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Unfall auf der Skipiste – wer bezahlt?

Zu Pulverschnee und frischer Bergluft gehören leider auch Unfälle auf der Piste. Welche Versicherung im Falle eines Skiunfalls zum Zug kommt lesen Sie hier.

Wer auf der Piste eine Bodenwelle über­sieht, stürzt und sich das Bein bricht, ist über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Und wer im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist darüber weltweit auch gegen Nicht­berufsunfälle versichert. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt Auslagen wie Heilungskosten oder den Erwerbsaus­fall. Selbständig erwerbende und nicht berufstätige Personen können sich bei einem Privatversicherer oder bei der Kran­kenkasse gegen Unfall versichern.

Korrektes Verhalten bei einem Unfall

Bei einem Unfall mit mehreren involvierten Personen sind Sie gut beraten, wenn Sie folgende Tipps beachten:

  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.
  • Nehmen Sie die Adresse von Be­teiligten und Zeugen auf – auch, wenn im Moment keine Verletzung sichtbar ist oder diese harmlos erscheint.
  • Bewahren Sie Quittungen von Kosten auf, die wegen des Unfalls zusätzlich angefallen sind.

Skiunfall mit Drittpersonen

Sobald mehrere Personen in einen Unfall verwickelt sind, bezahlt die Unfallversiche­rung des Opfers zwar als erste Instanz, holt sich die Auslagen aber vom Unfallver­ursacher zurück. Ist das Opfer auf medizi­nische Betreuung angewiesen oder ist es nach dem Unfall sogar invalid, können diese Forderungen schnell existenzbedro­hende Ausmasse annehmen. Die Privat­haftpflichtversicherung des Unfallverursa­chers springt hier ein.

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