Baustelle
Ratgeber

Ärger auf der Baustelle

Was mit Handwerker:innen schiefgehen kann

Ist die Rechnung von Handwerker:innen zu hoch, gehen sie Konkurs oder ist ihre Arbeit mangelhaft, sollten Sie als Bauherr:in Ihre Rechte kennen.

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: November 2025

In der Küche hatte der Fügler gepfuscht: Eine Fuge sah aus wie mit einem Kaugummi repariert. Im Bad waren fast alle Ränder ausgefranst und als wir reklamierten, hat die Malerin nur die Hälfte ausgebessert. Die Gartenbaufirma hielt den Termin nicht ein, der Rasen war noch zwei Monate nach Ende des Umbaus nur ein Haufen nicht angesäte Erde, und bei der Baureinigung haben die Putzleute dutzende Kratzer in die Scheiben gemacht. 

  

Der Ärger beim Umbau war gross. Haufenweise handwerkliche Fehler, obwohl ausschliesslich Fachleute beauftragt wurden?  

Wenn Handwerker mangelhaft arbeiten

Kleinere Mängel gibt es bei jedem Bauprojekt und sie werden in der Regel diskussionslos ausgebessert. Mühsam wird es, wenn Baufirmen die Sorgfalt und Genauigkeit missen lassen und die Qualität leidet. Was ist dann ein Mangel und was noch innerhalb der Toleranz? Wichtig ist, dass Sie bei der Bauabnahme ganz genau hinschauen, alle Mängel schriftlich protokollieren und Fotos davon machen. Unter uns: Ohne Hilfe einer Fachperson sind Sie bei der Abnahme eines grösseren Projekts schnell überfordert.  

So gehen Sie bei Mängeln an ihrem Bauprojekt vor.  

Wenn die Rechnung höher ausfällt

Machen Handwerker:innen bei der Offerte Fehler, kann dies zu hohen Mehrkosten führen. In der Offerte schätzen sie die Zeit für den Umbau sowie die Kosten für Löhne, Material und Anfahrt und nennen dafür einen Preis. Liegen sie beim Zeitmanagement oder der Kostenschätzung daneben, entstehen Mehrkosten. Entscheidend ist dann, ob die Baufirmen mit Ihnen einen Fixpreis abgemacht haben oder nicht. 

Fragen & Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen zu  

Ein Fixpreis schützt Sie vor viel Ärger. Wegen einer falschen Zeit- oder Kostenschätzung müssen Sie so nicht mehr bezahlen. Entstehen aus anderen Gründen zusätzliche Kosten, müssen die Handwerker:innen Sie sofort informieren. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Leistung für den höheren Preis wollen oder den Auftrag stoppen möchten. Die Ausnahme bilden ausserordentliche Umstände, die die Handwerker:innen nicht vorhersehen konnten, etwa wenn das Material unvorhergesehen teurer wird. Dann müssen Sie die Mehrkosten berappen, auch wenn der Fixpreis tiefer war. Der Nachteil des Fixpreises: Sie zahlen den vollen Preis auch dann, wenn der Aufwand tiefer war. 

Stehen in der Offerte Bemerkungen wie «nach Aufwand» oder «ungefähre Preisangabe», haben Sie keinen Fixpreis vereinbart. Dann müssen Sie 10 bis 15 Prozent höhere Preise akzeptieren. Seien Sie aber aufmerksam. Es kann vorkommen, dass sogenannte versteckte Kosten in die Rechnung eingebaut werden. Das sind Aufwände, die in der Offerte nicht erwähnt waren wie Transporte, Werkzeug oder zusätzliche Arbeiter. Vergleichen Sie Rechnung und Offerte bis ins Detail, fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen, und reklamieren Sie bei Abweichungen. 

Sind Sie mit der höheren Rechnung nicht einverstanden, finden Sie und die Handwerker:innen im besten Fall eine gütliche Einigung. Kommt es hart auf hart, können Sie ihnen nur den offerierten Betrag überweisen. Sie können auch gar nichts bezahlen und den Rückbau der Leistung verlangen. In beiden Fällen können die Handwerker:innen rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, müssen aber vor Gericht beweisen können, dass ihr Aufwand gerechtfertigt war. 

Wenn der Handwerker Konkurs anmeldet

In der Schweiz gehen in keiner Branche mehr Unternehmen pleite als auf dem Bau. Fällt ein Betrieb noch während den Bauarbeiten in Konkurs , droht ein Baustopp. Geleistete Vorauszahlungen sind meistens verloren. Das Wichtigste beim Konkurs einer Baufirma ist die Schadensbegrenzung. Suchen Sie möglichst schnell einen anderen Betrieb, der die Arbeit übernimmt und fertigstellt. So verhindern Sie, dass es wegen Bauverzögerungen zu Mehrkosten kommt. Hat die konkursite Firma Subunternehmer beauftragt und sind nun deren Rechnungen noch offen, sollten Sie auf diese zugehen. Denn: Diese können ein Bauhandwerkerpfandrecht auf Ihrem Grundstück eintragen lassen, um ihre Ansprüche zu sichern. Dies sogar dann, wenn Sie die Rechnung der konkursiten Unternehmung bereits bezahlt haben, jedoch eine Weitergabe der Gelder nicht stattgefunden hat.

Noch offene Rechnungen der insolventen Handwerker:innen sollten Sie nicht bezahlen.Gehen Sie auf das Konkursamt zu oder warten Sie, bis sich dieses bei Ihnen meldet. Sie können dann auch vereinbaren, dass Sie nur einen Teilbetrag begleichen und die Kosten für die Beseitigung von bereits entdeckten Mängeln von der Rechnung abziehen. Zudem können Sie einen Prozentsatz für noch nicht entdeckte Mängel zurückhalten. Wurde der Vertrag nach der SIA Norm 118 abgeschlossen, können Sie zehn Prozent des Rechnungsbetrags vorerst auf Ihrem eigenen Konto lassen. Den Ärger haben Sie so zwar trotzdem, aber Sie bleiben wenigstens nicht auch noch auf dem Schaden sitzen.

Weil Vorauszahlungen an konkursite Handwerker:innen in den meisten Fällen verloren sind, lohnt es sich immer, einen laufenden Abgleich der Rechnungen mit dem Baufortschritt zu machen. 

Stellen Sie sodann sicher, dass Sie allfällige Rückforderungen im laufenden Konkursverfahren fristgerecht eingeben. Beobachten Sie dafür das Amtsblatt des Kantons am Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners. Regelmässig endet ein solches Verfahren jedoch mit dem Erhalt eines Verlustscheins. 

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