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Abschiedsschmerz und administrative Herausforderung

Kann man sich auf einen Todesfall «richtig» vorbereiten?

Mit dem Tod setzen wir uns ungern auseinander. Neben der Trauer wartet mit oder ohne Vorbereitung ein administrativer Dschungel auf die Hinterbliebenen. Was ist zu tun und wie behalten Sie den Überblick?

Wie anspruchsvoll und aufwändig die Administration nach einem Todesfall ist, haben wir alle schon gehört. Diese selber zu bewältigen ist nochmals eine andere Geschichte. Die nötigen Schritte lassen sich jedoch klar definieren. 

Der erste Kontakt mit den Behörden 

Der administrative Prozess mit Behörden kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Die Bestimmungen im Todesfall sind teilweise unterschiedlich. Auch die Namen der zu informierenden Behörden sind nicht überall gleich. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. 

Der Tod eines Menschen wird mit einer Todesbescheinigung durch einen Arzt festgestellt.  

Den Todesfall müssen Sie innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes und beim Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person melden. Das Zivilstandsamt wird Ihnen eine Todes-/Sterbeurkunde ausstellen. Für die Meldung des Todesfalls an die Behörden benötigen Sie in der Regel:   

  • die ärztliche Todesbescheinigung 
  • die Wohnsitzbescheinigung oder das Familienbüchlein 
  • den amtlichen Ausweis  
  • die Heirats- oder Zivilstandsurkunde 
  • bei Ausländern die Niederlassung- oder Aufenthaltsbewilligung  

Stirbt eine Schweizerin oder ein Schweizer im Ausland, informiert die lokale Behörde die Schweizer Botschaft oder das Konsulat im Land. Diese Stelle kümmert sich um die Rückführung der verstorbenen Person in die Schweiz und andere administrative Belange.  

Die traurige Botschaft verkünden 

Freunde und Bekannte Angehörige zu informieren ist ebenfalls ein schwerer Schritt. Nehmen Sie sich dafür Zeit und nutzen Sie die Unterstützung von Ihrem Umfeld.  

Informieren Sie zudem folgende Stellen:  

  • Wohnungseigentümer oder Liegenschaftsverwaltung 
  • AHV-Ausgleichskasse 
  • Pensionskasse 
  • Versicherungsgesellschaften (Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung, etc.) 
  • Steuerverwaltung 
  • Strassenverkehrsamt 
  • Banken 
  • Post 
  • von der verstorbenen Person genutzte Webdienste 

Klären Sie direkt mit den Stellen ab, welche Informationen Sie für Umschreibungen und Anpassungen benötigen. Bestehende Vollmachten auf Bankkonten müssen wiederrufen werden. Verlangen Sie eine Saldobestätigung per Todestag und sistieren Sie Daueraufträge. Es kommt vor, dass Banken vor Klärung der Erbschaft Konten sperren. Einige Banken sind jedoch kulant und gestatten weiterhin Bezüge für Alltags- und Bestattungskosten.  

Kündigen Sie im Namen der verstorbenen Person folgende Verträge und informieren Sie die Vertragspartner über den Todesfall:  

  • Mietvertrag 
  • Vereinsmitgliedschaften 
  • Zeitschriftenabonnemente 
  • Abonnemente für den öffentlichen Verkehr 
  • Telefon-, Radio- und TV-Anschluss 
  • Kundenkarten 

Da der Informationsfluss innerhalb der Organisationen einige Zeit beansprucht, kann ein allfälliger Nachsendeauftrag an die Hinterbliebenen sinnvoll sein.  

Informieren Sie zudem Ihren eigenen Arbeitgeber und beziehen Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Trauertage und bei Bedarf zusätzliche Freitage.  

Die Bestattung  

Nach frühestens 48 Stunden kann die Bestattung stattfinden. Sie benötigen für die Organisation jedoch in der Regel mehr Zeit. Der Wille, wie eine geliebte Person bestattet werden möchte, ist oft bekannt. Ist dies nicht der Fall, sollten sich die Angehörigen beraten lassen und so einen stimmigen Weg finden. Für eine schöne und stressfreie Bestattung unterstützt Sie ein kompetentes Bestattungsunternehmen.  

Viele Angehörige werden von den Kosten überrascht. Einige Gemeinden unterstützen Sie jedoch nicht nur administrativ sondern auch finanziell. Diese übernehmen beispielsweise Transporte und amtliche Publikationen. Für Menschen, die kein Vermögen hinterlassen, bieten einige Gemeinden auch kostenlose Bestattungen für einen würdigen Abschied.

Der Nachlass 

Die Nachlassregelung ist einer der heikelsten und komplexesten Kapitel nach dem Verlust einer geliebten Person. Deshalb ist es wichtig, einen guten Notar an der Seite zu haben. Er regelt mit Ihnen alle Belange rund ums Erbe. Im besten Fall hat die verstorbene Person den Notar bereits in die Nachlassregelung einbezogen.  

Das Vorgehen rund um den Nachlass ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Regel kümmert sich das Friedengericht des letzten Wohnbezirks um die Nachlassregelung. Informiert wird das Friedengericht durch das Zivilstandsamt. Es beurkundet die Erben und ein allfälliges Testament.  

Entlastung der eigenen Angehörigen 

Ein Verlust ist für Angehörige immer hart. Mit der Übernahme von Eigenverantwortung können Sie und Ihre geliebten Menschen sich diesen Prozess aber gegenseitig erleichtern. Mit der gesicherten, digitalen Plattform Tooyoo beispielsweise. Mit Tooyoo können Sie:  

  1. Anweisungen für medizinische Behandlungen festhalten. 
  2. Das digitale Erbe vorbereiten, um Geisterkonten und das Risiko von Identitätsdiebstahl vermeiden. 
  3. Ihren Willen bezüglich Beerdigung definieren. 
  4. Ihre Angehörigen entlasten, indem sie Abonnements, Mietverträge, Versicherungs- und Bankunterlagen hinterlegen, die mit automatisch generierten Schreiben gekündigt werden können.  
  5. Die Verwaltung Ihres Erbes vorzubereiten.