Wie kann ich meinen Smart-TV in der Hausratversicherung versichern?
In der Grunddeckung der Hausratversicherung der Mobiliar ist Ihr Smart-TV an der angegebenen Adresse gegen Feuer-, Wasserschäden und Schäden durch Elementarereignisse sowie gegen (Einbruch-)Diebstahl versichert. Der Selbstbehalt beträgt meistens 200 Franken (siehe Versicherungspolice).
Wenn Sie auch Schäden durch Eigenverschulden versichern möchten, zum Beispiel wenn der TV von der Wand herunterfällt, benötigen Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko». Dieser deckt in der Regel alle Elektrogeräte in Ihrem Hausrat bei versehentlicher Beschädigung. Der Zusatz für Glasbruch kommt generell nicht für Schäden an Elektrogeräten auf (Mobiliarverglasungen).
- Displaybruch und mechanische Schäden an der Anzeigefläche durch Sturz oder das Werfen von Gegenständen
- Displaydefekte ohne äussere Einwirkung
- Elektronikdefekte – Gerät startet nicht mehr
- Überspannungsschäden nach Gewitter, Blitzeinschlag oder Netzstörung
- Probleme mit der Software
- Flüssigkeitsschäden durch umgestossene Getränke oder Wasserschäden
- Diebstahl bei Einbruch
Wichtig: Mit dem Zusatz «Hausrat-Kasko» in der Hausratversicherung der Mobiliar sind nur plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schadenereignisse versichert. Display- und Elektronikdefekte ohne äussere Einwirkung sowie Softwareprobleme sind zum Beispiel nicht gedeckt. Solche Schäden können mit einer Garantieverlängerung versichert werden.
Was kostet eine TV-Versicherung?
Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Prämie für die Hausratversicherung inklusive der freiwilligen Zusatzdeckung für Ihren TV (Hausrat-Kasko). Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.
Lohnt sich eine separate TV-Versicherung vom Händler?
Einzelne Elektrogeräte zu versichern ist in der Regel teurer, als wenn Sie alle Geräte über die Hausratversicherung abdecken. So kommt der Zusatz «Hausrat-Kasko» zum Beispiel bei all Ihren Geräten für Displaybruch auf – egal ob Ihr TV, Ihr Handy oder Ihr Laptop heruntergefallen ist. Neben Elektrogeräten deckt der Zusatz ausserdem auch versehentliche Schäden an Sportgeräten wie zum Beispiel an Ski und Snowboards.
Statt einer separaten TV-Versicherung kann sich beim Kauf eines Smart-TVs eine Garantieversicherung des Händlers lohnen. Diese verlängert die Dauer der Garantiefrist bei technischen Defekten am Fernseher. Da die Hausratversicherung generell nicht für technische Defekte ohne äussere Einwirkung aufkommt, kann eine solche Garantieverlängerung sinnvoll sein.
Fragen & Antworten
Eine TV-Versicherung ist vor allem bei teuren Smart-TVs sinnvoll. Falls das Gerät zum Beispiel herunterfällt und kaputtgeht, ersetzt die TV-Versicherung den finanziellen Schaden zum Neuwert.
In der Grunddeckung der Hausratversicherung sind Feuer-, Wasser- und Elementarschäden am TV bereits enthalten. Wenn Sie auch versehentliche Schäden wie das Herunterfallen des Fernsehers versichern möchten, benötigen Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko». Dieser versichert alle Elektro- und Sportgeräte in Ihrem Hausrat mit Ausnahme von Geräten, die weder gemietet noch geleast sind und jemand anderem gehören.
Eine separate TV-Versicherung ist in der Regel teurer als die Hausratversicherung, die grundsätzlich alle Geräte in Ihrem Hausrat abdeckt. Eine Garantieversicherung des Händlers kann sich hingegen lohnen, da die Hausratversicherung generell nicht für technische Defekte am TV aufkommt, die ohne äussere Einwirkung entstanden sind.
Ja, Schäden am TV durch Überspannung infolge eines Blitzeinschlags sind in der Regel durch die Grunddeckung der Hausratversicherung der Mobiliar gedeckt. Im Falle eines Totalschadens kommt die Versicherung für den Neuwert des Geräts auf, abzüglich eines Selbstbehalts, der oft 200 Franken beträgt (siehe Versicherungspolice).
Wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko» in der Hausratversicherung der Mobiliar abgeschlossen haben, ist der Schaden zum Neuwert versichert, wenn der TV herunterfällt und kaputt geht. Der Selbstbehalt beträgt häufig 200 Franken (siehe Versicherungspolice).
Häufiges Missverständnis: Der Zusatz «Mobiliarverglasungen» greift bei Glasbruch im Falle von Elektrogeräten generell nicht.
Ja, der Zusatz «Hausrat-Kasko» deckt grundsätzlich auch versehentliche Schäden an Elektrogeräten, die unterwegs passieren. Der Selbstbehalt beträgt häufig 200 Franken (siehe Versicherungspolice).
Wenn Sie Ihren Fernseher für den Transport jedoch einer anderen Person anvertrauen, und diese dabei einen Schaden verursacht, ist dieser Schaden hingegen nicht durch Ihre Versicherung gedeckt.
Ja, für Schäden am Fernseher einer anderen Person, die Sie versehentlich verursachen, springt normalerweise die Privathaftpflichtversicherung ein. Ausgenommen sind allerdings Schäden an Personen, die im selben Haushalt wohnen wie Sie.
Anders als die Hausratversicherung ersetzt die Privathaftpflicht dabei nur den Zeitwert des Geräts und nicht den Neuwert. Weil elektronische Geräte jährlich etwa die Hälfte ihres Werts einbüssen, ist eine Schadenmeldung in der Regel nur bei hochwertigen TV-Geräten sinnvoll, deren Anschaffung höchstens 2 Jahre zurückliegt.
Versicherungsbeispiel zur Privathaftpflichtversicherung
- Neuwert des Smart-TVs: 1 200 CHF
- Zeitwert nach 2 Jahren: ca. 300 CHF
- Selbstbehalt: 200 CHF
- Auszahlung bei Totalschaden: Zeitwert - Selbstbehalt = ca. 100 CHF




