
Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Laien umbauen.
Chancen und RisikenDie Garantie ist weg, der Schaden bleibt: Fehler beim Umbau können schnell teuer werden. Wer haftet, wenn man mit Freunden und Familie umbaut?
- Lesezeit: 5 Minuten
- Letztes Update: Juni 2024
Ein neuer Stubenboden wäre doch ganz nett. Und wenn’s eh staubig wird: Man könnte gleich die Wand rausreissen und eine offene Wohnküche bauen. Ein paar Backsteine raushämmern – und man hat schliesslich Freunde, die mithelfen können, damit man sich das alles auch leisten kann.
Bei einem Umbau ist es verlockend, selbst anzupacken oder die Hilfe von Laien in Anspruch zu nehmen. Das nötige Know-how vermitteln Tutorials auf Youtube, Ratgeber, Foren und Fachzeitschriften – oder die Mobiliar Wohnwelt.
Dabei gilt es aber, ein paar Grundsätze zu befolgen, damit man durch die Laienhelfer Geld spart und der Umbau am Ende nicht sogar teurer wird.
Das Wichtigste in Kürze
Die dringendsten Fragen zum Umbau mit Laienhelfern kurz beantwortet.
Wer darf helfen?
Grundsätzlich darf jeder helfen. Beachten Sie hier aber die Regelung für Bezahlung und Anmeldung.
Welche Arbeiten eignen sich?
Einfache Arbeiten im Innern (Streichen, Mauern herausbrechen, Böden verlegen). Bei Arbeiten an Wasser- und Stromanschlüssen sowie Dach- und Fassadenarbeiten lassen Sie lieber den Profi ran.
Erlischt die Garantie beim Einbau durch Laien?
Dies kommt immer auf die Garantiebestimmungen des Herstellers an. Viele Unternehmen bestehen aber auf den Einbau durch Fachpersonen.
Wer haftet bei Schäden?
Weil es sich beim Freundschaftsdienst um eine Gefälligkeit und keinen Auftrag handelt, müssen der Bauherr oder die Bauherrin die Kosten tragen, wenn etwas kaputtgeht oder Folgeschäden entstehen.
Wer darf beim Umbau helfen?
Bekannte, Familie oder Nachbarn – grundsätzlich darf jeder beim Umbau assistieren. Doch in einigen Fällen müssen Sie Laienhelfer melden, um sich nicht der Schwarzarbeit auf einer privaten Baustelle strafbar zu machen.
Meldepflicht bei Laienhelfern
Melden müssen Sie sogenannte Freundschaftsdienste oder Nachbarschaftshilfe nicht, solange es um Gefälligkeiten geht. Entscheidend für die Kategorisierung ist die Bezahlung: Für Laienhelfer gilt so lange keine Meldepflicht, als dass «überhaupt kein oder nur ein symbolisches Entgelt geleistet wird (z.B. ein Nachtessen, eine Flasche Wein, ein bloss symbolischer Geldbetrag)». Das schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zu Schwarzarbeit im Abschnitt «Freundschaftsdienst und Nachbarschaftshilfe».
Selbst wenn ein Entgelt abgemacht wurde, müssen Sie den Arbeitsdienst nicht in jedem Fall melden. Hier zählt neben der Höhe des Lohns auch die Absicht: Hilft ein befreundeter Sanitär primär wegen der Bezahlung, wird der Helfersdienst meldepflichtig – selbst wenn es nur um wenig Geld geht. Verletzt man hier die Meldepflicht, droht eine Busse wegen Schwarzarbeit.
Bei Familienmitgliedern ist das Gesetz grosszügiger. Hier gilt auch bei höheren Löhnen oder grösseren Sachleistungen keine Meldepflicht, sofern die Arbeit das «übliche Mass familiärer Unterstützung» nicht übersteigt. Ab wann diese Grenze erreicht ist, ist allerdings nicht exakt definiert.
Welche Arbeiten können Laien ausführen?
Einfache Malerarbeiten, Mauern herausbrechen oder Böden verlegen können Laien mit etwas handwerklicher Begabung und genug Zeit ohne grosses Vorwissen. Profis raten hingegen von sanitären Arbeiten und vor allem von elektrischen Installationen, Arbeiten auf dem Dach und Eingriffen in die Fassade ab. Hier ist das Sicherheitsrisiko hoch und es wird bei Fehlern sehr schnell teuer. Auch Arbeiten am Fundament und am Rohbau sollten Sie besser den Profis überlassen.
Bewilligungspflicht
Die nötigen Bewilligungen sind auch für Helfer verpflichtend. So macht sich zum Beispiel eine Elektroinstallateurin strafbar, wenn sie für einen Kollegen privat und ohne Anschlussbewilligung einen Backofen installiert. Ob sie eine Laie oder eine professionelle Handwerkerin ist, spielt dabei keine Rolle.
Erlischt die Garantie beim Einbau durch Laien?
Beim Umbauen mit Freunden, Familie und Nachbarn ist die Garantie ein wichtiges Thema. Hersteller können sich weigern, kaputte Geräte zu ersetzen, wenn sie nicht von Profis installiert worden sind – selbst dann, wenn der Laie die Arbeit korrekt ausgeführt hat. So schreibt beispielsweise der Sanitärprodukte-Produzent Hansgrohe in seinen Garantiebestimmungen: «Die Gültigkeit der Garantie endet bei Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen.» Als fachkundige Personen listet er namentlich «Meisterbetriebe» und «autorisierte Fachbetriebe» auf.
Wer haftet bei Schäden durch Laien?
Laut einer Studie der ETH Zürich kostet Baupfusch in der Schweiz 1,7 Milliarden Franken pro Jahr. 60 Prozent der Schäden und Mängel entstehen durch unsachgemässe Ausführung von Arbeiten. Neben den unmittelbaren Schäden schlagen dabei vor allem die sogenannten Beseitigungskosten zu Buche. So müssen etwa die Platten abgespitzt werden, wenn im Bad die Fugen undicht sind, Feuchtigkeit eindringt und sich Schimmel bildet. Das kommt um ein Vielfaches teurer, als nur die Fuge auszubessern.
Bauherr:innen tragen Kosten
Während professionelle Handwerker und Handwerkerinnen für von ihnen verursachte Schäden haften, ist es bei freiwilligen Helfern anders. Weil es sich beim Freundschaftsdienst um eine Gefälligkeit und keinen Auftrag handelt, müssen der Bauherr oder die Bauherrin die Kosten tragen, wenn etwas kaputtgeht oder Folgeschäden entstehen.
Versicherungsschutz
Die Versicherungen handhaben das nicht einheitlich: Einige decken Schäden bis zu 100'000 Franken über die Privathaftpflicht ab, andere schliessen eine Haftung bei Freundschaftsdiensten und Gefälligkeitsarbeiten explizit aus. Klären Sie die Deckung also mit Ihrer Versicherung ab, bevor Sie und Ihre Freunde selbst Hand anlegen. Und lassen Sie sich am besten auch gleich beraten, ob für Ihren Umbau ein zusätzlicher Versicherungsschutz wie eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung oder eine Bauwesen-Versicherung sinnvoll ist.
Bei den Beispielen in diesem Text handelt es sich um Fallbeispiele. Die enthaltenen Informationen sind nicht rechtlich bindend.
Ihre nächsten Schritte
Ratgeber-Video: Umbau mit Laien
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Umbau mit Laienhelfern

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