Gründe für die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG
Die Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG ermöglicht Ihren Mitarbeitenden mehr Zeit mit ihrem Kind und gewährt ihnen einen höheren Lohnersatz während der Elternauszeit.
90 % oder 100 % Lohn
Diese Zusatzversicherung macht eine Erhöhung des versicherten Lohnes von 80 % auf 90 % oder sogar 100 % möglich.
Über den Maximallohn hinaus
Sollte der Lohn Ihrer Mitarbeitenden in Elternzeit den EO-Maximallohn übersteigen, können Sie diesen mit der Versicherung des andern Elternteils in Ergänzung zur Entschädigung gemäss EOG versichern.
16 statt 2 Wochen
Mit dieser Zusatzversicherung verlängern Sie die gesetzliche Leistungsdauer auf bis zu 116 Tage – auch bei Löhnen über dem EO-Maximallohn.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.

