Älteres Paar sitzt auf einer Bank und schaut positiv in die Ferne als Symbolbild für Patientenverfügung.

Patientenverfügung in der Schweiz

Patientenverfügung: Bedeutung, Beispiele und Muster

Was ist eine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das sicherstellt, dass Ihre medizinischen Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Hier erfahren Sie alles über Patientenverfügungen in der Schweiz, vom Verfassen bis zur Aufbewahrung.

  • Lesezeit: 5 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2025

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Massnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich und dient dazu, die persönlichen Wünsche in medizinischen Notfällen zu respektieren und zu erfüllen.

Im Gesetz ist geregelt, dass jede Person, die urteilsfähig ist, eine Patientenverfügung verfassen kann. Urteilsfähig ist, wer vernunftgemässe Entscheidungen treffen kann. Gründe für eine Urteilsunfähigkeit sind Kindesalter, geistige Behinderung, psychische Störung, Rausch oder ähnliche Zustände. Die Urteilsunfähigkeit kann dauerhaft oder nur vorübergehend bestehen.

Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und Angehörige im Notfall Entscheidungen treffen, ohne genau zu wissen, was die betroffene Person gewollt hätte. Dies kann zu schwierigen Situationen und möglicherweise zu Entscheidungen führen, die nicht im Sinne der betroffenen Person sind. Mit einer Patientenverfügung kann für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit geschaffen werden.

Die Vorteile einer Patientenverfügung

Eine Übersicht der wichtigsten Vorteile einer Patientenverfügung in der Schweiz.

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Was kann in einer Patientenverfügung stehen?

Statt die nachfolgenden Massnahmen selbst zu definieren, können Sie eine natürliche Person bestimmen, welche für Sie in einer Notfallsituation entscheidet. In einer Patientenverfügung können Sie unter anderem folgende Punkte festlegen:

  • Ob und welche lebenserhaltenden respektive lebensverlängernden Massnahmen (z.B. künstliche Beatmung, Ernährung über Magensonde, Wiederbelebung im Fall eines Herzstillstandes) durchgeführt werden sollen.
     
  • Wie intensiv Schmerzmittel und palliative Massnahmen eingesetzt werden sollen, auch wenn sie das Leben verkürzen könnten.
     
  • Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende oder Bluttransfusion.
     
  • Wie man behandelt werden möchte, falls eine fortschreitende Demenz diagnostiziert wird. Beispielsweise können Sie festlegen, ob Sie in einem speziellen Pflegeheim untergebracht oder zu Hause betreut werden möchten.
     
  • Ihre Wünsche in Bezug auf psychiatrische Behandlungen (Medikamente und Therapieformen), falls eine psychische Erkrankung auftritt.
     
  • Weitere individuelle Wünsche bezüglich bestimmter medizinischer Eingriffe oder Behandlungen. Dies könnte die Ablehnung bestimmter Operationen oder die Präferenz für alternative Heilmethoden umfassen.
     
  • Umgang mit dem Körper im Todesfall (z.B. Kremation, Obduktion)

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere dann, wenn Ihre Wünsche komplex oder ungewöhnlich sind.

Aber: Eine Patientenverfügung darf nicht etwa Vorschriften zur Suizidbegleitung enthalten und auch keine aktive Sterbehilfe fordern.

Ein einfaches Beispiel einer Kurzversion der Patientenverfügung könnte so aussehen:

«Ich wünsche keine künstliche Lebensverlängerung durch Maschinen oder Apparate, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin und mein Gesundheitszustand nach ärztlichem Urteil irreversibel ist. Ich wünsche, dass alle Massnahmen unterlassen werden, die allein der Verlängerung meines Lebens dienen. Schmerzstillende und leidenslindernde Massnahmen sollen mir jedoch in jedem Fall gewährt werden.»

Patientenverfügung erstellen: Die wichtigsten Schritte

Eine Patientenverfügung zu erstellen ist einfacher, als man denkt. Nachfolgend ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden:

  1. Informationen einholen: Informieren Sie sich umfassend über medizinische Massnahmen und deren Konsequenzen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und recherchieren Sie, um ein klares Verständnis zu bekommen.
     
  2. Patientenverfügung verfassen: Schreiben Sie Ihre Patientenverfügung eigenhändig oder verwenden Sie eine Vorlage, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte abgedeckt sind. Solche Vorlagen oder Formulare sind im Internet erhältlich oder in Arztpraxen.
     
  3. Persönliche Wünsche festlegen: Überlegen Sie genau, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Dies kann lebenserhaltende Massnahmen, Schmerztherapien oder Organtransplantationen betreffen. Schreiben Sie Ihre Wünsche klar und deutlich auf.
     
  4. Vertreter:in definieren: Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Interessen im Notfall vertritt. Diese Person sollte Ihre Wünsche genau kennen und bereit sein, sie durchzusetzen. Geben Sie dieser Person eine Kopie der Patientenverfügung.
     
  5. Dokument unterschreiben: Tragen Sie das aktuelle Datum ein und unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung eigenhändig. Ab diesem Zeitpunkt ist sie rechtsgültig. Bewahren Sie das Dokument an einem sicheren Ort auf, idealerweise zu Hause, wo es leicht gefunden werden kann, und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber. Sie können den Hinterlegungsort auch auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Auf Wunsch können Sie die Patientenverfügung auch notariell beglaubigen lassen.

Patientenverfügung: Formular zum Ausfüllen benutzen oder selbst verfassen?

Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst, datiert und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Abgesehen von diesen Anforderungen können Sie den Inhalt und die Form Ihrer Patientenverfügung frei wählen: Sie können die Verfügung in wenigen Sätzen von Hand aufschreiben oder mit dem Computer tippen, oder Sie können ein vorgefertigtes Formular verwenden. Es gibt zahlreiche Organisationen, die Vorlagen für eine Patientenverfügung zum Herunterladen und Ausfüllen anbieten, zum Beispiel Pro Senectute, Caritas oder die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.

Die Patientenverfügung in der Schweiz muss stets dem aktuellen Willen der Verfasserin oder des Verfassers entsprechen. Daher ist eine regelmässige Anpassung, etwa alle drei bis vier Jahre, sinnvoll. Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit möglich, solange die Person urteilsfähig ist.

Fragen & Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Patientenverfügung in der Schweiz.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.