Ein junger Vater hält seine Tochter auf dem Arm.

Versicherung des anderen Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG

Wenn 2 Wochen Urlaub für den anderen Elternteil oder 80 Prozent Lohn zu wenig sind

Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis. Beide Elternteile sollen die Möglichkeit haben, kostbare Momente mit dem Nachwuchs zu geniessen, ohne sich um finanzielle Verluste sorgen zu müssen. Mit der Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG können Sie Ihren Mitarbeitenden eine verbesserte Absicherung bei Geburt eines Kindes bieten und sich gleichzeitig als besonders soziales Unternehmen positionieren.

Gründe für die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG

Die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG ermöglicht Ihren Mitarbeitenden mehr Zeit mit ihrem Kind und gewährt ihnen einen höheren Lohnersatz während der Elternauszeit. 

90 % oder 100 % Lohn

Diese Zusatzversicherung macht eine Erhöhung des versicherten Lohnes von 80 % auf 90 % oder sogar 100 % möglich.   

Über den Maximallohn hinaus

Sollte der Lohn Ihrer Mitarbeitenden in Elternzeit den EO-Maximallohn übersteigen, können Sie diesen mit der Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG versichern. 

16 statt 2 Wochen

Mit dieser Zusatzversicherung verlängern Sie die gesetzliche Leistungsdauer auf bis zu 116 Tage – auch bei Löhnen über dem EO-Maximallohn. 

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.

Für die Mütter

Die Mobiliar bietet auch eine Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG an. 

Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG

Die Mobiliar bietet neben der Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG auch die Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG an.  

Versicherung des anderen Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG
ist eine optionale Zusatzversicherung zur