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Vorsorgelücken vermeiden und schliessen

Wissen Sie, wie hoch Ihre Altersrente nach der Pensionierung sein wird? Vorsorgelücken wirken sich negativ auf das Einkommen nach der Pensionierung aus. So optimieren Sie Ihre Rente und erstellen eine Altersstrategie.

  • Lesezeit: 6 Minuten
  • Letztes Update: März 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vorsorgelücken entstehen oft durch Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, tiefe Löhne oder fehlende Absicherung in der zweiten und dritten Säule.
  • Besonders betroffen sind Personen mit Familie oder Selbstständige, da AHV- und Pensionskassenleistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod tiefer ausfallen können.
  • Durch regelmässige Überprüfung der persönlichen Vorsorge und gezielte Einzahlungen in die Säule 3a oder 3b lassen sich finanzielle Lücken frühzeitig erkennen und schliessen.
     
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Was ist eine Vorsorgelücke?

Um Vorsorgelücken zu verstehen, werfen wir zuerst einen kurzen Blick auf das Schweizer Vorsorgesystem. Dieses besteht aus den folgenden drei Säulen: 

  • 1. Säule: staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL)
  • 2. Säule: berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
  • 3. Säule: freiwillige private Vorsorge 

Die erste und die zweite Säule sollen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Salärs decken. Sie sind für alle Arbeitnehmer:innen obligatorisch. Für selbstständig erwerbende Personen ist die zweite Säule nicht obligatorisch. Vielen Personen reichen diese 60 Prozent nicht aus, um ihren bisherigen Lebensstandard weiterzuführen. Zudem erreichen einige Personen 60 Prozent aus der 1. und 2. Säule nicht. Es bestehen also Vorsorgelücken. Mit der freiwilligen dritten Säule können diese Vorsorgelücken geschlossen werden.

So weit so gut. Doch wie entstehen Vorsorgelücken? Hier zwei Erklärungsansätze:

Wie entstehen Vorsorgelücken?

Verläuft Ihr Leben linear und immer nach Plan? Womöglich nicht. Sie verreisen für eine längere Zeit, werden Eltern oder arbeiten im Ausland? Die Folge davon: Sie weisen Einzahlungslücken auf, weil Sie nicht durchgehend in Ihre Altersvorsorge eingezahlt haben. Diese fehlenden Beitragsjahre wirken sich auf die Höhe Ihres Einkommens im Alter aus. Ein Fehljahr in der AHV hat eine Kürzung von ca. 2.3 % (1/44) zur Folge. Wichtig zu wissen: Beitragslücken in der AHV können bis 5 Jahre rückwirkend beglichen werden.

Auch bei der Säule 3a wird von Beitragslücken gesprochen. Eine Lücke entsteht dort, wenn Sie den maximal möglichen Einzahlungsbetrag in einem bestimmten Jahr nicht erreicht haben. Aktuell liegt dieser Betrag bei CHF 7 258 pro Jahr. Seit 2026 können Sie bei einigen Vorsorgeeinrichtungen auch diese Beitragslücken bis zu 10 Jahre rückwirkend einzahlen.

Besonders bei Frauen oder Teilzeitarbeitenden entstehen auch heute noch oft Vorsorgelücken. Weshalb das so ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber für eine Lückenlose Altersvorsorge für Frauen.

 

Vorsorgelücken durch zu hohes Einkommen

Der wichtigste Grund für Vorsorgelücken ist ein zu hohes Einkommen. Klingt widersprüchlich? Hier die Erklärung: Je höher das Bruttoeinkommen, desto kleiner der Anteil, der durch die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule gedeckt wird. Die folgende Grafik zeigt: Bei einem Jahreseinkommen von 75 000 Franken im letzten Jahr vor der Pensionierung erhalten Sie eine Altersrente von etwa 60 Prozent – also gerade mal etwas mehr als die Hälfte - aus der ersten und zweiten Säule. Die restlichen 40 Prozent gelten als Vorsorgelücke.
Haben Sie vor Ihrer Pensionierung 150 000 Franken verdient, liegt Ihre Altersleistung bei weniger als 40 Prozent Ihres vorherigen Einkommens – tatsächlich weniger als die Hälfte davon.
Wichtig zu wissen: Bei den aufgeführten Berechnungen handelt es sich um Richtwerte, basierend auf den gesetzlichen Mindestanforderungen der 2. Säule BVG. Wie hoch Ihre Rente wirklich ist, hängt von Ihrer Pensionskasse, Ihrem Pensionierungsalter und der individuellen Lebenssituation ab.  

Grafik Vorsorgelücke

Wie kann ich Vorsorgelücken schliessen?

Um auch im Rentenalter Ihren Lebensstandard gleich fortführen zu können wie im Erwerbsleben, gibt es vier Wege:

Fehlende AHV-Beiträge nachzahlen

Wenn Sie Fehljahre aufweisen, empfehlen wir Ihnen, die AHV nachzuzahlen. Fehljahre entstehen zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder während des Studiums. Eine Nachzahlung können Sie jedes Jahr bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse vornehmen.

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Damit Sie fürs Alter mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, können Sie freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. Dafür ist die Auffangeinrichtung der BVG zuständig. Wir empfehlen Ihnen, dies in den letzten Jahren vor der Pensionierung zu tun. Dann ist im Normalfall Ihr Einkommen grösser. Ausserdem profitieren Sie dann mehr von Steuerbegünstigungen. 

