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Drohnen und Multicopter versichern

Sie lieben es, Ihre Drohne durch die Luft schweben zu lassen und die Umgebung aus der Vogelperspektive zu erkundigen? Doch was, wenn sie abstürzt und einen Schaden anrichtet? Und dürfen Sie damit beim Nachbarn durchs Fenster blicken? Als Pilot oder Besitzerin müssen Sie Ihre Drohne versichern und die Gesetze beachten.

Voller Freude fliegen Sie mit Ihrer Drohne oder Ihrem Multicopter. Doch plötzlich stürzt Ihr Fluggerät ab und beschädigt das Auto Ihres Nachbarn. Die Drohne ist zerstört, das Auto zerbeult. Mit der richtigen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden.  

Haftpflichtversicherung ist Pflicht  

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt in der Schweiz vor, dass Sie als Besitzer:in einer Drohne von mehr als 250g eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 1 Mio. abschliessen müssen. Das schützt Sie vor Forderungen, wenn Ihr Flugobjekt einer Person oder einer Sache einen Schaden zufügt. Ist Ihr Fluggerät mehr als 25 kg schwer, besteht über die Privathaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.  

Hausratversicherung gegen Beschädigung oder Zerstörung  

Eine Drohne gehört zu Ihrem Hausrat – genauso wie das Fahrrad, Sofa oder Handy. Entsprechend kann Ihr Fluggerät mit einer Hausratversicherung gegen Feuer, Elementar, Wasser, Erdbeben sowie Diebstahl versichert werden. Den umfangreichsten Schutz bei einer Beschädigung bietet eine Hausrat-Kaskoversicherung. Fragen Sie Ihre Versicherungsberaterin oder Ihren Versicherungsberater , wie hoch Ihr Selbstbehalt ist, und ob Schäden an Drohnen und Multicoptern Teil der Deckung Ihrer Police sind.  

Wo Sie fliegen dürfen – und wo nicht  

Die Bedienung von Drohnen und Multicoptern ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Sie dürfen Drohnen, die leichter als 25 kg sind, über freiem Gelände ohne Genehmigung fliegen – müssen aber immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben. Mit einer Drohne, die schwerer als 250 g ist, dürfen Sie nicht über Menschenansammlungen fliegen. Ausnahmebewilligungen erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) fast keine. Stellen Sie also keinen romantischen Hochzeitsfilm von Wolke sieben her!  

Persönlichkeitsrechte beachten: Keine heimlichen Aufnahmen durchs Fenster  

Im freien Gelände dürfen Sie aus der Luft filmen und fotografieren. Sie müssen aber immer die Persönlichkeitsrechte von anderen wahren. Pilot:innen von Drohnen über 250g (sowie jene unter 250g, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist), müssen sich online auf der Plattform des BAZL registrieren. Informieren Sie sich vor dem Fliegen einer Drohne – die Bestimmungen variieren in den Kantonen und Gemeinden. Verboten sind heimlich erstellte Bilder und Filme durch Fenster oder Balkontüren. Auch Firmenareale, Jagdbanngebiete, Vogelschutzzonen und militärische Anlagen sind tabu. Zudem herrscht rund um alle Schweizer Flughäfen eine Verbotszone von fünf Kilometern.