
Haftpflichtversicherung für Hund und Katze in der Schweiz
Benötige ich eine zusätzliche Versicherung für Schäden, die mein Hund oder meine Katze bei Dritten verursacht? Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch? Übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Mobiliar Schäden an der Mietwohnung? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.
Lesezeit: 6 Minuten Letztes Update: November 2025 10
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Haftpflichtversicherung für Hunde schützt Halter:innen vor finanziellen Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden.
- Die Versicherung deckt unter anderem Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab, die Dritte durch den Hund erleiden können.
- Eine separate Police benötigen Sie nur, wenn Sie das Tier gewerblich nutzen, bei Jagdtätigkeit oder wenn Sie an reitsportlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Benötige ich eine zusätzliche Versicherung für Schäden durch Haustiere?
Nein, in der Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar sind Schäden, die Ihr Haustier bei Dritten verursacht, grundsätzlich gedeckt. Das Haustier muss dabei nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt sein.
Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigen Sie nur,
- wenn Sie Ihre Tiere zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken einsetzen, zum Beispiel als Hundetrainer:in oder Katzenzüchter:in.
- wenn Sie fremde Pferde reiten oder an reitsportlichen Veranstaltungen teilnehmen, wie Springreiten oder Pferderennen.
- wenn Sie in Ihrer Freizeit als Jäger:in tätig sind.
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde obligatorisch in der Schweiz?
Dies ist abhängig von der gesetzlichen Regelung Ihres Kantons, die Sie im kantonalen Hundegesetz finden. In den folgenden Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen obligatorisch (Stand: Juni 2025, Angaben ohne Gewähr):
- Appenzell (beide)
- Bern
- Basel-Land
- Basel-Stadt
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Thurgau
- Tessin
- Zürich
Einige Kantone schreiben zudem eine Mindestdeckungssumme von 1 bis 5 Millionen Franken vor.
Spezialfälle (Stand: Juni 2025, Angaben ohne Gewähr): Die Kantone St. Gallen und Solothurn haben gesetzlich verankert, dass die Haftpflichtversicherung sowohl die Hundehalter:innen als auch Personen, die den Hund beaufsichtigen, einschliessen muss. In den Kantonen Aargau und Waadt besteht nur eine Versicherungspflicht für Listenhunde. Das sind bewilligungspflichtige Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.




