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Haftpflichtversicherung für Hund und Katze in der Schweiz

Benötige ich eine zusätzliche Versicherung für Schäden, die mein Hund oder meine Katze bei Dritten verursacht? Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch? Übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Mobiliar Schäden an der Mietwohnung? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

  • Lesezeit: 6 Minuten
  • Letztes Update: Juli 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haftpflichtversicherung für Hunde schützt Halter:innen vor finanziellen Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden.
  • Die Versicherung deckt unter anderem Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab, die Dritte durch den Hund erleiden können.
  • Eine separate Police benötigen Sie nur, wenn Sie das Tier gewerblich nutzen, bei Jagdtätigkeit oder wenn Sie an reitsportlichen Veranstaltungen teilnehmen.
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Benötige ich eine zusätzliche Versicherung für Schäden durch Haustiere?

Nein, in der Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar sind Schäden, die Ihr Haustier bei Dritten verursacht, grundsätzlich gedeckt. Das Haustier muss dabei nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt sein.

Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigen Sie nur,

  • wenn Sie Ihre Tiere zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken einsetzen, zum Beispiel als Hundetrainer:in oder Katzenzüchter:in.
  • wenn Sie fremde Pferde reiten oder an reitsportlichen Veranstaltungen teilnehmen, wie Springreiten oder Pferderennen.
  • wenn Sie in Ihrer Freizeit als Jäger:in tätig sind.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Mobiliar ist standardmässig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Sie deckt Schäden, die Ihr Haustier bei Dritten verursacht, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Sachschäden, zum Beispiel an der Mietwohnung oder an Fahrzeugen, als auch Personenschäden, von Verletzungen bis hin zum Tod. Bitte beachten Sie die Ausnahmen im nächsten Aufklappelement.

Wichtig: Der Schaden muss bei einem «plötzlich eintretenden Schadensereignis» entstehen. Wenn zum Beispiel Ihre Katze regelmässig einen Türrahmen in Ihrer Mietwohnung zerkratzt, ist der Schaden nicht gedeckt. 

Der Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung beträgt in der Regel 200 bis 500 Franken pro Schadensereignis. Sie finden Ihren Selbstbehalt in der Versicherungspolice im Kundenportal oder in der «Meine Mobiliar» App

Schadenbeispiele für Hunde:

  • Hund beisst Passant:in
  • Hund bringt Passant:in zu Fall
  • Hund rennt auf die Strasse und verursacht Autounfall*
  • Hund reisst Nummernschild von parkiertem Auto ab

*Die Schuld kann hier auch teilweise bei dem Autolenker oder der Autolenkerin liegen und muss in jedem Fall individuell beurteilt werden.

Schadenbeispiele für Katzen:

  • Katze uriniert auf Holzboden der Mietwohnung (ist nur als einmaliger Vorfall gedeckt)
  • Katze wirft Vase der Nachbarin um
  • Katze tötet Wellensittich des Nachbars
  • Eigenschäden: Schäden, die Ihr Haustier an Ihren persönlichen Gegenständen oder an einer Person verursacht, die mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt;
    Beispiele: Hund zerfetzt Ihr Sofa, Katze uriniert auf Ihre Matratze oder Ihren Teppich, Katze zerkratzt Ihre Möbel, Hund verletzt Halter:in;
  • Katze zerkratzt wiederholt Wände, Böden oder Türrahmen; wiederholtes Kratzen gilt nicht als «plötzlich eintretendes Schadensereignis» und ist deshalb nicht gedeckt.
  • Bussen und Kosten aus Straf- und Administrativverfahren im Zusammenhang mit Haustieren;
  • Schäden, die beim Reiten an fremden Pferden oder der dazugehörigen Ausrüstung entstehen, mehr zur Versicherung beim Reiten fremder Pferde;
  • Schäden, die bei reitsportlichen Veranstaltungen durch Pferde verursacht werden;
  • Schäden die Sie als Jäger:in verursachen;
  • Schäden durch Tiere, die Erwerbszwecken dienen.

Was kostet die Haftpflichtversicherung für Sie und Ihren Hund?

Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Kosten für die Haftpflichtversicherung zugeschnitten auf Sie und Ihren Hund. Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde obligatorisch in der Schweiz?

Dies ist abhängig von der gesetzlichen Regelung Ihres Kantons, die Sie im kantonalen Hundegesetz finden. In den folgenden Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen obligatorisch (Stand: Juni 2025, Angaben ohne Gewähr): 

  • Appenzell (beide)
  • Bern
  • Basel-Land
  • Basel-Stadt
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Tessin
  • Zürich

Einige Kantone schreiben zudem eine Mindestdeckungssumme von 1 bis 5 Millionen Franken vor.

Spezialfälle (Stand: Juni 2025, Angaben ohne Gewähr): Die Kantone St. Gallen und Solothurn haben gesetzlich verankert, dass die Haftpflichtversicherung sowohl die Hundehalter:innen als auch Personen, die den Hund beaufsichtigen, einschliessen muss. In den Kantonen Aargau und Waadt besteht nur eine Versicherungspflicht für Listenhunde. Das sind bewilligungspflichtige Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen ist generell sinnvoll, unabhängig von der Hunderasse. Denn als Hundehalter:in haften Sie gemäss Art. 56 OR für Schäden, die Ihr Hund verursacht, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie keine Schuld am Schaden trifft. Personenschäden können für Hundehalter:innen ohne Versicherung besonders teuer werden, insbesondere dann, wenn die verletzte Person vorübergehend arbeitsunfähig ist.

Wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, sind Schäden, die Ihr Hund bei Dritten verursacht, meistens gedeckt. Prüfen Sie in diesem Fall, was gedeckt ist und passen Sie den Versicherungsschutz bei Bedarf entsprechend an. In den beiden nächsten Aufklappelementen finden Sie Empfehlungen dazu.

Beispiele für Personenschäden durch Hunde:

  • Hund springt an einer Person hoch und bringt diese zu Fall
  • Hund beisst eine Person
  • Hund rennt auf die Strasse und verursacht Verkehrsunfall*

*Die Schuld kann hier auch teilweise beim Autolenker oder der Autolenkerin liegen und muss in jedem Fall individuell beurteilt werden.

Die Mobiliar empfiehlt eine Deckungssumme von 5 Millionen Franken sowie den Zusatz «Grobfahrlässigkeitsschutz». Weitere Informationen zum Grobfahrlässigkeitsschutz finden Sie im nächsten Aufklappelement.

Die folgende Tabelle enthält die vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen der Kantone, in denen eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen obligatorisch ist (Stand: Juni 2025, Angaben ohne Gewähr):

KantonDeckungssumme
AI*
AR5 Mio. CHF
BE3 Mio. CHF
BL3 Mio. CHF
BS*
FR1 Mio. CHF
GE*
GL*
SG*
SH1 Mio. CHF
SO*
SZ*
TG3 Mio. CHF
TI3 Mio. CHF
ZH1 Mio. CHF

*keine vorgeschriebene Mindestdeckungssumme

Wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, benötigen Sie in der Regel keine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Hunde. Prüfen Sie, welche Schäden durch Hunde in Ihrer bestehenden Police gedeckt sind. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch dann für Schäden aufkommt, wenn Ihr Hund durch eine andere Person beaufsichtigt wird.

Die Mobiliar empfiehlt ausserdem, einen Grobfahrlässigkeitsschutz für die Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Andernfalls kann es sein, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, falls die Versicherung feststellt, dass eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung zum Schaden geführt hat.

Beispiele für Verhaltensweisen von Hundehalter:innen, die als grobfahrlässig eingestuft werden können:

  • Leinenpflicht ignorieren
  • Maulkorbpflicht ignorieren
  • Grundstück nicht ausreichend sichern
  • Hund an einem ungeeigneten Ort anbinden
  • Kontrolle über den Hund einer ungeeigneten Person übergeben
  • Aggressiver Hund nicht ausreichend sichern
  • Autofenster zu weit offen lassen

Fragen & Antworten

Als Hundehalter:in haften Sie gesetzlich für Schäden, die Ihr Hund bei Dritten verursacht (Art. 56 OR). Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Haustier andere Menschen oder Tiere verletzt, einen Verkehrsunfall verursacht, Gegenstände von Dritten beschädigt oder Schäden an einer Mietwohnung anrichtet.

Ja, grundsätzlich übernimmt die Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar Schäden, die durch Haustiere an Dritten verursacht werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme (siehe Versicherungspolice zum Beispiel im Kundenportal oder in der «Meine Mobiliar» App). Nicht gedeckt sind jedoch Schäden durch gewerblich genutzte Haustiere oder Schäden bei Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. 

Ebenso ausgeschlossen sind Schäden beim Reiten fremder Pferde, einschliesslich Pferd, Zaumzeug und Fahrausrüstung, sowie Schäden durch Pferde bei reitsportlichen Veranstaltungen. Generell nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt sind Schäden, die Sie als Jäger:in verursachen.

Ja, die Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar deckt grundsätzlich Schäden, die durch Hunde verursacht werden, auch wenn diese vorübergehend von einer Hilfsperson beaufsichtigt werden. Sobald eine Person jedoch regelmässig auf Ihren Hund aufpasst, gilt sie rechtlich gesehen nicht mehr als Hilfsperson sondern als Halter:in des Hundes und haftet selbst für Schäden, die der Hund verursacht.

Ja, sobald Sie regelmässig auf einen Hund aufpassen, gelten Sie rechtlich als Hundehalter:in und haften für Schäden, die der Hund verursacht. 

Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind Sie in der Regel auch gegen Schäden durch Haustiere versichert, da die meisten Privathaftpflichtversicherungen eine Tierhalterhaftpflicht beinhalten. 

Überprüfen Sie sicherheitshalber, ob und welche Leistungen Ihre Privathaftpflicht bei Schäden durch Hunde übernimmt.

Nein, wiederholtes Kratzen der Katze gilt nicht als «plötzlich eintretendes Schadensereignis» und ist deshalb nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Schäden infolge von einmaligem Kratzen der Katze sind hingegen grundsätzlich versichert.

Haben Sie Interesse an der Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar?

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