Sensible Daten schützen
Legen Sie mit einer soliden Sicherheitsstrategie den Grundstein, um Ihre Datenlandschaft zu sichern. Dazu gehört, dass Sie Ihre Daten kennen, klassifizieren und den Umgang mit ihnen reglementieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsmassnahmen.
Daten effizient vor Cyberrisiken schützen
Ihre Daten sind ein wertvolles Gut und der Schutz dieser Daten ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen Ihrer Kunden, Partner und Mitarbeitenden zu erhalten. Gerade in einer Zeit, in der Cyberangriffe immer ausgefeilter und aggressiver werden, ist dies wichtig.
Die Bedrohungslandschaft entwickelt sich ständig weiter, und daher ist es notwendig, dass Ihre Sicherheitsmassnahmen immer auf dem neuesten Stand sind. Überwachen Sie Ihre Datenlandschaft kontinuierlich, führen Sie regelmässig Sicherheitsaudits durch und analysieren Sie potenzielle Schwachstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Grundlage für eine solide Datensicherheit ist einerseits der richtige Umgang mit diesen und andererseits, dass Sie Ihre Daten kennen. Vier konkrete Massnahmen, die Sie dafür treffen können:
Bestandesaufnahme machen
Klassifizierung vornehmen
Richtlinien erstellen
Externe Partner miteinbeziehen
Wie kann ich vorgehen? - 4 Massnahmen
1. Bestandesaufnahme machen
Der erste Schritt besteht darin, Ihre Datenlandschaft genau zu verstehen. Eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer Daten hilft Ihnen, den Überblick über Ihre Informationen zu behalten und mögliche Schwachstellen zu erkennen. Identifizieren Sie, welche Daten in Ihrem Unternehmen existieren, wo sie gespeichert sind und wer darauf Zugriff hat. Nur wenn Sie wissen, welche Daten Ihr Unternehmen hat, können Sie den Zugriff kontrollieren und wenn nötig auch beschränken.
2. Daten in Klassen einteilen
Die Klassifizierung Ihrer Daten in Kategorien wie öffentlich, intern, vertraulich und streng vertraulich ist der nächste wichtige Schritt. Durch die Einteilung Ihrer Daten in diese verschiedenen Kategorien und die Zuweisung von Sicherheitsstufen können Sie Prioritäten setzen und die erforderlichen Schutzmassnahmen gezielt umsetzen. Definieren Sie, welche Daten als hochsensibel eingestuft werden, beispielsweise personenbezogene Daten, Kundeninformationen oder Geschäftsgeheimnisse. Durch eine klare Klassifizierung schaffen Sie Transparenz und erleichtern die Umsetzung geeigneter Sicherheitsmassnahmen für jede Datenkategorie.
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3. Richtlinien erstellen
Die Reglementierung im Umgang mit sensiblen Daten ist der Schlüssel, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Erarbeiten Sie klare Richtlinien und Verfahren, die den Zugriff, die Speicherung, die Übertragung und die Vernichtung von Daten regeln. Definieren Sie, wer Zugriff auf welche Daten hat und in welchem Umfang. Schaffen Sie starke Passwortrichtlinien und implementieren Sie Verschlüsselungstechnologien, um den Schutz sensibler Daten während der Übertragung und Speicherung zu gewährleisten.
Das ab September 2023 gültige Datenschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass ein Datenverlust gemeldet werden muss, wenn es sich um besonders schützenswerte Personendaten handelt. Haftbar für Verstösse gegen das Datenschutzgesetz ist der der Datenschutzverantwortliche im Betrieb – im KMU ist das in der Regel die Geschäftsführerin.
4. Externe Partner miteinbeziehen
Darüber hinaus sollten Sie auch externe Partner und Dienstleister in den Schutz Ihrer sensiblen Daten einbeziehen. Überprüfen Sie die Sicherheitsmassnahmen und Datenschutzrichtlinien (siehe Box) Ihrer Lieferanten und stellen Sie sicher, dass sie den gleichen hohen Standards entsprechen wie Ihr Unternehmen. Implementieren Sie geeignete Vertragsklauseln, um sicherzustellen, dass Ihre Daten angemessen geschützt sind, wenn sie an Dritte weitergegeben werden.
Extratipp: Auch physische Dokumente genügend sichern
Neben den digitalen müssen auch die physischen Dokumente genügend geschützt werden. Vertrauliche Dokumente wie Verträge, Mitarbeiterdossiers etc. sollten nicht frei zugänglich sein. Auch wenn man kurz 5 Minuten abwesend ist und einen Kaffee holt, gilt es die sensiblen Daten wegzuschliessen.
Neue EU-Richtlinien ab 2024
Damit Menschen, Unternehmen, Infrastruktur und Lieferketten auch in Zukunft genügend vor Cybergefahren abgesichert sind, gilt ab Oktober 2024 eine neue EU-Richtlinie – die NIS2-Richtlinie. Sie soll Cybersicherheit von Unternehmen und kritischen Infrastrukturen verbessern. Die Richtlinie gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro. Sie enthält eine Reihe von Mindestanforderungen für Cybersicherheitsmassnahmen, wie z. B. Mitarbeiterschulungen, Incident Management und Business Continuity Planning. Auch Schweizer KMU werden von diesen Neuerungen betroffen sein.