Material für den Umbau

Lieferverzögerung im Umbau: Wie lange müssen Sie warten?

Bestellt, aber nicht geliefert.

Lieferverzögerungen bringen den Zeitplan des Umbaus in Gefahr. Das sind Ihre Rechte.

  • Lesezeit: 5 Minuten
  • Letztes Update: Januar 2026
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«Bau warnt wegen Materialknappheit vor Baustopps», «Holz wird ein kostbares Gut» oder «Schweizer Baustellen droht wegen Materialknappheit die Schliessung»: Solche Schlagzeilen waren in den letzten Jahren regelmässig zu lesen. Covid-19 war nur einer der Gründe. Fabriken standen vorübergehend still, der Suez-Kanal war blockiert und an internationalen Häfen stauten sich die grossen Frachtschiffe. Durch die globalen Abhängigkeiten stockten sofort auf der ganzen Welt die Warenketten. In der Schweiz kam es bei Dämmplatten, Schalltafeln und Schalungsträgern zu Verzögerungen von über zwei Monaten. 

Solche Lieferengpässe können den ganzen Umbauplan durcheinanderbringen und hohe Zusatzkosten verursachen. Es kommt zu Bauverzögerungen und schlimmstenfalls geht auf der Baustelle nichts mehr. Was können Sie in einem solchen Fall tun und wie können Sie Lieferverzögerungen verhindern? 

Das Einmaleins der Lieferverzögerung

Diese Punkte gibt es bei verspäteten Lieferungen zu beachten. 

Frist

Kommt etwas nicht in der vereinbarten Frist auf der Baustelle an, ist die Lieferung verzögert

Fixes Lieferdatum?

Haben Sie mit dem Lieferanten einen konkreten Termin abgemacht, gerät dieser automatisch in Verzug

Mahnung

Wurde ein ungenauer Liefertermin vereinbart (z.B. in 3-4 Wochen), müssen Sie den Lieferanten zuerst mahnen, damit es in Verzug gerät.

Nachfrist

Bei Verzug muss dem Lieferanten eine Nachfrist gestellt werden, innerhalb derer er die Lieferung erfüllen kann. Die Dauer dieser Frist hängt von der Art des Materials ab.

Rechtliche Schritte

Nach Ablauf der Nachfrist können Sie rechtliche Schritte einleiten. Mehrfache Verschiebung des Liefertermins müssen Sie nicht akzeptieren.

Nach Ablauf der Frist

Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Auf Lieferung beharren, vom Vertrag zurücktreten und Geld zurückverlangen, Schadensersatz verlangen

Wer ist verantwortlich?

Häufig bestellen bei Umbauten die Handwerker:innen und Baufirmen das Material, die Geräte und andere benötigte Ware. Sie trifft grundsätzlich keine Schuld an Verspätungen eines Lieferanten. Bei Lieferverzögerungen hat die Baufirma deshalb Anspruch auf eine angemessene Fristenerstreckung. Sie müssen ihr genügend Zeit geben, damit sie die Ware noch besorgen kann. Für den Zeitplan ist es also nicht relevant, ob Sie selbst oder eine angestellte Firma die Bestellung aufgegeben hat.

Ab wann ist eine Lieferung verzögert?

Verzögert ist alles, was nicht in der vereinbarten Frist auf der Baustelle eintrifft. Der juristische Begriff dafür ist der Verzug. Rechtlich und für das Vorgehen macht es keinen Unterschied, ob Sie Möbel, einen Kühlschrank oder Backsteine bestellen. 

Haben Sie ein fixes Lieferdatum abgemacht und ist die Ware an diesem Tag nicht bei Ihnen, gerät der Lieferant automatisch in Verzug.  

Haben Sie kein Datum oder nur einen ungenauen Liefertermin wie «in 3 bis 4 Wochen» vereinbart, müssen Sie das Unternehmen zuerst mahnen. Erst mit der Mahnung gerät es in Verzug. 

Wie lange darf sich eine Bestellung verspäten?

