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Ratgeber

Administrative Aufgaben im Todesfall

Eine Checkliste für Hinterbliebene

Mit dem Tod setzen wir uns ungern auseinander. Neben der Trauer wartet mit oder ohne Vorbereitung ein administrativer Dschungel auf die Hinterbliebenen. Was ist zu tun und wie behalten Sie den Überblick?

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: Oktober 2024

Wie anspruchsvoll und aufwändig die Administration nach einem Todesfall ist, haben wir alle schon gehört. Diese selber zu bewältigen ist nochmals eine andere Geschichte. Die nötigen Schritte lassen sich jedoch klar definieren. 

Todesfall melden

Der administrative Prozess mit Behörden kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Die Bestimmungen im Todesfall sind teilweise unterschiedlich. Auch die Namen der zu informierenden Behörden sind nicht überall gleich. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. 

Der Tod eines Menschen wird mit einer Todesbescheinigung durch einen Arzt festgestellt. Den Todesfall müssen Sie innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes und beim Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person melden. Ist die Person in einem Spital oder einer Institution verstorben, kümmert sich diese in der Regel darum. Das Zivilstandsamt wird Ihnen eine Todes-/Sterbeurkunde ausstellen. 

Checkliste für die Meldung eines Todesfalls

Für die Meldung des Todesfalls an die Behörden benötigen Sie in der Regel:   

die ärztliche Todesbescheinigung

die Wohnsitzbescheinigung oder das Familienbüchlein

den amtlichen Ausweis 

die Heirats- oder Zivilstandsurkunde

bei Ausländern die Niederlassung- oder Aufenthaltsbewilligung 

Die traurige Botschaft verkünden

Freunde und Bekannte zu informieren ist ein schwerer Schritt. Nehmen Sie sich dafür Zeit und nutzen Sie die Unterstützung von Ihrem Umfeld.  

Informieren Sie zudem folgende Stellen:  

  • Wohnungseigentümer oder Liegenschaftsverwaltung 
  • AHV-Ausgleichskasse 
  • Pensionskasse 
  • Versicherungsgesellschaften (Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung, etc.) 
  • Steuerverwaltung 
  • Strassenverkehrsamt 
  • Banken 
  • Post 
  • von der verstorbenen Person genutzte Webdienste 

Klären Sie direkt mit den Stellen ab, welche Informationen Sie für Umschreibungen und Anpassungen benötigen. Bestehende Vollmachten auf Bankkonten müssen widerrufen werden. Verlangen Sie eine Saldobestätigung per Todestag und sistieren Sie Daueraufträge. Es kommt vor, dass Banken vor Klärung der Erbschaft Konten sperren. Einige Banken sind jedoch kulant und gestatten weiterhin Bezüge für Alltags- und Bestattungskosten.  

Kündigen Sie im Namen der verstorbenen Person folgende Verträge und informieren Sie die Vertragspartner über den Todesfall:  

  • Mietvertrag 
  • Vereinsmitgliedschaften 
  • Zeitschriftenabonnemente 
  • Abonnemente für den öffentlichen Verkehr 
  • Telefon-, Radio- und TV-Anschluss 
  • Kundenkarten 

Da der Informationsfluss innerhalb der Organisationen einige Zeit beansprucht, kann ein allfälliger Nachsendeauftrag an die Hinterbliebenen sinnvoll sein.  

Informieren Sie zudem Ihren eigenen Arbeitgeber und beziehen Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Trauertage und bei Bedarf zusätzliche Freitage.  

Die Bestattung

Nach frühestens 48 Stunden kann die Bestattung stattfinden. Sie benötigen für die Organisation jedoch in der Regel mehr Zeit. Der Wille, wie eine geliebte Person bestattet werden möchte, ist oft bekannt. Ist dies nicht der Fall, sollten sich die Angehörigen beraten lassen und so einen stimmigen Weg finden. Für eine schöne und stressfreie Bestattung unterstützt Sie ein kompetentes Bestattungsunternehmen. Diese helfen Ihnen ebenfalls beim Erstellen der Todesanzeigen und der Gestaltung der Abdankungsfeier. 

Viele Angehörige werden von den Kosten überrascht. Einige Gemeinden unterstützen Sie jedoch nicht nur administrativ, sondern auch finanziell. Diese übernehmen beispielsweise Transporte und amtliche Publikationen. Für Menschen, die kein Vermögen hinterlassen, bieten einige Gemeinden auch kostenlose Bestattungen für einen würdigen Abschied.

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Todesfall. 

Der Nachlass

Die Nachlassregelung ist einer der heikelsten und komplexesten Kapitel nach dem Verlust einer geliebten Person. Deshalb ist es wichtig, einen guten Notar an der Seite zu haben. Er regelt mit Ihnen alle Belange rund ums Erbe. Im besten Fall hat die verstorbene Person den Notar bereits in die Nachlassregelung einbezogen.  

Das Vorgehen rund um den Nachlass ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Regel kümmert sich das Friedensgericht des letzten Wohnbezirks um die Nachlassregelung. Informiert wird das Friedensgericht durch das Zivilstandsamt. Es beurkundet die Erben und ein allfälliges Testament.  

Entlastung der eigenen Angehörigen

Ein Verlust ist für Angehörige immer hart. Mit der Übernahme von Eigenverantwortung können Sie und Ihre geliebten Menschen sich diesen Prozess aber gegenseitig erleichtern. Mit der gesicherten, digitalen Plattform Tooyoo beispielsweise. Mit Tooyoo können Sie:  

  1. Anweisungen für medizinische Behandlungen festhalten. 
  2. Das digitale Erbe vorbereiten, um Geisterkonten und das Risiko von Identitätsdiebstahl vermeiden. 
  3. Ihren Willen bezüglich Beerdigung definieren. 
  4. Ihre Angehörigen entlasten, indem sie Abonnements, Mietverträge, Versicherungs- und Bankunterlagen hinterlegen, die mit automatisch generierten Schreiben gekündigt werden können.  
  5. Die Verwaltung Ihres Erbes vorzubereiten.
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Absicherung Ihrer Liebsten

Der Abschluss einer Todesfallversicherung kann in gewissen Lebenssituationen durchaus sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn Sie Ihre Liebsten vor finanziellen Sorgen schützen möchten: zum Beispiel bei einer Hypothek oder einer Selbständigkeit.