Gründe für die Mietkautionsversicherung für Unternehmen
Mit der Mietkautionsversicherung für Unternehmen von SwissCaution bleibt ihr Geld frei verfügbar für Ihr Business.
Mehr finanzielle Mittel
Sie müssen keine Kaution hinterlegen, die je nachdem eine beachtliche Summe darstellt. Das Geld wird nicht blockiert und steht zur freien Verfügung – für Ihre Geschäftsaktivitäten.
Jederzeit kündbar
Sie können Ihre Mietkautionsversicherung jederzeit kündigen, indem Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Original des Mietkautionszertifikats an SwissCaution zurückschickt.
So sicher wie ein Bankdepot
SwissCaution gibt keinen Höchstbetrag für die Mietkaution vor. Die Versicherung von SwissCaution ist eine der anerkanntesten Mietkautionsversicherungen der Schweiz. Sie ist bei Mieter:innen genauso beliebt wie bei Vermieter:innen und deren Immobilienverwaltungen.
Eine Mietkaution abschliessen

So funktioniert eine Mietkaution ohne Bankdepot
Das Prinzip ist einfach: Anstatt eine Kaution auf einem blockierten Bankkonto zu hinterlegen, wird bei der Mietkaution ohne Bankdepot auf eine Versicherungslösung zurückgegriffen. Diese Garantie ersetzt die klassische Kaution und ermöglicht es Ihnen, Ihr Geld frei zu verwenden. So wird das Mieten von Geschäftsräumlichkeiten einfacher und flexibler – ohne die Bindung von Geld auf einem Bankkonto.
Im Schadenfall erstattet die Versicherung der Vermieterin bzw. dem Vermieter den vereinbarten Betrag bis zur maximalen Höhe der Mietkaution. Die Mieterin bzw. der Mieter erstattet SwissCaution den vorgeschossenen Betrag zurück.
Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist einfach und schnell:
- Mietkautionsantrag ausfüllen inkl. Angabe Ihrer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder mehrwertsteuerpflichtig ist
- Nötige Dokumente wie eine Kopie des Mietvertrags und der Identitätskarten aller Mieterinnen und Mieter bereitstellen. Finanzberichte der letzten 2 Geschäftsjahre und bei einer neuen beruflichen Tätigkeit einen Businessplan mit Budget.
- Bezahlen der Prämie
- Erhalt Ihres Mietkautionszertifikats

Diese Regeln gelten
Gesetzlich ist weder Mietkaution noch Mietzinsdepot für die Miete einer Wohnung oder von Gewerberäumen vorgeschrieben. In der Praxis fordern Vermieterinnen und Vermieter jedoch in den meisten Fällen eine Mietkaution. Diese Kaution kann entweder für die Dauer des Mietvertrags auf einem blockierten Bankkonto hinterlegt oder von SwissCaution ohne Einrichtung eines Bankdepots garantiert werden. Diese Regelungen gelten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Garantien für Mietverträge im Jahr 1971.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur Mietkautionsversicherung für Unternehmen.
Eine Mietkaution für Gewerbe ist immer dann sinnvoll, wenn Unternehmen keine finanziellen Mittel blockieren möchten. Die Sicherheit für die Vermieterin oder den Vermieter ist die gleiche wie bei einer Bankgarantie.
Die Jahresprämie setzt sich wie folgt zusammen:
- 5 % der Mietkaution
- + CHF 50.- Verwaltungsgebühren
- + CHF 100.- im ersten Jahr für die Ausstellung des Mietkautionszertifikats
- + 5 % Stempelabgabe
Voraussetzung ist, dass sich mindestens eine Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, sich als solidarischer Mitschuldner verpflichtet.
Nach Bezahlung der ersten Jahresprämie wird die Ausstellung des Mietkautionszertifikats bestätigt.
Mietkaution
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung (Bankdepot oder Versicherung), die Sie Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter zahlen, wenn Sie einen Mietvertrag abschliessen. Sie schützt die Vermieterin bzw. den Vermieter vor möglichen Kosten, die durch ausstehende Mietzahlungen, Nebenkosten oder Schäden entstehen könnten. Die Höhe der Mietkaution ist nicht gesetzlich festgelegt, kann aber bis zu 18 Monatsmieten betragen. Dennoch sollte die Höhe der Mietkaution in einem vernünftigen Verhältnis zu den finanziellen Risiken der Vermieterin bzw. des Vermieters stehen.
Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung von SwissCaution ersetzt die übliche Bankgarantie, die die Vermieterin bzw. der Vermieter normalerweise verlangt. Wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter berechtige Forderungen hat, überweist SwissCaution den Betrag direkt an sie bzw. ihn. Anschliessend wird Ihnen als Mieterin bzw. Mieter der überwiesene Betrag von SwissCaution in Rechnung gestellt.
Die Mietkaution wird wirksam, sobald das Mietkautionszertifikat ausgestellt ist. Sie bleibt gültig bis die Vermieterin bzw. der Vermieter sie bei SwissCaution freigibt.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Mietkaution jederzeit zu kündigen. Dazu reicht es aus, wenn Sie Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter eine Ersatzgarantie in gleicher Höhe und Wert vorlegen. Nur Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter oder eine Vertreterin bzw. ein Vertreter kann die Kaution freigeben. Dazu schickt sie bzw. er das unterzeichnete Original-Mietkautionszertifikat an SwissCaution zurück.
Um einen Mietkautionsantrag zu stellen, werden die folgenden Unterlagen und Informationen benötigt:
- Eine Kopie Ihres Mietvertrags
- Eine Kopie der Identitätskarte aller im Mietvertrag eingetragenen Mieterinnen und Mieter
- Eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung B oder C für ausländische Mieterinnen und Mieter
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Ihres Unternehmens, wenn es im Handelsregister eingetragen oder mehrwertsteuerpflichtig ist.
- Finanzberichte der letzten 2 Geschäftsjahre und bei einer neuen beruflichen Tätigkeit einen Businessplan mit Budget.
Wenn eine juristische Person als alleinige Mieterin im Vertrag aufgeführt ist, ist es erforderlich, dass sich mindestens eine in der Schweiz wohnhafte, natürliche Person als solidarische Mitschuldnerin verpflichtet.


