Delegierte der Genossenschaft
150 Delegierte vertreten die Genossenschafter. Sie wahren die Interessen der verschiedenen Kundengruppen und Regionen gegenüber der Gesellschaft. Kundengruppen sind insbesondere Private, die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie, die Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie die öffentliche Hand.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besitzt eine Reihe von Befugnissen, darunter die Revision der Statuten sowie die Genehmigung des Geschäftsberichts einschliesslich Jahresrechnung und weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bestandteile. Sie ist auch für die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinns, die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle sowie die Entlastung des Verwaltungsrates zuständig. Darüber hinaus kann die Delegiertenversammlung über die Auflösung mit oder ohne Liquidation und die Umwandlung der Gesellschaft entscheiden. Sie kann auch das Wahlreglement für die Wahl der Delegiertenversammlung erlassen und über alle Gegenstände entscheiden, die ihr gesetzlich vorbehalten sind oder ihr vom Verwaltungsrat zugewiesen werden.
Delegiertenwahlen
Die Wahl der insgesamt 150 Delegierten erfolgt in Wahlkreisen. Jeder schweizerische Kanton bildet einen Wahlkreis. Die Halbkantone werden zu je einem Wahlkreis zusammengefasst. Das Fürstentum Liechtenstein ist ebenfalls ein Wahlkreis. Die Wahlkreise sind einer der drei Delegiertenregionen West, Zentral und Ost zugeteilt. Alle zwei Jahre finden abwechselnd in einer dieser Regionen Delegiertenwahlen statt. Die Delegierten werden jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Jedes Mitglied der Genossenschaft ist grundsätzlich als Delegierter wählbar, sofern die Person im Wahljahr das 67. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Bei der Auswahl der Delegierten steht den Genossenschaftern und dem Verwaltungsrat der Genossenschaft ein Vorschlagsrecht zu. Weitere Angaben zu den Delegiertenwahlen können den Statuten (PDF) entnommen werden.
Delegiertenverzeichnis und Statuten
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