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Kündigung Krankenkasse: So machen Sie das richtig

Krankenkasse wechseln: Kündigungsvorlagen und Fristen

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich finanziell lohnen, da die Prämien in der Grundversicherung bei gleichen Leistungen sehr unterschiedlich sein können. In der Schweiz haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einer anderen zu wechseln. Nutzen Sie unsere Checklisten und Vorlagen, um die Kündigung bei Ihrer Krankenkasse korrekt, einfach und stressfrei abzuwickeln.

  • Lesezeit: 5 Minuten
  • Letztes Update: April 2025

Grundversicherung kündigen: Das müssen Sie wissen

Die Grundversicherung ist grundsätzlich für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch und stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher. Sie deckt die grundlegenden Gesundheitsbedürfnisse ab und garantiert, dass alle Versicherten die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Aufgrund der Aufnahmepflicht muss jede Krankenkasse jede:n Antragsteller:in in die Grundversicherung aufnehmen. 

Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr Ihre Grundversicherung kündigen und wechseln können. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beim Wechsel der Grundversicherung beachten müssen: 

  • Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig bei der bisherigen Versicherung eintreffen.
     
  • Nutzen Sie Vergleichsportale oder Beratungsgespräche, um Prämien und Leistungen der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen und das für Sie beste Angebot zu finden.
     
  • Falls Sie sich von einem Versicherungsberater beraten lassen, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen des Beraters sorgfältig durchzulesen bevor Sie diese unterschreiben. Unterschreiben Sie nie einen Fragebogen, bevor die Beraterin diesen ausgefüllt hat. Die Antworten des Beraters werden Ihnen ansonsten angerechnet. 

Die Krankenkassen müssen ihre Prämien für das nächste Jahr bis spätestens Ende Oktober publizieren. Suchen Sie sich rechtzeitig eine neue Krankenkasse und beantragen Sie die Aufnahme. Geben Sie der neuen Versicherung Ihre alte Versicherung bekannt, damit diese eine Nachversichererbestätigung erstellen kann.

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Bis wann können Sie Ihre Krankenkasse wechseln? Fristen und Wissenswertes

Sie können jeweils auf den 31. Dezember Ihre Grundversicherung kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30. November eintreffen. Voraussetzung für eine gültige Kündigung der Krankenkasse ist neben der Einhaltung der Kündigungsfrist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen in der Grundversicherung haben. 

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Krankenkasse wechseln: Musterbrief und wichtige Inhalte

Die Kündigung an Ihre Krankenkasse sollte klar, präzise und vollständig sein. Hier sind die wichtigsten Elemente, die in einem Kündigungsschreiben enthalten sein sollten: 

  • Ihre persönlichen Daten: Vollständiger Name, Adresse, Versicherungsnummer, Geburtsdatum.
     
  • Angaben zur Krankenkasse: Name und Adresse der Krankenkasse.
     
  • Eindeutiger Betreff: beispielsweise Kündigung der Grundversicherung zum 31.12.2024.
     
  • Kündigungserklärung: Klare und unmissverständliche Formulierung der Kündigung der Grundversicherung, einschliesslich des Datums, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.
     
  • Bestätigung des Eingangs: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums.
     
  • Datum und Unterschrift.

Die Kündigung der Krankenkasse erfolgt normalerweise schriftlich per Post. Damit Sie einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung haben, empfehlen wir Ihnen, diese per Einschreiben oder A-Post Plus zu versenden. 

Musterbrief herunterladen

Hier finden Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihrer Grundversicherung, die Sie kostenlos herunterladen können. 

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Kündigung der Krankenkasse bei einer Zusatzversicherung: Das gilt

Die Zusatzversicherung zu wechseln kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen, etwa um bessere Leistungen zu erhalten oder um Kosten zu sparen. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung, deren Leistungen in der ganzen Schweiz einheitlich sind, unterscheiden sich die Zusatzversicherungen der Krankenkassen in Umfang und Preis erheblich. Die Zusatzversicherung zu wechseln, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Gesundheitsschutz individuell anzupassen und zu ergänzen. Dazu gehören zum Beispiel die Abdeckung von alternativen Heilmethoden, zusätzliche Leistungen im Zahnbereich oder der Schutz im Ausland. Sie müssen die Zusatzversicherung auch nicht bei der gleichen Krankenkasse abschliessen wie die Grundversicherung. 

Wenn Sie Ihre Krankenkasse kündigen und die Zusatzversicherung wechseln möchten, müssen Sie beachten, dass andere Regeln und Fristen gelten als für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen sind nicht obligatorisch und unterliegen somit keinem Aufnahmezwang. Das bedeutet, dass die Krankenkassen vor der Aufnahme einen von Ihnen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen anfordern und die Aufnahme ablehnen können – beispielsweise, wenn Vorerkrankungen oder gesundheitliche Probleme sowie Risikofaktoren bestehen. Die Gesundheitsfragen sollten Sie unbedingt sorgfältig, vollständig und ehrlich beantworten. Ansonsten kann die Zusatzversicherung die Leistungen aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung ablehnen und die Versicherung auflösen. 

Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie im Alter die Zusatzversicherung wechseln möchten oder wenn sie bereits unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Es empfiehlt sich, frühzeitig über einen Wechsel nachzudenken und vor allem die Kündigung der Krankenkasse bei der Zusatzversicherung erst einzureichen, wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse bereits definitiv aufgenommen wurden.  Dies ist besonders wichtig, wenn Sie auf bestimmte Leistungen angewiesen sind. 

Zusatzversicherung wechseln: Fristen und Tipps

In der Zusatzversicherung kann es vorkommen, dass man doppelt versichert ist. Das bedeutet, dass man zwei Versicherungen für die gleiche Situation abgeschlossen hat. Wenn Sie feststellen, dass Sie versehentlich einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, obwohl Sie bereits eine ähnliche Versicherung besitzen, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom neuen Vertrag zurücktreten und ihn kündigen. 

Im Gegensatz zur Grundversicherung, die jährlich zu festen Terminen gekündigt werden kann, gelten für die Zusatzversicherungen individuelle Vertragsbedingungen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind. Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen der Krankenkassen beträgt in der Regel drei Monate und ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Das bedeutet, dass Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 30. September bei Ihrer Krankenkasse eintreffen muss. Zu beachten sind jedoch die vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten.  

Bei einer Prämienerhöhung haben Sie oft ein Sonderkündigungsrecht, das in Ihrem Vertrag verankert sein sollte. In diesem Fall können Sie Ihre Zusatzversicherung ausserordentlich kündigen, auch wenn die ordentliche Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist.  

Ausserdem haben Sie das Recht, Ihre Versicherung im Schadenfall zu kündigen. Die Kündigung müssen Sie spätestens bei Auszahlung der Leistungen durch die Versicherung vorgenommen haben.  Bei allen Zusatzversicherungen, die nach dem 1.1.2022 abgeschlossen wurden, darf der Versicherer Ihnen nicht im Schadenfall kündigen.  

Zusatzversicherung kündigen: So gehen Sie vor

Die wichtigsten Schritte beim Wechsel der Zusatzversicherung. 

Kündigungsfrist Ihrer Zusatzversicherung prüfen

Versicherungsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen

Schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Zusatzversicherung erhalten

Bestehende Zusatzversicherung fristgerecht kündigen

Krankenkasse und Zusatzversicherung kündigen: Unsere Vorlage

Laden Sie hier die Vorlage für das Kündigungsschreiben der Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse herunter. 

Fragen & Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Krankenkassenwechsel und Kündigung der Krankenkasse. 

Weitere Fragen?

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.