Eine Frau auf einem Liegestuhl

Unterschied Säule 3a und 3b

Mit den Säulen 3a und 3b lassen sich Träume finanziell verwirklichen. Dabei geht es um mehr als nur um die Altersvorsorge. Natürlich ist die dritte Säule wichtig, um den Lebensstandard auch im Alter zu halten. Sie hilft Ihnen aber auch dabei, Ihre Traumimmobilie zu finanzieren oder Ihre eigene Firma zu gründen.

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2026
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Bei der Säule 3a handelt es sich um die gebundene private Vorsorge. Die Verfügbarkeit des Guthabens ist zwar eingeschränkt, dafür profitieren Sie von erheblichen Steuervorteilen. Sie dient vor allem für den Aufbau des Altersguthabens und die steuerlich vorteilhafte Finanzierung von Wohneigentum. 

Die Säule 3b nennt man auch die freie Vorsorge. Sie ist deutlich flexibler als die Säule 3a. Sie unterstützt Sie dabei, Ihr eigenes Sparziel – etwa für ein Traumhaus – zu erreichen. 

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Vergleich zwischen den Säulen 3a und 3b im Überblick:

 Gebundene Vorsorge 3aFreie Vorsorge 3b
 ZweckSparen fürs AlterSparen für alle Wünsche 
Einzahlungen*max. CHF 7 258 pro Jahr kein Maximalbetrag 
Mindestbetrag CHF 100 pro Monat CHF 100 pro Monat 
Verfügbarkeit ab dem Referenzalter (AHV-Alter)immer
Vorzeitige Auszahlung Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswandernkeine Einschränkungen
Flexibilität Prämienpausen und zusätzliche Einzahlungen möglich Prämienanpassungen, aber keine Prämienpausen oder zusätzliche Einzahlungen möglich
Steuervorteil Prämien werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen  beschränkter Steuerabzug
Versicherung Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit 
Todesfallkapital 
Auf Wunsch: Erwerbsunfähigkeits-Rente 
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit 
Todesfallkapital 
Auf Wunsch: Erwerbsunfähigkeits-Rente 

*Für nicht selbstständig erwerbende Personen

Fragen & Antworten

Mit der dritten Säule sorgen Sie privat vor. Sie ist freiwillig und ein Teil des 3-Säulen-Prinzips des Schweizer Vorsorgesystems. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge, die zweite Säule die berufliche Vorsorge (BVG) – auch Pensionskasse genannt. 

Das Ziel der 3. Säule ist es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen, die von der ersten und zweiten Säule nicht gedeckt sind. So können Sie ihren gewohnten Lebensstil auch im Alter aufrechterhalten und Ihre individuellen Wünsche finanzieren. Kurz gesagt: Die Säulen 3a und 3b helfen Ihnen dabei, ein eigenes Vermögen aufzubauen

In die Säule 3a dürfen alle Personen einzahlen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. In die Säule 3b dürfen alle Personen einzahlen. 

Ihr Guthaben aus der Säule 3a dürfen Sie frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen. Ein vorzeitiger Bezug ist dann möglich, wenn Sie eine eigene Immobilie kaufen, ins Ausland wegziehen oder sich selbstständig machen. Ihre Ersparnisse aus der Säule 3b dürfen Sie jederzeit beziehen.

Ja, Sie dürfen Ihr 3a-Guthaben auf mehrere Konten verteilen. Pro Person darf aber höchstens der 3a-Maximalbetrag von  7 258 Franken einbezahlt werden.

Mit einem sogenannten 3a-Splitting können Sie von Steuerersparnissen beim Bezug Ihres Guthabens profitieren. Denn wenn Sie sich das ganze 3a-Kapital auf einmal auszahlen lassen, können vergleichsweise hohe Steuern anfallen. Wie hoch die Ersparnis beim gestaffelten Bezug ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Wohnkanton und Zivilstand sparen Sie so bis zu mehreren Tausend Franken pro Jahr an Steuern. Ausserdem wird Ihr 3a-Kapital nicht als Vermögen besteuert.  

Für die Säule 3b gilt: Die Auszahlung Ihres Guthabens ist dann steuerfrei, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Ausserdem muss die Laufzeit mindestens fünf Jahre betragen und der Vertrag darf nicht nach dem 66. Lebensjahr abgeschlossen worden sein.

Bei der Mobiliar zahlen Sie nicht nur für Ihre Vorsorge ein, sondern versichern diese auch und erhalten eine Lebensversicherung. Sollten Sie wegen Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden, zahlen wir Ihre Prämien weiter für Sie ein. Ihre Zukunft ist damit unabhängig von allen Eventualitäten des Lebens finanziell gesichert. Eine Versicherung ist bei Banken im Normalfall nicht möglich.

Ab wann soll ich in die dritte Säule einzahlen?

Die Faustregel besagt: Je früher Sie in die dritte Säule einzahlen, desto weniger Geld müssen Sie investieren, um Ihr Alters-Sparziel zu erreichen. Das hat mit dem Zinseszins-Effekt zu tun. Warum Sie lieber früher als später mit den Einzahlungen starten, zeigt diese einfache Rechnung mit einer durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent pro Jahr:

Grafik: Ab wann soll ich in die dritte Säule einzahlen?

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer privaten Vorsorge auseinanderzusetzen, sobald Sie erwerbstätig sind. Das kann schon nach der Lehre sein oder bei der ersten Festanstellung nach dem Studium. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können Sie eine dritte Säule abschliessen. Hier gilt: lieber spät als nie. 

Vorsorge-Simulation für Ihre individuelle Sparstrategie

Sie möchten konkreter werden? Basierend auf Ihrer Lebenssituation und Ihren finanziellen Möglichkeiten schlagen wir Ihnen eine individuelle Sparstrategie vor. 

Grundsätzlich zahlen Sie bis frühestens fünf Jahre vor Ihrem AHV-Alter in die Säule 3a ein. Ein vorzeitiger Bezug ist bei Wohneigentum, Selbständigkeit oder Wegzug ins Ausland möglich. Guthaben aus der Säule 3a können Sie dann auflösen, wenn Sie es in eine andere Vorsorgeeinrichtung wie zum Beispiel die Pensionskasse oder ein anderes 3a-Konto verschieben. Eine Auflösung des 3b-Guthabens ist flexibel und hängt von den individuellen Vertragsbestimmungen ab.  

Wenn Sie Wohneigentum kaufen, ist anstelle des Vorbezugs auch eine Verpfändung Ihres 3a-Kapitals möglich. Mit einer Verpfändung bleibt Ihr Altersguthaben sowie der Versicherungsschuz bestehen. Gleichzeitig gewähren Sie Ihrer Hypothekenbank finanzielle Sicherheit.  

Sie zahlen weiterhin in die dritte Säule ein und können Steuern sparen. Der Hypothekargeber greift in den meisten Fällen erst nach der Auszahlung Ihrer 3a aufs Guthaben zurück. Ein weiterer Vorteil: Die Steuern, die bei einem Vorbezug beglichen werden müssen, entfallen bei einer Verpfändung. 

Für die Säule 3a gilt: Im Todesfall erbt die Partnerin oder Partner. Dabei kann es sich um eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft handeln. Auch eine Lebensgemeinschaft, die in den letzten fünf Jahren vor dem Tod geführt wurde, wird hier begünstigt. Zusätzlich ist auch das Testament der verstorbenen Person entscheidend. Die erbliche Begünstung der 3b-Ersparnisse ist frei wählbar, sofern die Pflichtanteile berücksichtigt werden. 

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