Ist der Lieferant im Verzug, müssen Sie ihm eine Nachfrist stellen. So lange hat er noch Zeit, die Ware zu liefern. Wie lange die Nachfrist sein muss, hängt von der Bestellung ab: Je leichter die Ware erhältlich ist, je kürzer darf die Nachfrist sein. Bei Farbe können also wenige Tage reichen, während es bei speziellen Fenstern auch mehrere Wochen oder sogar Monate sein können. Lieferant:innen müssen mindestens eine minimale Chance haben, den Vertrag doch noch zu erfüllen.

Ist die Nachfrist abgelaufen und die Ware immer noch nicht da, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Mehrfache Verschiebungen des Liefertermins oder einen Lieferverzug auf unbestimmte Zeit müssen Sie nicht akzeptieren. 

Kann ich die Lieferung stoppen?

Ist auch diese Nachfrist abgelaufen, ohne dass die Bestellung eintrifft, so haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 

  • Sie können weiterhin die Lieferung der Ware verlangen
  • Sie können vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. 
  • Zudem können Sie Schadenersatz geltend machen. 

Eine Preisminderung wegen der verzögerten Lieferung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Anders ist es, wenn die Ware beschädigt bei Ihnen ankommt. 

Was kann ich tun, um mich zu schützen?

Mit diesen Massnahmen können Sie sich für Lieferverzögerungen besser absichern.

Bestehen Sie auf fixe Lieferdaten im Vertrag. Das macht es einfacher, weil Sie bei Lieferverzögerungen nicht erst eine Mahnung schreiben müssen, damit das Unternehmen in Verzug gerät.

Lesen Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) aufmerksam durch. Denn hier lauert der Teufel im Detail: Lieferfirmen behalten Lieferverzug oft ausdrücklich vor, schliessen die Haftung aus und schränken das Recht zum Vertragsrücktritt ein. Haben Sie unterschrieben, können Sie bei Lieferverzögerungen nicht viel mehr machen als die Faust im Sack. Sie können zwar Druck ausüben, indem Sie mehrmals nachfragen und Mahnungen schicken. Dafür finden Sie im Internet Vorlagen und Musterbriefe. Ein Erfolg ist aber unsicher. Streichen Sie deshalb vor Vertragsabschluss am besten alle Abschnitte aus den AGB, die Ihre Rechte und die Haftung der Lieferanten bei Lieferproblemen einschränken. 

Bestellen Sie bei etablierten, grösseren Lieferanten. Auch diese sind von globalen Lieferengpässen und Materialmangel betroffen. Aber sie haben mehr Ware an Lager und werden früher bedient, wenn eine Ware wieder erhältlich ist.

Fragen zum Thema Lieferverzögerung

Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Lieferverzögerung.

Dies hängt davon ab, ob Sie mit dem Lieferanten einen fixen oder ungefähren Termin vereinbart haben und in welcher Form. Fixe, schriftlich vereinbarte Liefertermine sind bindend. Bestellen Sie online und bekommen ungefähre Angaben wie “2-4 Wochen” ist diese Lieferdauer nicht verbindlich. Nach Ablauf der Frist müssen Sie den Lieferanten mahnen, um ihn in Verzug zu versetzen.

Ein Mahnschreiben senden Sie am besten per Einschreiben. Es sollte die folgenden Punkte beinhalten: 

  • Bestelltes Produkt
  • Bestell- oder Vertragsnummer
  • Bestelldatum
  • Ursprüngliche Lieferfrist
  • Nachfrist (und Bitte um schriftliche oder telefonische Bestätigung)
  • Hinweis auf allfällige Schadensersatzforderung

Grundsätzlich habe Sie bei einer Lieferverzögerung kein Recht auf Preisminderung. Dies hätten Sie nur bei der Lieferung von beschädigter Ware. Sie können aber dennoch mit dem Lieferanten verhandeln. Ist die Nachfrist abgelaufen und Sie haben Ihre Ware immer noch nicht erhalten, können Sie Schadensersatz geltend machen.

Ist die Nachfrist abgelaufen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. Selbst bei anderslautenden Vertragsbestimmungen können Sie nach mehrfachem Mahnen und ignorierten Lieferfristen vom Vertrag zurücktreten. Bekommen Sie Ihr Geld trotzdem nicht zurückbezahlt, können Sie eine Betreibung einleiten.

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

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