Gründe für die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende
Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende bietet einen optimalen Schutz vor Folgen von unkalkulierbaren Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Tod.
Zwei Risiken – eine Police
In der Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende sind zwei Risiken in einer Police gedeckt: Unfall und Krankheit. Für weniger administrativen Aufwand.
Weltweiter Schutz
Sie geniessen einen weltweiten Versicherungsschutz und umfassende Sicherheit vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit.
Garantierte Kapitalzahlungen
Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Kapitalzahlungen werden im Schadenfall auf jeden Fall ausbezahlt – unabhängig von den Leistungen anderer Versicherer.
Familienmitglieder inklusive
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiten, mitzuversichern.
Was ist gedeckt?
Folgende Leistungen sind gedeckt:
Taggeld bei Krankheit oder Unfall
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % erfolgt eine Taggeldzahlung während maximal zwei Jahren.
Mehrkostenkapital bei Krankheit oder Unfall
Kapitalleistung im Falle von Arbeitsunfähigkeit.
Heilungskosten bei Unfall
Zusätzliche Deckung für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Spezialmedikamente, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstattet werden, sowie Kosten für Haushaltshilfen nach ärztlicher Empfehlung.
Rettungs- und Suchaktionen bei Unfall
Kostendeckung für Rettungs- und Suchaktionen zur Bergung oder Rettung der versicherten Person sowie Überführung in die Schweiz im Falle eines Todesfalls.
Prothesen und Krücken bei Unfall
Erstattung für Prothesen, orthopädische Hilfsmittel, Brillen, Hörgeräte und Zahnprothesen im Falle einer Körperschädigung.
Kosmetische Operationen bei Unfall
Deckung für kosmetische Operationen, die aufgrund eines versicherten Unfalls notwendig sind.
Invaliditätskapital bei Unfall
Kapitalleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls, entsprechend dem Grad der Invalidität.
Todesfallkapital bei Unfall
Kapitalleistung im Todesfall für die Hinterbliebenen oder eine andere begünstigte Person.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende.
Nein, diese Versicherung kann freiwillig abgeschlossen werden. Da ein Schadenfall schnell sehr teuer werden kann, ist eine solche Lohnausfallversicherung für Selbstständigerwerbende aber empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne dazu.
Die Kosten für Pflegeleistungen und Heilungskosten werden stets in Ergänzung einer obligatorischen Versicherung (KVG/UVG) erbracht.
Die Unfallversicherung deckt Pflegeleistungen und Kosten für ein versichertes Ereignis bis zu 5 Jahre nach dem Unfall unlimitiert ab. Danach werden maximal CHF 500’000 pro Ereignis erstattet. Kosmetische Operationen sind bis zu CHF 20’000 versichert, Komplementärmedizin bis zu CHF 5’000. Rettungs- und Bergungsaktionen sind bis zu CHF 50’000 gedeckt.
Das Taggeld wird bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % gezahlt, nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist und bis zum Erreichen des Schlussalters.
Die Leistungen richten sich nach den in der Police vereinbarten Summen, wobei der Invaliditätsgrad durch ein ärztliches Gutachten festgelegt wird.
Beim Abschluss einer Unfall- und Kollektiv-Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende ist zu beachten, dass gewisse Deckungsbausteine ausschliesslich von Selbstständigerwerbenden und deren mitarbeitenden Familienmitgliedern ausgewählt werden können. Für einen optimalen Versicherungsschutz der Mitarbeitenden können ebenso geeignete Versicherungsprodukte abgeschlossen werden.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.


