Wie kann ich Ski und Snowboards in der Hausratversicherung versichern?
Mit dem Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts in der Hausratversicherung der Mobiliar sind Ski und Snowboards im Rahmen der Versicherungssumme weltweit gegen Diebstahl versichert. Das gilt zum Beispiel selbst dann, wenn Ihre ungesicherten Ski beim Après-Ski vor der Hütte gestohlen werden. Der Selbstbehalt beträgt oft 200 Franken (siehe Versicherungspolice).
Wenn Sie auch selbst verursachte Schäden versichern möchten, wie zum Beispiel einen Skibruch, benötigen Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko». Dieser deckt in der Regel alle Sportgeräte in Ihrem Hausrat, wenn Sie diese versehentlich beschädigen. Falls Sie Ihre Ski oder Ihr Snowboard verlieren, ist der Schaden hingegen nicht versichert.
In den meisten Fällen ist eine separate Versicherung für Ihre Schneesportgeräte teurer als eine Hausratversicherung, die in der Regel alle Sportgeräte in Ihrem Haushalt abdeckt. Neben den Sportgeräten sind im Zusatz «Hausrat-Kasko» ausserdem auch alle Elektrogeräte versichert (Bsp: Displaybruch). Bei gemieteten Ski und Snowboards kann sich hingegen eine separate Versicherung der Skivermietung ohne Selbstbehalt lohnen (siehe auch zweites Ausklapp-Element).
- Belag- und Kantenschäden wie Kratzer und Schäden durch Steinkontakt
- Diebstahl unbeaufsichtigter Ski oder Snowboards an Bergrestaurant, Skiständer oder Autodach
- Bindungs- und Materialschäden wie ausgerissene Schrauben oder Delamination
- Transportschäden im Flugzeug, auf Dachträger oder im Skisack
- Ski- und Snowboardbruch nach Sturz oder Kollision
Wichtig: Der Zusatz «Hausrat-Kasko» in der Hausratversicherung der Mobiliar deckt nur plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schadenereignisse. Belag- und Kantenschäden bei Ski und Snowboards sind deshalb meistens nicht gedeckt, da sie vorhersehbar sind. Der Zusatz «Hausrat-Kasko» kommt generell nicht für Schäden auf, die während des Transports passieren.
Bei gemieteten Ski oder Snowboards kann sich eine Mietskiversicherung ohne Selbstbehalt lohnen (siehe Beispiele). Die meisten Skivermietungen bieten diese günstig an.
Beschädigung: Schäden an gemieteten Ski oder Snowboards sind zwar durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Im Gegensatz zur Hausratversicherung kommt diese jedoch nur für den Zeitwert der Schneesportgeräte auf und nicht für den Neuwert.
Die Skivermietungen vereinbaren in ihren Verträgen im Falle eines Totalschadens jedoch meistens die Erstattung des Neupreises. In diesem Fall müssen Sie die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert sowie den Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung selbst bezahlen.
Schadenbeispiel bei gemieteten Ski mit Totalschaden:
- Neupreis der Ski: 800 Franken
- Zeitwert der Ski nach einem Jahr: 400 Franken
- Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung: 200 Franken
Sie müssen im Falle eines Totalschadens 600 Franken selber bezahlen (Neupreis - Zeitwert + Selbstbehalt)
Diebstahl: Der Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts in der Hausratversicherung gilt in der Regel auch für gemietete Ski oder Snowboards. Es besteht jedoch ein Selbstbehalt von meistens 200 Franken. Das ist besonders bei nur kurz gemieteten Ski eine hohe Summe, für die Sie selbst aufkommen müssen.
Was kostet eine Skiversicherung?
Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Prämie für die Hausratversicherung inklusive der beiden freiwilligen Zusatzdeckungen für Ihre Ski und Snowboards (Einfacher Diebstahl auswärts und Hausrat-Kasko). Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.
Wie kann ich mich gegen Skiunfälle versichern?
Falls Sie einer anderen Person auf der Skipiste aus Versehen einen Schaden zufügen, kommt die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten auf. Da besonders Personenschäden in der Schweiz schnell mehrere tausend Franken kosten können, ist eine Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren besonders wichtig. Stellen Sie sicher, dass in Ihrer Police auch grobfahrlässig verursachte Schäden gedeckt sind.
Wenn Sie sich bei einem Unfall auf der Skipiste verletzen, kommt in der Regel die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) Ihrer Arbeitgeberin in der Schweiz für die Kosten auf. Damit sind Sie in der Regel gut abgesichert. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeitstätig sind, ist hingegen die Unfalldeckung Ihrer Krankenkasse zuständig.
Diese übernimmt in der Grunddeckung bei Unfall nur 50 Prozent der Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 5 000 Franken pro Jahr. Darüber hinaus besteht ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Da ein Einsatz eines Rega-Helikopters im Schnitt etwa 4 500 Franken kostet, können Sie bei einem Skiunfall auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Für Kinder, Nichterwerbstätige, Studierende, Rentner:innen oder Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, kann sich deshalb eine Zusatzversicherung für Bergungs- und Rettungskosten lohnen. Einen solchen Schutz bietet zum Beispiel die REGA-Gönnerschaft, die Private Unfallversicherung der Mobiliar sowie die Reiseversicherung der Mobiliar. Lassen Sie sich am besten unverbindlich beraten, um Mehrfachversicherungen zu vermeiden.
