Unfallversicherung für Hausangestellte

Was passiert, wenn Ihre Hausangestellte stürzt und sich den Knöchel verstaucht? Wenn Sie jemanden in Ihrem Haushalt beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Person gegen Unfälle zu versichern. Die Unfallversicherung für Hausangestellte der Mobiliar schützt Sie und Ihre Haushaltshilfen bereits ab 100 Franken pro Jahr.
Gründe für die Unfallversicherung für Hausangestellte
Ab einer Versicherungsprämie von 100 Franken pro Jahr können Sie Ihre Hausangestellten gesetzeskonform versichern. Damit sind Sie als Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite, sollte es zu einem Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit kommen.
Obligatorische Schutz der Hausangestellten gemäss UVG
Mit Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung sind Ihre Angestellten gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfällen und -krankheiten versichert. Bei Arbeitsunfähigkeit wird zudem ab dem dritten Tag ein Taggeld entrichtet.
Gesetzeskonforme Versicherung
Mit der obligatorischen Unfallversicherung für Hausangestellte sind Ihre Angestellten gesetzeskonform versichert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Was ist gedeckt?
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen können Sie eine unverbindliche Beratung anfordern. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Unfallversicherung für Selbständigerwerbende
Wer als selbständig erwerbende Person nicht selbst eine Versicherung abgeschlossen hat, trägt bei einem Unfall oder einer Krankheit ein hohes finanzielles Risiko: insbesondere der Lohnausfall ist nicht abgedeckt. Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende der Mobiliar schützt Sie vor unkalkulierbaren Risiken, auch im Falle von Invalidität oder Tod.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.