Gebundene private Vorsorge 3a

Die freiwillige Einzahlung in die Säule 3a ist ein weiterer Weg, Ihre Vorsorge zu erweitern. Bis zu 7 258 Franken können Sie jährlich in die gebundene Vorsorge einzahlen. Die Obergrenze für selbstständig Erwerbende liegt bei 36 288 Franken. Erreichen Sie diesen Maximalbetrag in einem bestimmten Jahr nicht, können Sie bei einigen Vorsorgeeinrichtungen den Rest auch bis zu 10 Jahre später noch einzahlen. Dies gilt aber nur für Beitragslücken ab 2026.

Das angesparte Kapital steht Ihnen frühestens 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zur Verfügung – ausser Sie machen sich selbstständig, ziehen ins Ausland oder kaufen ein Eigenheim. Der grosse Vorteil bei der Säule 3a: Sie können die Beiträge von den Steuern abziehen.

Freie private Vorsorge 3b

Sie möchten Ihre Rente optimieren, aber nicht gebunden sein? Die Säule 3b eignet sich gut, um allfällige Vorsorgelücken im Alter zu decken. Es gibt keinen jährlichen Maximalbetrag und das angesparte Geld ist jederzeit verfügbar.

Fragen & Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen zu Vorsorgelücken. 

Um herauszufinden, ob eine Vorsorgelücke entsteht, müssen Sie zuerst Ihre Altersrente berechnen. So berechnen Sie Ihre erwartete Altersrente:

  • AHV-Rente ermitteln (1. Säule): Bestellen Sie einen Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) bei Ihrer Ausgleichskasse. Prüfen Sie, ob alle Beitragsjahre erfasst sind und ob Einkommenslücken bestehen. Aus dem IK können Sie Beitragsdauer und das durchschnittliche Erwerbseinkommen ablesen.
  • Pensionskassenrente prüfen (2. Säule): Sind oder waren Sie angestellt, fliesst automatisch ein Teil Ihres Lohns in die berufliche Vorsorge. Ihre persönlichen Werte finden Sie auf dem Vorsorgeausweis – meist jährlich durch den oder die Arbeitgeber:in zugestellt oder direkt bei der Pensionskasse erhältlich. Relevant sind insbesondere die Abschnitte “Altersguthaben bei Pensionierung” und “Umwandlungssatz”.

So rechnen Sie Ihre Rente selbst:

  1. Suchen Sie im Ausweis das Altersguthaben bei Pensionierung und den Umwandlungssatz.
  2. Jahresrente = Altersguthaben × Umwandlungssatz.

Hier ein Beispiel für die Rechnung einer Altersrente:

  • Altersguthaben: CHF 500’000
  • Umwandlungssatz: 5.5 %

-->Jährliche Rente: CHF 27’500 (≈ CHF 2’292 pro Monat) 

Beachten Sie: Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, haben Sie im Sterbefall Ihres Ehepartners, Ihrer Ehepartnerin oder der Person in Ihrer eingetragenen Partnerschaft Anspruch auf Hinterlassenenleistungen – zumindest unter gewissen Umständen. Die Hinterlassenenrente wird aus der Pensionskasse der verstorbenen Person ausgezahlt, sofern sie in der zweiten Säule versichert war.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse nehmen Sie dann vor, wenn Sie mehr in die zweite Säule, also Ihre berufliche Vorsorge, einzahlen, als Sie müssen. Sie können höchstens die Differenz zwischen dem maximal möglichen und dem aktuell vorhandenen Altersguthaben einzahlen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie Beitragslücken aufweisen oder Steuern sparen möchten. Denn der eingezahlte Betrag lässt sich von den Steuern abziehen.

Ob Sie Ihre Vorsorgelücken mit der zweiten oder dritten Säule schliessen, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Vorsorgeziel im Alter ab. 

  • Vorsorgelücken schliessen mit der Pensionskasse (2. Säule):
    Pensionskassen weisen moderate, vom Bundesrat festgelegte Zinsen auf. Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich, wenn Sie eine feste Verzinsung und somit mehr Sicherheit vorziehen. Für ältere Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, eignet sich der PK-Einkauf wegen den Steuervergünstigungen. 
     
  • Vorsorgelücken schliessen mit der 3. Säule:
    Mit der Säule 3a lassen sich zwar auch Steuern sparen. Allerdings fällt der Maximalbeitrag von 7 258 Franken pro Jahr weniger ins Gewicht, wenn Sie ein hohes Einkommen aufweisen. Dafür ist die dritte Säule flexibler und lässt sich zum Beispiel mit Fonds kombinieren. Diese Investition weist langfristig betrachtet ein grosses Renditepotenzial auf. Neu können Sie bei einigen Versicherungseinrichtungen auch nachträglich noch in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie in gewissen Jahren den Maximalbetrag nicht erreicht haben. Das gilt aber nur für alle Einzahlungsjahre ab 2026 und muss innerhalb von 10 Jahren geschehen.

Wie könnte meine Vorsorgestrategie aussehen?

Ob Pensionskassen-Einkauf, dritte Säule oder Aktienfonds: Lassen Sie uns in Ruhe Ihre Lebenssituation analysieren und gemeinsam genau die Vorsorgelösung finden, die am besten zu Ihnen passt.

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