Gründe für die Unfallversicherung für Junge
Die Folgekosten eines Unfalls können jeden hart treffen. Im Falle eines Unfalls möchten Sie sich nicht mit finanziellen Sorgen beschäftigen. Die Unfallversicherung für Junge bietet Ihnen diese Sicherheit.
Weltweit abgesichert
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt nicht in jedem Fall alle Folgekosten eines Unfalls. Mit der zusätzlichen Unfallversicherung sind Sie auf der ganzen Welt optimal abgesichert.
Finanzielle Vorteile für junge Menschen
Profitieren Sie von den günstigen Konditionen der Unfallversicherung für junge Menschen. Bis zum 25. Altersjahr kommen Sie zudem in den Genuss von 50 Franken Ermässigung auf das GA-Night der SBB.
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen die Unfallversicherung nach Ablauf der vertraglichen Wartezeit ein Taggeld.
Zahlung bei Tod oder Invalidität
Im Invaliditäts- oder Todesfall erhalten Sie oder Ihre Hinterbliebenen von der Versicherung ein Kapital, die Summe legen Sie individuell fest.
Was ist gedeckt?
Zusammenfassung
Die Unfallversicherung deckt alle Kosten, die von keiner anderen Versicherung übernommen werden. Dazu gehören die Kosten für stationäre Behandlungen in der privaten oder halbprivaten Abteilung in allen Spitälern auf der ganzen Welt; die Kosten für Arznei- und Hilfsmittel, Medikamente, Spezialmedikamente und kosmetische Eingriffe in Zusammenhang mit einem Unfall; die Kosten für Behandlungen durch Ärzt:innen und anerkannte Spezialist:innen der Komplementärmedizin; Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten von Angehörigen. Bei Arbeitsunfähigkeit wird ein Taggeld ausbezahlt. Im Invaliditäts- oder Todesfall erbringt die Versicherung Kapitalleistungen.
Heilungskosten bei Unfall
- Behandlung durch Ärzt:innen oder Spezialist:innen Ihrer Wahl
- Aufenthalts- und Pflegekosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung auf der ganzen Welt
- Kosten für Medikamente und Spezialarzneimittel
- Kosmetische Operationen infolge eines Unfalls
- Kosten für Transporte und Rettungsaktionen sowie die Überführung eines Leichnams
Taggeld bei Unfall oder Krankheit
- Zahlung eines Taggeldes in der vereinbarten Höhe
Todesfallkapital
- Entrichtung eines Todesfallkapitals an die Hinterbliebenen
Invaliditätskapital
- Entrichtung eines Invaliditätskapitals bei krankheits- oder unfallbedingter Invalidität
- Rasche finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall durch eine Soforthilfe in der Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Unfallversicherung für Junge bis 26. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Nicht gedeckt sind Folgekosten von Unfällen bei Autorennen oder auf Rennstrecken sowie Unfälle unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss. Zudem übernimmt die Unfallversicherung keine Kosten, die bereits durch andere Versicherungen gedeckt sind. Ausgenommen sind Kapitalzahlungen bei Invalidität oder Tod, die unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen ausgerichtet werden.
Bei einem aktiven Lebensstil mit unregelmässigem Einkommen aufgrund von Reisen oder Praktika können die Folgekosten eines Unfalls besonders ins Gewicht fallen: So deckt die obligatorische Unfallversicherung komplementäre Behandlungen sowie Transport- und Pflegeleistungen im Ausland meistens nicht vollständig ab. Unfälle können zudem hohe Kosten durch Erwerbsausfall nach sich ziehen. Mit der privaten Unfallversicherung sind Sie optimal abgesichert.
Nach Ablauf der vertraglichen Wartefrist haben Sie Anspruch auf ein Taggeld für jeden Kalendertag, an dem Sie ärztlich bescheinigt zu mindestens 25 % arbeitsunfähig sind. Sowohl die Wartefrist als auch die Höhe des Taggeldes können Sie bei Versicherungsabschluss individuell festlegen.
Wenn Sie erwerbstätig sind, sollten Sie prüfen, welche Leistungen bereits über Ihren Arbeitgeber versichert sind, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne persönlich. Verlangen Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.

