Wie schütze ich mich vor Einbrüchen?
Obwohl das Einbruchrisiko in der Schweiz in den letzten 5 Jahren abgenommen hat, ist Einbruch immer noch eines der häufigsten Delikte in der Schweiz. Vor allem in der Jahreszeit, wo es draussen früher dunkel wird, nützen Diebe den Schutz der frühen Dämmerung aus und dringen unbemerkt in Wohnungen und Häuser ein.
Lesezeit: 1 Minute Letztes Update: Dezember 2024
Wirksame Vorsichtsmassnahmen für Schutz vor Einbrechern
Hier finden Sie Vorsichtsmassnahmen für den Schutz vor Einbrecher:innen.
Verschliessen Sie Fenster und Türen immer sorgfältig und informieren Sie sich über eine sinnvolle Einbruchsicherung.
Verstecken Sie Wohnungsschlüssel nie unter dem Türvorleger oder im Blumentopf – diese Verstecke kennen auch die Einbrecher.
Verwahren Sie Wertsachen und wichtige Dokumente in einem auf Sicherheit geprüften Tresor oder bei Ihrer Bank.
Verraten Sie Abwesenheiten nicht durch Zettel an der Haustür, Mitteilungen auf Anrufbeantwortern oder in sozialen Netzwerken wie Facebook.
Bitten Sie Ihre Nachbarn, bei Abwesenheiten den Briefkasten zu leeren und regelmässig nach dem Rechten zu sehen. In den Wintermonaten machen sich Einbrecher vor allem zwischen 17.00 und 21.00 Uhr ans Werk.
Installieren Sie bei Ferienabwesenheiten Zeitschaltuhren, damit zu unterschiedlichen Zeiten in verschiedenen Räumen Licht brennt.
Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen unverzüglich der Polizei: Telefon 112 oder 117.
Hausratversicherung hilft bei Einbruch und Diebstahl
In der Hausratversicherung sind Wertgegenstände grundsätzlich mitversichert. Ihr Hab und Gut ist bis zur gewählten Versicherungssumme zum Neuwert versichert – bei den meisten Gesellschaften ist bei Einbrüchen auch Bargeld bis 5000 Franken gedeckt. Bei Diebstahl gilt für Schmuck eine Höchstentschädigungsgrenze. Bei den meisten Versicherungen liegt diese bei 30 000 Franken. Wer viel oder wertvollen Schmuck besitzt, sollte eine separate Wertsachenversicherung abschliessen. Jeder Wertgegenstand wird einzeln erfasst, was Ihnen im Schadenfall den Wertnachweis erleichtert. Sie gilt auch bei Beraubung, Verlieren, Verlegen, Zerstörung oder Beschädigung.
Übrigens: die Hausratversicherung deckt mit der Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» auch den finanziellen Verlust, wenn Sie ausserhalb des Hauses bestohlen werden.
Ist es noch mein Zuhause?
Ratgeber, um nach einem Einbruch zurück in das gewohnte Leben zu finden