Gründe für die Mietkautionsversicherung
Mit der Mietkautionsversicherung für Junge bis 26 von SwissCaution können Sie frei über Ihr Geld verfügen.
Kein Mietzinsdepot nötig
Sie müssen keine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten hinterlegen. Stattdessen können Sie das Geld frei nutzen – für Dinge, die Ihnen Freude bereiten.
Rasche Abwicklung
Nachdem Sie den Antrag mit einer Kopie des Mietvertrags und Ihres Ausweises eingereicht und die Prämie bezahlt haben, wird das Zertifikat für die Mietkaution sofort durch SwissCaution erstellt.
Jederzeit kündbar
Sie können Ihre Mietkautionsversicherung jederzeit kündigen, indem Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter oder die Immobilienagentur das Original des Mietkautionszertifikats an SwissCaution zurückschickt.
Attraktive Rabatte
Junge unter 26 profitieren von 10 % Rabatt auf die Jahresprämie. Dies gilt auch, wenn in einer WG nur eine Mieterin bzw. ein Mieter unter 26 ist.
Treuerabatt
Treue wird bei SwissCaution belohnt! Bei entsprechender Berechtigung erhalten Sie ab 2 Vertragsjahren Rabatt auf Ihre Prämie. Der Treuerabatt ist mit dem Rabatt für Junge kombinierbar.

So funktioniert die Mietkaution ohne Bankdepot
Das Prinzip ist einfach: Anstatt eine Kaution auf einem blockierten Bankkonto zu hinterlegen, wird bei der Mietkaution ohne Bankdepot auf eine Versicherungslösung zurückgegriffen. Diese Garantie ersetzt die klassische Kaution und ermöglicht es Ihnen, Ihr Geld frei zu verwenden. Im Schadenfall erstattet die Versicherung der Vermieterin bzw. dem Vermieter den Betrag, bis zur Höhe der Mietkaution. Anschliessend zahlen Sie SwissCaution den geleisteten Betrag zurück.
So wird das Mieten einer Wohnung einfacher und flexibler – ohne die Bindung von Geld auf einem Bankkonto.
Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist einfach und schnell:
1. Mietkautionsantrag ausfüllen
2. Nötige Dokumente wie eine Kopie des Mietvertrags und der Identitätskarten aller Mieterinnen und Mieter bereitstellen
3. Bezahlen der Jahresprämie
4. Erhalt Ihres Mietkautionszertifikat

Diese Regeln gelten
Gesetzlich ist weder Mietkaution noch Mietzinsdepot für die Wohnungsmiete vorgeschrieben. In der Praxis fordern Vermieterinnen und Vermieter, sei es eine Immobilienverwaltung oder eine Eigentümerin oder ein Eigentümer, jedoch in den meisten Fällen eine Mietkaution. Diese Kaution kann entweder für die Dauer des Mietvertrags auf einem blockierten Bankkonto hinterlegt oder von SwissCaution ohne Einrichtung eines Bankdepots garantiert werden. Diese Regelungen gelten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Garantien für Mietverträge im Jahr 1971.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.
Beim Abschluss der Mietkautionsversicherung erhalten Junge unter 26 einen Rabatt von 10% auf die Jahresprämie. Die Prämie setzt sich wie folgt zusammen:
- 5 % der Mietkaution
- + CHF 20.- Verwaltungsgebühren
- + 5 % Stempelabgabe
- Abzüglich 10 % Rabatt
Rechenbeispiel:
Von Vermieterin / Vermieter geforderte Sicherheit: CHF 3’400.-
Ihr Mietzinsdepot: CHF 0.-
5 % der Mietkaution CHF 170.-
Angebot für Junge unter 26 CHF - 17.-
Verwaltungskosten CHF 20.-
5 % Eidg. Stempelsteuer CHF 9.-
Jahresprämie CHF 182.-
Die folgenden Unterlagen sollten Sie zur Hand haben:
- Kopie des geltenden Mietvertrags oder des Entwurfs (Mindestmietdauer: 3 Monate)
- Kopie der Identitätskarten aller im Mietvertrag eingetragenen Mieterinnen und Mieter
- Bei ausländischen Mieterinnen und Mietern: Kopie der Aufenthaltsbewilligung B, B (Flüchtende), C oder F. Für alle anderen Aufenthaltsbewilligungen ist ein Bürge mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch
- Kreditkarte, PostFinance-Karte oder Twint-Konto für die Bezahlung der pauschalen Beitrittsprämie (Bezahlung per E-Banking oder Einzahlungsschein auch möglich)
Sollte Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter nach Ihrem Auszug Ansprüche aufgrund von Schäden in der Wohnung oder Mietrückständen haben, bezahlt SwissCaution diese Forderung – nach Ihrem Einverständnis. SwissCaution bezahlt jedoch höchstens den im Mitkautionszertifikat vermerkten Betrag. Danach erstatten Sie SwissCaution die geleistete Zahlung an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter.
Vergessen Sie nicht, im Schadenfall auch Ihre Haftpflichtversicherung zu kontaktieren.
Damit Ihre Kaution freigegeben wird, muss Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter oder die Immobilienverwaltung das Original des Mietkautionszertifikat an SwissCaution zurücksenden.
Ja, Sie können jederzeit eine Mietkaution bei SwissCaution abschliessen und so das Geld zurückerhalten, das Sie bei Ihrer Bank hinterlegt haben. Wir raten Ihnen, im Vorfeld die Zustimmung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters oder der Immobilienverwaltung einzuholen.



