Gründe für die Unfallversicherung für Hausangestellte
Ab einer Versicherungsprämie von 100 Franken pro Jahr können Sie Ihre Hausangestellten gesetzeskonform versichern. Damit sind Sie als Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite, sollte es zu einem Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit kommen.
Obligatorische Schutz der Hausangestellten gemäss UVG
Mit Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung sind Ihre Angestellten gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfällen und -krankheiten versichert. Bei Arbeitsunfähigkeit wird zudem ab dem dritten Tag ein Taggeld entrichtet.
Gesetzeskonforme Versicherung
Mit der obligatorischen Unfallversicherung für Hausangestellte sind Ihre Angestellten gesetzeskonform versichert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Was ist gedeckt?
Die obligatorische Unfallversicherung für Hausangestellte deckt in erster Linie Berufsunfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignen.
Kostenvergütungen für Pflegeleistungen
Ambulante und stationäre Behandlungen durch Ärzt:innen und Zahnärz:innen; Hilfsmittel und Medikamente; Rettungstransporte, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung sowie Kuraufenthalte; ärztlich verordnete Pflege zuhause
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
Taggeld von 80 Prozent des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach einem Unfall
Invalidenrente bei unfallbedingter Invalidität
Invalidenrente in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades, maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes; zusammen mit der IV-Rente maximal 90 Prozent des versicherten Verdienstes
Integritätsentschädigung
Einmalige Entschädigung bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität
Hinterlassenenrente
Rente für Hinterbliebene nach einem Todesfall in Abhängigkeit des versicherten Verdienstes: 40 Prozent für Witwer:innen, 25 Prozent für Waisen; insgesamt maximal 70 Prozent des versicherten Verdienstes
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen können Sie eine unverbindliche Beratung anfordern. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wenn Sie die Versicherung heute online abschliessen, sind Ihre Hausangestellten frühestens ab morgen versichert. Selbstverständlich können Sie den Versicherungsbeginn frei wählen. Sie können die Unfallversicherung nur dann online abschliessen, wenn Ihre Hausangestellten kumulativ weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten und die jährliche Lohnsumme unter 10 000 Franken liegt. In allen anderen Fällen beraten wir Sie gerne persönlich.
Unabhängig davon, wie viele Stunden Ihre Hausangestellten arbeiten, sind Sie nach UVG verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Jahresprämie ist jedoch sehr günstig. Bei einem Jahreslohn von unter 10'000 Franken und einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 8 Stunden bezahlen Sie 100 Franken pro Jahr.
Wenn Sie Hausangestellte beschäftigen, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten oder mehr als 10 000 Franken pro Jahr verdienen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Angestellten auch gegen Freizeitunfälle zu versichern. Wir beraten Sie gerne persönlich zum optimalen Versicherungsschutz. Verlangen Sie eine unverbindliche Beratung.
Gründe für die Mobiliar
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