Die Unfallversicherung kann bei einem Skiunfall Leistungen kürzen, wenn sich der Unfall bei einem Wagnis oder infolge von grobfahrlässigem Verhalten ereignet. Ein Wagnis ist ein riskantes Unterfangen, wie zum Beispiel das Fahren abseits der Piste oder das Fahren auf einer Piste, die wegen Lawinengefahr gesperrt ist. Beispiele für grobfahrlässiges Verhalten sind Ski- oder Snowboardfahren nach übermässigem Alkoholkonsum oder unter Drogeneinfluss sowie eine erhebliche Verletzung der FIS-Verhaltensregeln.
In solchen Fällen kann die Unfallversicherung Geldleistungen wie Taggelder und bei Wagnis auch Renten kürzen. Die Pflegeleistungen und die Kosten für Bergung und Transport werden hingegen in den meisten Fällen nicht gekürzt.
Wie kann ich den Skipass und gebuchte Skiferien versichern?
Mit der Reiseversicherung der Mobiliar können Sie Ihre Ausgaben für Skiabos, Skipässe sowie für gebuchte Skiferien absichern. Wenn Sie die Skiferien aus einem versicherten Grund wie Krankheit oder Unfall nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Falls Sie Ihre Ferien zum Beispiel wegen eines Unfalls abbrechen müssen, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Bereits bezahlte Skipässe und Skiabonnemente werden im Rahmen des Freizeitschutzes mit bis zu 1 000 Franken pro versicherte Person und Ereignis entschädigt.
- Bei ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Krankheit, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod – bei Ihnen selbst, einer Ihnen nahestehenden Person oder einer gemeinsam gebuchten Reisebegleitung
- Bei Ausfall Ihrer Stellvertretung am Arbeitsplatz, sodass Ihre Anwesenheit dort dringend nötig wird
- Bei einem grösseren Schaden an Ihrem Hausrat oder Gebäude oder an dem einer mitreisenden Person, der Ihre oder deren Anwesenheit zwingend erfordert
- Bei einem unerwarteten Stellenantritt oder bei unerwarteter Kündigung durch Ihre Arbeitgeberin
- Bei einem Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels (Verspätungen und Umwege sind ausgenommen)
- Falls Ihr Reiseziel mit privaten Verkehrsmitteln nicht mehr erreichbar ist
- Bei Streiks oder Unruhen jeglicher Art ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein
- Bei Quarantäne, Epidemien, Pandemien, Erdbeben, vulkanischen Eruptionen, Feuer und Elementarereignissen.
- Falls das EDA oder des BAG für Ihre Destination eine Reisewarnung ausspricht
- Bei Diebstahl Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte, sofern Sie das fehlende Dokument am Antritt einer Reise hindert
Fragen & Antworten
Eine Skiversicherung, die auch für selbst verursachte Schäden aufkommt, ist vor allem bei teuren Ski und Snowboards sinnvoll, die Sie häufig benutzen.
Meistens ist es teurer, wenn Sie Ihre Ski separat versichern, als wenn Sie Ihren gesamten Hausrat über die Hausratversicherung absichern. So deckt der Zusatz «Hausrat-Kasko» in der Regel alle Sportgeräte und Elektrogeräte in Ihrem Hausrat bei versehentlicher Beschädigung. Ausgenommen sind Geräte, die einer Drittperson gehören.
Eine separate Skiversicherung ohne Selbstbehalt kann bei gemieteten Ski und Snowboards hingegen sinnvoll sein, da die Hausratversicherung meistens einen Selbstbehalt von 200 Franken hat (siehe Versicherungspolice). Dies ist gerade bei nur kurz gemieteten Ski eine hohe Summe.
Bei Ski- und Snowboardunfällen, die durch riskantes Verhalten verursacht werden, kann die Unfallversicherung Geldleistungen, wie Taggelder oder Renten kürzen. Versuchen Sie die FIS-Verhaltensregeln zu befolgen und keine Risiken einzugehen.
Für Kinder, Nichterwerbstätige, Studierende, Rentner:innen oder Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeitstätig sind, kann sich eine Zusatzversicherung für die Bergungs- und Rettungskosten lohnen. Diese Kosten können schnell mehrere tausend Franken betragen und werden nur etwa zur Hälfte von der Unfalldeckung in der Krankenkasse übernommen.
Die REGA-Gönnerschaft, die Private Unfallversicherung der Mobiliar sowie die Reiseversicherung der Mobiliar bieten zum Beispiel einen solchen Schutz. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Skibruch ist durch die Hausratversicherung der Mobiliar nur gedeckt, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko» abgeschlossen haben (siehe Versicherungspolice). Pro Schadenereignis gilt ein Selbstbehalt, der häufig 200 Franken beträgt (siehe Versicherungspolice).
Ja, wenn Sie aus Versehen die Ski einer anderen Person beschädigen, kommt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel für den Schaden auf. Ausgenommen sind allerdings Schäden an Personen, die im selben Haushalt wohnen wie Sie sowie Schäden an Gegenständen, die Ihrer Arbeitgeberin gehören.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung ersetzt die Privathaftpflicht jedoch nur den Zeitwert der Ski und nicht den Neuwert. Da Ski jährlich etwa die Hälfte ihres Werts verlieren, lohnt sich eine Schadenmeldung in der Regel nur bei hochwertigen Schneesportgeräten, deren Anschaffung höchstens 2 Jahre zurückliegt.
Versicherungsbeispiel zur Privathaftpflichtversicherung
- Neuwert der Ski: 1 000 CHF
- Zeitwert nach 2 Jahren: ca. 250 CHF
- Selbstbehalt: 200 CHF
- Auszahlung bei Totalschaden: Zeitwert - Selbstbehalt = ca. 50 CHF





