
Wann macht eine Bauleitung Sinn?
Selbst übernehmen oder lieber dem Profi überlassen?Bauleiter:innen koordinieren und kontrollieren die Handwerksfirmen und ihre Arbeit. Sie nehmen Ihnen beim Umbau die grössten Sorgen ab – sofern sie gut gewählt sind.
- Lesezeit: 6 Minuten
- Letztes Update: April 2025
Ein Umbau ist aufwändig, der Weg zum Traumobjekt oft steinig und lang. Und es müssen sehr viele Entscheidungen getroffen werden. Da kann es eine grosse Entlastung sein, wenn Sie einen Teil der Verantwortung jemandem vom Fach abgeben können: einer Bauleiterin oder einem Bauleiter. Sie übernehmen mehrheitlich die Überwachung und Koordination der Arbeiten auf der Baustelle. Nicht umsonst werden sie auch als «Sachwalter des Bauherrn» bezeichnet.
Je früher in der Bauphase Sie eine Bauleitung wählen, desto besser. Denn die Expert:innen können Ihnen viel Arbeit abnehmen und so können Sie sich auf andere Sachen konzentrieren.
Was sind die Aufgaben einer Bauleitung?
Bauleiter:innen sind Fachleute für Technik, Statik und Funktionalität. Dies ist massgebend für ihre tägliche Arbeit, da sie die Übersicht über die Baustelle haben und dafür zuständig sind, dass alles korrekt und gemäss Zeitplan abläuft.
Muss die Bauleitung eine Fachperson sein?
Bauleiter:innen haben in der Regel Bauingenieurswesen studiert und weisen praktische Erfahrung vor. Je nach Grösse der Baustelle ist sehr viel Know-how gefragt, um die verschiedenen Stränge zusammenzuhalten und den Durchblick zu wahren. Daher wird Laien bei nur schon halbwegs komplexen Projekten grundsätzlich davon abgeraten, die Bauleitung selbst zu übernehmen oder sie einer Person ohne Erfahrung zu übergeben.
Wie finden Sie eine geeignete Bauleitung?
Die Bauleitung soll für Sie eine Entlastung sein und ist entscheidend für einen erfolgreichen Umbau.
Bekanntenkreis
Erkundigen Sie sich in Ihrem Umfeld, ob jemand einen Bauleiter oder eine Bauleiterin weiterempfehlen kann.
Bauunternehmen/Architekturbüro
In der Regel haben diese geeignete Kontakte, mit denen sie bereits zusammengearbeitet haben.
Leistungspaket eines Bauunternehmens
Fragen Sie nach, ob eine Bauleitung inkludiert ist. Sollte dies der Fall sein, erkundigen Sie sich unbedingt nach den praktischen Erfahrungen der eingesetzten Fachperson.
Architekt:innen
Auch sie kommen in Frage. Erkundigen Sie sich aber über entsprechende Qualifikationen. Zudem müssen sich Architekt:innen in der Doppelrolle wohlfühlen.
Haftet die Bauleitung für Fehler eines Unternehmers?
Der Bauleiter oder die Bauleiterin haftet dann für den Fehler eines Unternehmers, wenn dieser durch die korrekte Ausführung ihrer Tätigkeit hätte vermieden werden können.
Sollte die Bauleitung im Laufe des Projekts feststellen, dass die Leistung der Bauunternehmer nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht, ist sie verpflichtet, frühzeitig einzugreifen, damit Korrekturen vorgenommen werden können.
Führt die Bauleitung ungenügende Kontrollen durch und übersieht daher einen Mangel, den man bei sorgfältiger Kontrolle hätte feststellen können, so verletzt sie ihren mit der Bauherrschaft geltenden Bauleitungsvertrag und kann für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Im Zweifelsfall: Kontrolle durch Spezialist:in
Sind die Fachkenntnisse der Bauleitung in einem Bereich für eine Kontrolle ungenügend, so sollte sie das dem Bauherrn melden und beantragen, dass diese Kontrolle durch Spezialist:innen durchgeführt werden kann, um so allfällige Mängel zu verhindern.
Welche Aufgaben und Pflichten bleiben bei Bauherr:innen?
Trotz des Einsatzes einer Bauleitung bleiben einige grundlegende Pflichten in der Hand der Bauherr:innen. Die Wichtigsten sind:
- Sicherung der Baustelle: Die Bauleitung kann dabei zwar behilflich sein, die Haftung übernehmen aber Sie als Bauherr:in. Sollte es einen Unfall geben, liegt die Meldepflicht zudem bei Ihnen. Hier lohnt es sich, eine Bauversicherung abzuschliessen.
- Antragsstellung: Die Anträge, um das Bauvorhaben zu genehmigen, müssen Sie stellen. Dies muss vor Baubeginn geschehen und bei Bedarf muss hierfür auch ein Sicherheits- oder Gesundheitsschutzplan beigelegt werden. Die Anträge können Sie zwar gemeinsam mit Architekt:innen oder Bauleiter:innen einreichen, verantwortlich bleiben aber Sie.
- Prüfung: Es empfiehlt sich, dass Sie bei allen Leistungsphasen vor Ort sind und überprüfen, dass es keine Schäden oder Mängel gibt.
- Abnahmepflicht: Nach jeder Leistungsphase sind Sie als Bauherr:in für die Abnahme verantwortlich und müssen zum Schluss auch die Fertigstellung des Objekts anmelden.
Die Mobiliar Bauversicherung
Fragen & Antworten
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Bauleitung.