Gründe für die Unfallversicherung für Kinder
Die Behandlungs- und Folgekosten bei einem Unfall werden in der Regel nicht vollständig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Deswegen können diese ungedeckten Kosten das Familienbudget stark belasten. Mit der Unfallversicherung für Kinder sind Sie auf der sicheren Seite.
Umfassender Schutz vor Folgekosten
Die Unfallversicherung übernimmt die Heilungskosten, die nicht von anderen Versicherungen übernommen werden.
Versicherungsschutz auf der ganzen Welt
Unabhängig davon, ob der Unfall zuhause oder in den Ferien passiert, sind die Aufenthalts- und Pflegekosten in der halbprivaten oder privaten Abteilung gedeckt.
Unterkunft & Verpflegung für Angehörige
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie oder Angehörige Ihr Kind bei einem Spitalaufenthalt begleiten möchten.
Kapitalauszahlung bei Tod oder Invalidität
Die Unfallversicherung für Kinder zahlt im Todes- oder Invaliditätsfall eine Kapitalleistung. Die Summe legen Sie individuell fest.
Versicherungsbeispiele
Was ist gedeckt?
Zusammenfassung
Die Unfallversicherung für Kinder übernimmt grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten, die nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt sind. Dies umfasst die Kosten auf der privaten oder halbprivaten Abteilung aller Spitäler weltweit; die Kosten für Arznei-, Hilfsmittel und Medikamente; die Kosten für ambulante Behandlungen durch Ärzt:innen, anerkannte komplementärmedizinische Spezialist:innen sowie kosmetische Behandlungen nach einem Unfall; die Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Angehörigen. Bei Tod oder Invalidität zahlt die Unfallversicherung ein Kapital aus.
Heilungskosten
- Heilmassnahmen durch Ärzt:innen und Zahnärzt:innen
- Arznei- und Spezialmedikamente, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen werden.
Aufenthalte in Spitälern und Pflegeeinrichtungen
- Aufenthalts- und Pflegekosten in der halbprivaten oder privaten Abteilung aller Spitäler weltweit
Unterkunft und Verpflegung für Angehörige
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Angehörige bei einem Spitalaufenthalt des Kindes
Prothesen und Krücken
- Provisorische und definitive Prothesen, Krücken, Stützen, Brillen, Hörgeräte und Zahnprothesen.
Kosmetische Eingriffe
- Kosmetische Operationen nach einem versicherten Unfall
Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen
- Suchaktionen zur Rettung oder Bergung des versicherten Kindes, Rettungsaktionen
Kapital bei Invalidität oder Tod
- Kapitalleistung bei Invalidität des Kindes infolge eines Unfalls; Todesfallkapital für die Hinterbliebenen
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur Unfallversicherung für Kinder. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Bei einem Unfall übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht immer alle Kosten. So sind beispielsweise komplementärmedizinische Behandlungen, Kosten für Behandlungs- und Transportkosten im Ausland nicht vollständig gedeckt. Mit der zusätzlichen Unfallversicherung für Kinder sind sie auf der ganzen Welt optimal abgesichert und müssen sich im Falle eines Unfalls Ihres Kindes keine finanziellen Sorgen machen.
Kostenübernahme im Allgemeinen
Während 5 Jahren nach dem versicherten Ereignis übernimmt die Mobiliar in Ergänzung zu den anderen Versicherungen die Pflege- und Heilungskosten in unbegrenzter Höhe. Danach sind insgesamt noch maximal 500 000 Franken gedeckt.
Komplementärmedizinische Behandlungen
Komplementärmedizinische Behandlungen sind bis maximal 5 000 Franken pro Unfall gedeckt. Unfallbedingte kosmetische Operationen bis zu 20 000 Franken.
Unterkunft und Verpflegung für Angehörige
Im Falle eines Spitalaufenthalts des Kindes sind bis zu 5 000 Franken für Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Angehörigen gedeckt. Für Suchaktionen im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung sind es bis zu 50 000 Franken.
Bei Tod oder Invalidität
Bei Invalidität Ihres Kindes wird das vereinbarte Invaliditätskapital bezahlt, sobald der Invaliditätsgrad feststeht. Bei einer Invalidität von 100 Prozent erhalten Sie bis zum 3,5-fachen des versicherten Kapitals. Stirbt Ihr Kind an den Folgen eines Unfalls, zahlen wir den Anspruchsberechtigten das vereinbarte Todesfallkapital aus.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.

