Gründe für die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG
Die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG ermöglicht Ihren Mitarbeitenden mehr Zeit mit ihrem Kind und gewährt ihnen einen höheren Lohnersatz während der Elternauszeit.
90 % oder 100 % Lohn
Diese Zusatzversicherung macht eine Erhöhung des versicherten Lohnes von 80 % auf 90 % oder sogar 100 % möglich.
Über den Maximallohn hinaus
Sollte der Lohn Ihrer Mitarbeitenden in Elternzeit den EO-Maximallohn übersteigen, können Sie diesen mit der Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG versichern.
16 statt 2 Wochen
Mit dieser Zusatzversicherung verlängern Sie die gesetzliche Leistungsdauer auf bis zu 116 Tage – auch bei Löhnen über dem EO-Maximallohn.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.
Die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG bietet Eltern finanzielle Unterstützung während der Elternauszeit. Sie ermöglicht es, den Lohnersatz über den gesetzlichen Leistungen hinaus zu erhöhen und sichert so bis zu 100% des Lohnes.
Entschädigung des andern Elternteils gemäss EOG
Höhe der Entschädigung: Die gesetzlichen Leistungen sind auf 80 % des EO-Maximallohns von CHF 99 000 (CHF 220 pro Tag) begrenzt.
Dauer: 2 Wochen
Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG
Höhe der Entschädigung: Erhöhung der Entschädigung auf 90 % oder 100 % des versicherten Lohns.
Dauer: Verlängerung der Leistungsdauer auf 16 Wochen

