
Vorsorge für Ehegatten in der Landwirtschaft
Wer mitarbeitet, muss sozial abgesichert werdenSeit 2025 gilt eine neue Regelung: Ehegatten und eingetragene Partner:innen, die regelmässig auf dem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, müssen künftig selbst versichert sein. Ab 2027 ist der Versicherungsschutz Pflicht. Wer sich früh darum kümmert, schützt nicht nur den Betrieb, sondern auch die Familie – und vermeidet Kürzungen bei den Direktzahlungen.
Lesezeit: 4 Minuten Letztes Update: Dezember 2025 8 Neuer Beitrag
Die neue Regelung stärkt die soziale Sicherheit in der Landwirtschaft. Sie schützt die Menschen, die tagtäglich auf dem Hof mitarbeiten, vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall oder Tod. Mit einer Taggeld- und Risikoversicherung sichern Sie die finanzielle Stabilität Ihrer Familie und Ihres Betriebs.
Was gilt neu ab 2027?
Mit der Umsetzung der Agrarpolitik 22+ hat der Bund die soziale Absicherung in der Landwirtschaft gestärkt. Neu müssen mitarbeitende Ehegatten und eingetragene Partner:innen über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügen. Damit soll verhindert werden, dass Familien bei Krankheit, Unfall oder Tod plötzlich ohne Einkommen dastehen.
Konkret verlangt das Landwirtschaftsgesetz (Art. 70a LwG) eine Taggeldversicherung für den Verdienstausfall sowie eine Risikoversicherung für Invalidität und Tod. Diese Absicherung ist künftig Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Fehlt sie, drohen Kürzungen von anfänglich bis zu 10 Prozent – mindestens 500 Franken pro Jahr.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft verheiratete oder eingetragene Partner:innen, die:
- regelmässig und in beträchtlichem Umfang auf dem Betrieb mitarbeiten,
- unter 65 Jahre alt sind,
- kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen erzielen (unter 22 680 Franken jährlich).
Ob die Mitarbeit «regelmässig und beträchtlich» ist, lässt sich einfach prüfen: Wenn der Zweitverdienerabzug in der Steuererklärung geltend gemacht wird, gilt die Mitarbeit als erheblich.
So sieht der Versicherungsschutz konkret aus
Die Absicherung der Risiken Invalidität und Tod kann über die Mobiliar und über die freiwillige berufliche Vorsorge der Bauernverbände (Säule 2b) erfolgen. Die Taggeldversicherung für den Verdienstausfall bei Krankheit oder Unfall kann über die Personenversicherung abgedeckt werden. Voraussetzung ist, dass der Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin selbst bei der Mobiliar für Krankheit und Unfall versichert ist. Die Gesundheitsprüfung ist obligatorisch und die Wartefrist entspricht derjenigen der Person, die den Betrieb führt.
Der persönliche Schutz umfasst zwei Teile:
Taggeldversicherung
- Verdienstausfall bei Krankheit oder Unfall
- Mindestens 100 Franken pro Tag
- Spätestens ab dem 61. Tag nach Arbeitsunfähigkeit
Risikoversicherung (Invalidität und Tod)
- Jahresrente von mindestens 24'000 Franken
- oder Kapitalleistung ab 300'000 Franken
- Kombination möglich
Mit den richtigen Versicherungen gut abgesichert
Damit sorgen Sie für den persönliche Sozialversicherungsschutz für Ehegatten und eingetragene Partner:innen, die regelmässig und in beträchtlichem Umfang auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten.
Warum Sie schon heute handeln sollten
Zwar gilt eine Übergangsfrist bis Anfang 2027, doch wer erst dann aktiv wird, riskiert Engpässe. Versicherungen prüfen den Gesundheitszustand, und Ablehnungen oder Vorbehalte sind möglich. Zudem gilt bei vielen Versicherungsgesellschaften ein Höchsteintrittsalter von 55 Jahren.
Darum empfiehlt es sich, bereits heute zu handeln:
- Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb von der neuen Regelung betroffen ist.
- Klären Sie den bestehenden Versicherungsschutz für mitarbeitende Ehegatten.
- Lassen Sie sich beraten, welche Kombination aus Taggeld- und Risikoversicherung sinnvoll ist.
So sichern Sie Ihren Betrieb und Ihre Familie langfristig ab – und erfüllen die Anforderungen der neuen Gesetzgebung.
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