Berglandschaft

Drohnen und Multicopter versichern

Sie lieben es, Ihre Drohne durch die Luft schweben zu lassen und die Umgebung aus der Vogelperspektive zu erkundigen? Doch was, wenn sie abstürzt und einen Schaden anrichtet? Und dürfen Sie damit beim Nachbarn durchs Fenster blicken? Als Pilot oder Besitzerin müssen Sie Ihre Drohne versichern und die Gesetze beachten.

  • Lesezeit: 3 Minuten
  • Letztes Update: September 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Haftpflicht ist Pflicht: Für Drohnen über 250 g braucht es in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung. Sie schützt, wenn die Drohne Personen- oder Sachschäden verursacht.
  • Eigene Drohne absichern: Die Drohne kann über die Hausratversicherung gegen Risiken wie Diebstahl, Feuer oder Wasser versichert werden. Zusätzlichen Schutz bei Beschädigungen bietet eine Hausrat-Kaskoversicherung.
  • Regeln beachten, sonst drohen Kosten: Drohnenpilot:innen müssen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Beispielsweise Registrierungspflichten, Flugverbote über Menschenansammlungen oder in Sperrzonen sowie den Schutz der Privatsphäre.
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Voller Freude fliegen Sie mit Ihrer Drohne oder Ihrem Multicopter. Doch plötzlich stürzt Ihr Fluggerät ab und beschädigt das Auto Ihres Nachbarn. Die Drohne ist zerstört, das Auto zerbeult. Mit der richtigen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden.  

Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Drohnenpilot:innen

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt in der Schweiz vor, dass Sie als Besitzer:in einer Drohne von mehr als 250g eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 1 Mio. abschliessen müssen. Das schützt Sie vor Forderungen, wenn Ihr Flugobjekt einer Person oder einer Sache einen Schaden zufügt. Ist Ihr Fluggerät mehr als 25 kg schwer, besteht über die Privathaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.  

Wo ist das Drohnenfliegen erlaubt und wo nicht?

Die Bedienung von Drohnen und Multicoptern ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Sie dürfen Drohnen, die leichter als 25 kg sind, über freiem Gelände ohne Genehmigung fliegen – müssen aber immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben. Mit einer Drohne, die schwerer als 250 g ist, dürfen Sie nicht über Menschenansammlungen fliegen. Ausnahmebewilligungen erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) fast keine. 

Persönlichkeitsrechte beachten: Keine heimlichen Drohnenaufnahmen durchs Fenster

Im freien Gelände dürfen Sie aus der Luft filmen und fotografieren. Sie müssen aber immer die Persönlichkeitsrechte von anderen wahren. Informieren Sie sich vor dem Fliegen einer Drohne – die Bestimmungen variieren in den Kantonen und Gemeinden. Verboten sind heimlich erstellte Bilder und Filme durch Fenster oder Balkontüren. Auch Firmenareale, Jagdbanngebiete, Vogelschutzzonen und militärische Anlagen sind tabu. Zudem herrscht rund um alle Schweizer Flughäfen eine Verbotszone von fünf Kilometern.
Pilot:innen von Drohnen über 250g (sowie jene unter 250g, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist), müssen sich online auf der Plattform des BAZL registrieren. 

Die wichtigsten Vorschriften in der Schweiz

Für die Vorschriften in der Schweiz ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig. Es regelt die Vorschriften in der VLK. Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

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