die Mobiliar

""
""

Was muss ich als Auftraggeber eines Freelancers beachten?

Oftmals setzten Unternehmen auf die Mithilfe von Freelancern. Bei personellen Engpässen oder einem befristeten Projekt können Selbständige flexibel und punktgenau unterstützen. Doch es gibt einiges zu beachten, wenn Sie externe Mitarbeitende einstellen wollen. 

Vorsicht vor Scheinselbständigkeit! 

Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn man als Selbständiger arbeitet, jedoch in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Sprich: Wenn der vermeintlich Selbständige bei einer Firma angestellt ist. Für ein Unternehmen, welches einen Auftrag vergibt, kann das problematisch sein. Stellt nämlich die Ausgleichskasse eine Unselbständigkeit bzw. ein Arbeitsverhältnis fest, bedeutet das für das betroffene Unternehmen, den Pflichten eines Arbeitsgebers nicht nachzukommen. Der Auftraggeber würde u.a. Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen und macht sich somit strafbar. Zudem muss das auftraggebende Unternehmen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachbezahlen.  

Wie können Freelancer beweisen, dass sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen? 

Freelancer können durch Gründung einer GmbH oder AG ihre Situation dahingehend verbessern, dass die Selbständigkeit nicht gegenüber jedem Auftraggeber belegen müssen. Gründen sie eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), gelten sie im Sinne des Sozialversicherungsrechts als Arbeitnehmende/r dieser Gesellschaft. Aufträge werden anschliessend immer zwischen dem Kunden und der Gesellschaft vergeben.

Fragen zur Selbständigkeit, Versicherung oder Vorsorge? Unsere Generalagenturen beraten Sie gerne.