
Wie stelle ich meine Haushaltshilfe korrekt an?
Private Haushaltshilfen richtig anmelden, versichern und bezahlenPutzkräfte und Babysitter sind für viele Haushalte eine unentbehrliche Hilfe. Dass man mit der Anstellung einer Haushaltshilfe zum Arbeitgeber wird und damit auch Pflichten auf sich nimmt, ist hingegen vielen nicht bewusst. Wie Sie Ihre Haushaltshilfe korrekt anstellen, erfahren Sie hier.
- Lesezeit: 4 Minuten
- Letztes Update: Mai 2025
Das Wichtigste in Kürze
- Als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe sind Sie verpflichtet, diese bei der AHV anzumelden und eine Unfallversicherung abzuschliessen, um Schwarzarbeit zu vermeiden.
- Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um Lohn, Abzüge, Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen klar zu regeln.
- Bei unregelmässigen Einsätzen sollte ein Stundenlohn inklusive eines Ferienzuschlags von 8,33 % vereinbart werden; bei regelmässigen Einsätzen ist ein Monatslohn sinnvoll.
Beim Reinigen stürzt Ihre Putzkraft die Treppe herunter und bricht sich das Handgelenk. Ihr Babysitter verbrüht sich beim Erhitzen des Fläschchens die Hand. In solchen Fällen haften Sie als Arbeitgeber für die finanziellen Folgen.
Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, weiss häufig nicht, dass er damit zum Arbeitgeber wird – mit allen Rechten und Pflichten. Hausangestellte müssen korrekt angemeldet und bezahlt werden. Für sie müssen AHV-Beiträge bezahlt und eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, unabhängig vom Arbeitspensum. Einige dieser Punkte gehen leider oft vergessen.
Schwarzarbeit vermeiden
Wer private Haushaltshilfen nicht anmeldet, handelt illegal. Trotzdem verfügen viele Hausangestellte noch immer über keine obligatorische Unfallversicherung und arbeiten schwarz. Schwarzarbeit ist in der Schweiz verboten und wird sanktioniert.
Um Ihre Haushaltshilfe rechtskräftig zu beschäftigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sie bei einem zugelassenen Unfallversicherer an. Die Krankenkasse kommt nur für Nichtberufsunfälle auf. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Angestellte gegen Berufsunfälle zu versichern. Arbeitet eine Putzkraft mehr als acht Stunden pro Woche, müssen Sie sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichern.
- Fragen Sie Ihre Haushaltshilfe, ob sie oder ihr Ehepartner bereits Familienzulagen erhält. Wenn nicht, müssen Sie sie bei einer Familienausgleichskasse anmelden.
- Besorgen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons das Anmeldeformular für das ordentliche oder vereinfachte Abrechnungsverfahren. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem AHV-Ausweis des Angestellten an die Ausgleichskasse. Den Unfallversicherer geben Sie direkt auf dem Formular an.
Weitere Informationen zur korrekten Meldung und Versicherung von privaten Hausangestellten liefert das SECO.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur Anstellung Ihrer Haushaltshilfe oder Putzfrau.

Hilfe bei der Bürokratie
Wer seine Haushaltshilfe korrekt anstellt und versichert, kommt nicht um ein wenig Bürokratie herum. Das kann abschrecken. Gute Nachrichten: Es gibt hilfreiche Anbieter, die Ihnen den grössten administrativen Aufwand abnehmen. Beispielsweise die Plattform KLARA Home des Luzerner Unternehmens KLARA – ein digitaler Assistent, der Ihnen dabei hilft, Ihre Hausangestellten gesetzeskonform anzustellen und zu versichern.
Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Hausangestellte online abschliessen
- Die Unfallversicherung für private Hausangestellte deckt alle finanziellen Folgen eines Unfalls Ihrer Haushaltshilfe während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg. Versichern Sie Ihre Haushaltshilfe direkt und unkompliziert online.
- Die Kollektiv-Krankenversicherung (Krankentaggeldversicherung) der Mobiliar deckt die finanziellen Folgen einer längeren Krankheit Ihrer Hausangestellten. Versichern Sie Ihre Haushaltshilfe direkt und unkompliziert online.
Weitere Fragen?
Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.