Frau fängt Apfel im Büro

Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis

Checklisten und hilfreiche Informationen, wenn Sie ein Arbeitszeugnis verlangen

Ein Arbeitszeugnis begleitet Arbeitnehmende während ihres gesamten Berufslebens und ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn. Arbeitnehmende können jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, das nicht nur eine formale Bestätigung des Arbeitsverhältnisses darstellt, sondern auch die erbrachten Leistungen, das Verhalten und die Fähigkeiten wahrheitsgetreu wiedergibt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht jederzeit - sowohl nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis. Es birgt aber auch Konfliktpotenzial, das zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Erfahren Sie hier das Wichtigste über Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis. 

  • Lesezeit: 6 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2025

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Nach Artikel 330a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) hat jede:r Arbeitnehmer:in das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Ihre Arbeitgeberin hat also die Pflicht, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und der Dauer der Anstellung. Sie können von Ihrem Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, sei es während des laufenden Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder nach dessen Beendigung als Schlusszeugnis. 

Mann liest ein Dokument

Zwischen- oder Arbeitszeugnis verlangen: So gehen Sie vor

Ein Zwischen- oder Arbeitszeugnis zu verlangen ist eine sinnvolle Massnahme, um Ihre beruflichen Leistungen und Qualifikationen zu dokumentieren. Typische Gründe für die Anforderung eines Schlusszeugnisses sind: 

  • Arbeitgeberwechsel
  • Bewerbung für eine neue Stelle 

Damit Sie zeitnah ein korrektes Zeugnis erhalten ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Anforderung zu wählen. Bei Schlusszeugnissen sollten Sie rechtzeitig vor dem letzten Arbeitstag anfragen. 

Wenden Sie sich dafür an die richtige Ansprechperson. In kleineren Unternehmen ist das meist der oder die direkte Vorgesetzte oder die Geschäftsleitung. In grösseren Unternehmen ist es die Personalabteilung.  

Die Anfrage stellen Sie idealerweise schriftlich. Sie haben jederzeit das Recht auf ein Arbeitszeugnis und müssen keine Erklärungen angeben.  

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Streitigkeiten im Job, Stress mit der Nachbarin oder ein anderes Rechtsthema – die Privat-Rechtsschutzversicherung der Protekta verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und unterstützt Sie tatkräftig auf dem Weg dort hin.

Wann können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen?

Im Prinzip jederzeit. Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, das heisst, Sie können immer ein Schluss- oder Zwischenzeugnis verlangen. In der Regel werden Zwischenzeugnisse verlangt, wenn es Veränderungen im Unternehmen oder im Aufgabenbereich gibt. Wenn Sie also einen neuen Vorgesetzten bekommen oder das Unternehmen aufgekauft wird, lohnt es sich, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Auch wenn Sie befördert werden oder die Abteilung wechseln, ist es ratsam, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. 

Vorlage Zwischen- oder Arbeitszeugnis verlangen

Diese Inhalte gehören in Ihr Arbeitszeugnis

Sie haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis, das wohlwollend, wahrheitsgetreu und vollständig ist. Wohlwollend bedeutet, dass es in einer positiven und unterstützenden Weise formuliert sein soll, um den weiteren beruflichen Weg des Arbeitnehmenden nicht zu erschweren. Gleichzeitig muss es der Wahrheit entsprechen und darf keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Die wichtigsten Informationen, die Ihr Arbeitgeber im Abschlusszeugnis aufnehmen sollte, sind folgende: 

  • Art des Arbeitsverhältnisses: Eine detaillierte Beschreibung Ihrer Position, der ausgeübten Tätigkeiten und Ihrer Verantwortlichkeiten.
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Der genaue Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat.
  • Leistungen des Arbeitnehmenden: Eine Bewertung der Arbeitsleistung, der Fähigkeiten und der Erfolge, die Sie während Ihrer Anstellung erzielt haben.
  • Verhalten des Arbeitnehmenden: Eine Bewertung Ihres Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kundschaft.

Arbeitszeugnis prüfen: Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen muss es erfüllen?

Ein vollständiges und korrektes Arbeitszeugnis sollte wie folgt aufgebaut sein: 

Briefkopf mit den Daten des Arbeitgebers

Angaben zum Arbeitnehmenden (Name, Geburtsdatum, Heimatort)

Beschreibung der Tätigkeit

Leistungsbeurteilung (fachliche Kompetenz und Arbeitsweise)

Beurteilung des Verhaltens gegenüber Kolleg:innen und Vorgesetzten

Datum und Unterschrift der bzw. des Vorgesetzten

Optional: Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Schlussformel

Diese Informationen gehören nicht in ein Arbeitszeugnis: Das sagt das Gesetz in der Schweiz

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis verlangen, sollten Sie immer genau prüfen, was darin steht. Bestimmte Informationen sind nämlich nicht zulässig und dürfen auf keinen Fall in Ihrem Arbeitszeugnis erscheinen.  

Dazu zählen alle Angaben aus dem Privatleben wie medizinische Diagnosen, Freizeitverhalten, sexuelle Orientierung, Religion, Familienstand etc.  

