in der Schweiz

Gemäss Obligationenrecht (OR) hat jede:r Arbeitnehmer:in Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr. Für junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr beträgt der Anspruch mindestens fünf Wochen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass junge Arbeitnehmende genügend Zeit für Erholung und Freizeit haben, was in der Entwicklungsphase besonders wichtig ist.

Die vier Wochen Ferien, die das OR pro Jahr vorschreibt, sind als Mindestanspruch zu verstehen. Individuelle Arbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge (GAV) können zusätzliche Ferientage vorsehen. Es lohnt sich also, die eigenen Vertragsbedingungen genau zu prüfen. 

Ihr Ferienanspruch bei Teilzeit-Arbeit

In der Schweiz arbeiten viele Arbeitnehmende Teilzeit, um mehr Zeit für Hobbys, Familie oder Studium zu haben. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich den gleichen Ferienanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Die Anzahl der Ferientage wird jedoch proportional zur Arbeitszeit berechnet. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der Ferientage entsprechend der Teilzeitbeschäftigung verringert.

Wie viele Ferien haben Sie bei einem 80%-Pensum?

Wenn Sie 80 % arbeiten, haben Sie wie Ihre Arbeitskolleg:innen mit einem Vollzeitpensum Anspruch auf vier Wochen Ferien pro Jahr. Dieser Anspruch wird jedoch proportional zum Arbeitspensum berechnet. Das bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitspensum von 80 % auch 80 % der regulären Ferientage erhalten. Bei einem Vollzeitanspruch von 20 Tagen entspricht dies 16 Ferientagen pro Jahr.

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Ihren Ferienanspruch berechnen

Um Ihren genauen Ferienanspruch zu berechnen, können Sie eine einfache Formel anwenden. Diese berücksichtigt Ihr Arbeitspensum sowie den gesetzlichen oder vertraglichen Ferienanspruch.

Ferienanspruch berechnen: Formel und Beispiel

Möchten Sie berechnen, wie viele Ferientage Ihnen pro Jahr zur Verfügung stehen? Hier finden Sie alle Informationen zur Berechnung.

Ferienauszahlung: Berechnung und Beispiel

Ferienansprüche sollten in der Schweiz grundsätzlich durch Freizeit und nicht durch Geldleistungen abgegolten werden. In Ausnahmefällen, wie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, können nicht bezogene Ferientage auch ausbezahlt werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Tagesverdienstes. 

Zur Berechnung des Tagesverdienstes ist der Monatslohn durch die Anzahl der Arbeitstage pro Monat (gemäss Rechtslehre und Gerichtspraxis durchschnittlich 21.75 Tage) zu teilen. Um die Ferienauszahlung zu berechnen, lautet die Formel also: 

  • Monatslohn (inkl. allfälligem 13. Monatslohn und festen Zulagen) / 21.75 bzw. 21.66 Tage = Tagesverdienst 

Der Tagesverdienst bestimmt, wie viel Ferienauszahlung Sie für jeden nicht in Anspruch genommenen Ferientag erhalten.

Beispiel-Berechnung der Ferienauszahlung

Wie berechnen Sie Ihre Ferienentschädigung?

Ihren Ferienanspruch bei einer Kündigung berechnen

Im Falle einer Kündigung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitnehmerin ihre restlichen Ferientage noch beziehen kann. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Auszahlung der nicht bezogenen Ferientage, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder von der Arbeitnehmerin ausgeht.

Um Ihren Ferienanspruch bei einer Kündigung zu berechnen, müssen Sie zuerst Ihre verbleibenden Ferientage berechnen. Diese werden auf der Grundlage, der bis zum letzten Arbeitstag geleisteten Arbeitsmonate berechnet.

Die Formel hierfür lautet: 
(Geleistete Arbeitsmonate / 12 Monate) * jährlicher Ferienanspruch – bereits genommene Ferientage

So finden Sie Ihren Ferienanspruch bis zum Kündigungsdatum heraus

So berechnen Sie die Anzahl Ihrer Ferientage bis zum letzten Arbeitstag.

Was sagt das Obligationenrecht zu Ferien ab 50?

Einige Unternehmen bieten zusätzliche Ferientage für ältere Arbeitnehmer:innen an, um deren längere Erholungsbedürfnisse zu berücksichtigen. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliche Ferien gemäss OR. Ab 50 Jahren haben Sie also nicht automatisch Anrecht auf zusätzliche Ferientage. Allerdings können individuelle Arbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge (GAV) zusätzliche Regelungen enthalten, die den Ferienanspruch erhöhen.

Ihr Ferienanspruch ab 60 Jahren in der Schweiz: Kriegen Sie mehr Ferientage?

Auch für Arbeitnehmende ab 60 Jahren gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Ferientage. Vertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen können auch in diesem Fall zusätzliche Ferientage vorsehen. Es empfiehlt sich, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im GAV zu überprüfen.

Frau sitzt daheim am Schreibtisch mit Laptop und Reisepass und macht sich Notizen zu ihrem Ferienanspruch.
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Fragen & Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Ferien gemäss OR und Ferienanspruch.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.