Gründe für die Vertragsrechtsschutzversicherung
Die Vertragsrechtsschutzversicherung der Mobiliar vertritt Ihre Interessen bei Streitigkeiten in ausgewählten Bereichen des Vertragsrechts.
Automatisch inbegriffen
Das gibt es nur bei der Mobiliar: Die Vertragsrechtsschutzversicherung ist in der Haushalt- und Gebäudeversicherung automatisch inbegriffen.
Umfassender Schutz
Sie geniessen einen umfassenden Schutz bei Vertragsstreitigkeiten bei einer Reise, wie auch beim Kauf oder Verkauf, sowie bei der Miete beweglicher Sachen. Auch im Fall eines Streits aufgrund von Arzt- und Spitalleistungen unterstützt Sie die Vertragsrechtsschutzversicherung der Mobiliar.
Anwaltskosten inklusive
Sie haben Anspruch auf einen Anwalt, eine Anwältin bei Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.
Kostenlose Rechtsauskunft
Für juristische Fragen steht Ihnen die telefonische Rechtsauskunft JurLine des Tochterunternehmens Protekta werktags von 8 bis 17 Uhr kostenlos zur Verfügung. Sie werden von ausgebildeten Anwältinnen und Anwälten sowie Juristinnen und Juristen beraten.
Schadenbeispiele
Fragen & Antworten
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Vertragsrechtsschutzversicherung der Mobiliar.
Die Vertragsrechtsschutzversicherung der Mobiliar deckt die folgenden Fälle ab:
Kauf- und Mietvertrag sowie Schenkung
Bei Streitigkeiten aufgrund eines Kauf-, Tausch-, Miet- oder Schenkungsvertrags über bewegliche Sachen.
Kredite und Darlehen
Bei Streitigkeiten aufgrund eines Privatdarlehens oder Konsumkredits von maximal CHF 50’000.-.
Aufträge und Werkverträge
Bei Streitigkeiten aufgrund eines einfachen Auftrags oder eines Werkvertrags.
Verträge mit Reiseveranstaltern, Telekommunikationsunternehmen etc.
Bei Streitigkeiten aufgrund von Reise- und Abonnementsverträgen, Verträgen mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen sowie Partnervermittlungen und Ausbildungsstätten.
Kantonale Gebäudeversicherung
Unterstützung bei Streitigkeiten wegen Versicherungsansprüchen gegenüber einer kantonalen Gebäudeversicherung.
Patientenrecht
Bei vertraglichen und haftpflichtrechtlichen Streitigkeiten mit Spitälern, Ärzten, Zahnärztinnen, Dentalhygienikern, Chiropraktikerinnen und anderen medizinischen Leistungserbringenden.
Die folgenden Fälle sind nicht durch die Vertragsrechtsschutzversicherung gedeckt:
- Kauf, Verkauf, Tausch, Schenkung sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien
- Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Unternehmen und Beteiligungen, Kryptowährungen, Vermögensverwaltung, Spekulations- und Termingeschäfte sowie andere Finanz- und Anlagegeschäfte
- Allgemein Verträge mit rechtswidrigem Inhalt
- Forderungen, die durch Erbschaft, Vermächtnis oder Zession auf Sie übergegangen sind sowie Streitigkeiten aus Schuldübernahme und Zession
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Streitigkeiten mit Personen, die in einem Rechtsfall Dienstleistungen erbringen
- Vertragsverhältnisse betreffend Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge (und deren Zubehör), für die ein Führerausweis erforderlich ist
- Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wett- und Trainingsfahrten mit Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Terroranschläge, Neutralitätsverletzungen, Streik, Hausbesetzung, Unruhen, Erdbeben oder Veränderungen der Atomstruktur
Beim Abschluss einer Haushalt- und Gebäudeversicherung bei der Mobiliar geniessen Sie automatisch den umfassenden Schutz der Vertragsrechtsschutzversicherung. Diese kann nicht losgelöst von der Haushalt- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Alternativ kann die Privat-Rechtsschutzversicherung einzeln abgeschlossen werden und bietet Ihnen den gewünschten Schutz bei Rechts- und Streitfällen.
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