Ein Mädchen ist draussen und schaut sich ein rotes Windrädchen an.
Ratgeber

Elementarschaden

Richtig versichert bei Unwettern

Gegen Naturereignisse wie Hochwasser und Sturm können wir Menschen meist nicht viel tun. Gebäude und Grundstücke können aber gegen die finanziellen Folgen aus Schäden durch solche Elementarereignisse abgesichert werden. Je nach Kanton sind Elementarschäden zusammen mit Feuer über die kantonale Versicherung abgedeckt oder werden über private Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

  • Lesezeit: 3 Minuten
  • Letztes Update: Oktober 2025
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Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden, sind Schäden die durch Naturereignisse verursacht wurden. Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsche können Schäden an Gebäuden und Grundstücken mit hohen finanziellen Folgen verursachen.

Elementarschadenversicherung

Mit der Elementarschadenversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden aus Naturereignissen geschützt. In den meisten Schweizer Kantonen gehören die Elementarversicherung- und Feuerversicherung zusammen und sind Teil der obligatorischen kantonalen oder privaten Gebäudeversicherung. 

  • Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Waadt
  • Zug
  • Zürich

 

GUSTAVO-Kantone

In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen – Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden – gibt es keine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung. Eigentümer:innen müssen ihre Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden bei privaten Versicherungen abschliessen. In ein paar dieser Kantone ist eine Gebäudeversicherung freiwillig. Die finanziellen Folgen aus Schäden durch Naturereignisse können schnell sehr hoch sein, weshalb dringend empfohlen wird, immer eine Versicherung abzuschliessen.

 

Die Hausratversicherung deckt Elementarschäden an Mobiliar, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab und ist in den meisten Kantonen freiwillig.  

Kontakt

Sind Sie sich nicht sicher, wie es in Ihrem Kanton geregelt ist? Ihr:e Versicherungberater:in hilft Ihnen gern weiter.

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Hochwasserschaden

Wenn Wasser in grossen Mengen über das Ufer von Seen, Flüssen oder anderen Gewässern tritt, gilt dies als Hochwasser. Wird dabei Ihr Haus, Teile davon oder der Garten beschädigt oder zerstört, werden diese Schäden durch die Elementarversicherung gedeckt. Die genauen Deckungen sind jeweils in der Police ersichtlich.

Versicherungen

Ob Hauseigentümerin, Landwirtin oder Mieter. Mit der richtigen Versicherung schützen Sie sich vor finanziellen Folgen durch Elementarschäden.

Gebäudeversicherung

Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen durch Elementarschäden an Ihrem Wohngebäude. Mit den individuellen Zusatzdeckungen können Sie Ihre Gebäudeversicherung genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen. 

Fragen und Antworten

Finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Elementarschaden.

Die Elementarversicherung deckt Folgen aus Schäden, die durch folgende Ereignisse entstanden sind:

  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Sturm (Wind von mindestens 75 km/h)
  • Hagel
  • Lawine
  • Schneedruck
  • Felssturz
  • Steinschlag
  • Erdrutsch

Nicht gedeckt sind, unter anderem; 

  • Schäden durch kriegerische Ereignisse
  • Erdbeben
  • Vulkanische Eruptionen
  • Wasser aus Stauseen
  • Wasser aus künstlichen Wasseranlagen
  • Veränderung der Atomstruktur. 

Spezifisch für Hochwasser sind folgende Schäden ausgeschlossen:

  • Bodensenkungen
  • Schlechten Baugrund
  • Fehlerhafte Konstruktion
  • Mangelhaften Unterhalt und Rückstau aus der Kanalisation

 

Die detailierten Ausschlüsse finden Sie in Ihrer Police.  Unsere Versicherungsberater:innen helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.

Wurde die Bausubstanz Ihres Gebäudes oder damit fest verbundene Einrichtungen beschädigt, ist dies ein Fall für die Gebäudeversicherung. Schäden innerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung an beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidung etc. gehören zur Hausratsversicherung.

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