Auch geringfügige Verfehlungen, die im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer nicht ins Gewicht fallen und das Arbeitsverhältnis nicht prägen, gehören nicht in ein Arbeitszeugnis. Also einmalige Verspätungen, einzelne Konflikte, vereinzelte Absenzen, übliche Meinungsverschiedenheiten sowie strafrechtliche Verfehlungen ohne Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Einige dieser Angaben haben im Laufe der Jahre in Form von versteckten Codes dennoch Eingang in Arbeitszeugnisse gefunden. Inzwischen ist dies jedoch verboten. Denn Arbeitnehmende haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis, das fair, wohlwollend und eindeutig ist. 

Codes und versteckte Botschaften: verbotene Inhalte im Arbeitszeugnis

Codes oder Codierungen im Arbeitszeugnis sind Inhalte, die versteckte Hinweise in Form von bestimmten Formulierungen oder Auslassungen enthalten. Hinter scheinbar positiven Aussagen verbergen sich für die Personalverantwortlichen negative Bedeutungen. Diese sind für Arbeitnehmende schwer zu erkennen und verstossen gegen das Gebot von Treu und Glauben. 

Die Gerichtspraxis verlangt, dass Arbeitszeugnisse frei von jeglichen versteckten Äusserungen sind. Unklare, mehrdeutige Formulierungen sind somit nicht gestattet. Beispiele solcher Formulierungen sind: 

  • Er war stets bemüht, eine gute Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Sie tat ihr Bestes, um unseren Anforderungen gerecht zu werden. 

Auch das bewusste Weglassen bestimmter Informationen im Zeugnis kann als Codierung betrachtet werden. Wird im Arbeitszeugnis beispielsweise Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitenden und Kund:innen als gut bewertet, das Verhalten gegenüber Vorgesetzten aber ganz weggelassen, wird dies oft als negative Bewertung interpretiert. 

Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitszeugnisse klar und eindeutig formuliert sein. Achten Sie deshalb auf solche Formulierungen, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen oder prüfen lassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie auch verlangen, dass das Arbeitszeugnis einen Vermerk wie «Dieses Zeugnis ist nicht verschlüsselt» enthält.

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Sie haben ein schlechtes Zeugnis erhalten? So können Sie das Arbeitszeugnis anfechten

Ein schlechtes Arbeitszeugnis können Sie anfechten, wenn es inhaltliche oder formale Fehler enthält oder wenn Sie mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden sind. Achten Sie auf falsche Angaben, Lücken, negative oder passive Formulierungen sowie widersprüchliche Aussagen. Bevor Sie das Arbeitszeugnis anfechten, sollten Sie folgende Schritte zur Konfliktlösung unternehmen. 

1. Arbeitszeugnis prüfen lassen

Sind Sie unsicher, ob Ihr Arbeitszeugnis-Inhalt korrekt ist? Lassen Sie das Arbeitszeugnis im Idealfall von Fachexpert:innen prüfen. Eine Privat-Rechtsschutzversicherung kann Sie in solchen Fällen unterstützen. Die Expert:innen helfen Ihnen, widersprüchliche und unzulässige Passagen zu identifizieren. 

Die Privat-Rechtsschutzversicherung der Mobiliar prüft Ihr Arbeitszeugnis.

2. Das Gespräch suchen und Korrekturen schriftlich einfordern

Sind einige Passagen effektiv nicht zulässig, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten suchen, bevor Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Negative Formulierungen oder Lücken entstehen nicht immer bewusst. Bereiten Sie zudem konkrete Verbesserungsvorschläge vor.  

Sollte das Gespräch keine zufriedenstellende Lösung bringen, fordern Sie schriftlich eine Abänderung des Zeugnisses. Setzen Sie hierbei eine Frist zur Korrektur, in der Praxis hat sich eine 14-tägige Frist etabliert. 

Musterbrief zur Korrekturanforderung im Arbeitszeugnis

3. Rechtliche Unterstützung einholen und Arbeitszeugnis anfechten

Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in Ihren Forderungen nicht nachkommt oder die Frist verstreicht, sollten Sie sich rechtliche Unterstützung holen, zum Beispiel bei Ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung. Diese wird Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu planen und durchzuführen.  

Der nächste Schritt ist in der Regel ein Schlichtungsgesuch. Im Schlichtungsverfahren wird noch einmal versucht, eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, erhalten Sie eine Klagebewilligung, mit der Sie den Rechtsweg beschreiten können. 

Beachten Sie, dass der Rechtsweg sehr langwierig ist und im Idealfall die allerletzte Lösung des Konflikts darstellt. In der Zwischenzeit müssen Sie nämlich weiterhin mit einem fehlenden oder mangelhaften Arbeitszeugnis auskommen und der schlussendliche Ausgang kann im Voraus nicht abgeschätzt werden.

Arbeitszeugnis anfechten: Zusammenfassung der wichtigsten Schritte

So gehen Sie vor, wenn Sie ein unkorrektes Arbeitszeugnis anfechten möchten. 

1. Zeugnis auf inhaltliche und formale Fehler überprüfen.

2. Gespräch mit Vorgesetzten suchen und Verbesserungsvorschläge machen.

3. Korrekturen schriftlich verlangen und Frist setzen.

4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen, Schlichtungsgesuch stellen, ggf. Klage einreichen.

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.  

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.