Gründe für die Annullationskosten-Versicherung
Die Annullationskosten-Versicherung ist Teil der Reiseversicherung der Mobiliar und beinhaltet standardmässig auch einen Reise-Rechtsschutz sowie eine 24 h Personen-Assistance. Optional kann die Reiseversicherung um eine Reisegepäck-Versicherung und eine 24 h Motorfahrzeug-Assistance mit Verkehrs-Rechtsschutz und Mietfahrzeug-Versicherung erweitert werden. Jetzt unverbindlich Prämie berechnen
Für Reisen und Freizeitaktivitäten
Neben den Reiserücktrittskosten sind auch die Kosten für Freizeitaktivitäten gedeckt, wie bereits gekaufte Konzerttickets oder Skipässe, wenn Sie aufgrund eines Notfalls nicht an den Aktivitäten teilnehmen können.
24 h Personen-Assistance
Falls Sie unterwegs in Schwierigkeiten geraten, hilft Ihnen die 24 h Personen-Assistance unkompliziert weiter: sei es bei der Organisation der Rückreise, bei Transporten im Ausland oder bei Such- und Rettungsaktionen.
Reise-Rechtsschutz inklusive
Die Reiserücktrittsversicherung ist standardmässig mit einem Reise-Rechtsschutz verbunden, der Sie im Falle eines Rechtsstreits tatkräftig unterstützt. So können Sie bei Unstimmigkeiten gelassen bleiben.
Versicherungsbeispiele
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Annullationskosten-Versicherung.
Die Reiserücktrittversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen, wenn eine Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Die Reiserücktrittsversicherung wird auch Annullationsversicherung, Annullationskosten-Versicherung oder Stornoversicherung genannt.
Die Annullierungskosten-Versicherung zahlt, wenn Sie eine Reise aus einem der folgenden Gründe nicht antreten können oder abbrechen müssen:
- schwerwiegende gesundheitlichen Beeinträchtigung (Krankheit, Unfall, Komplikationen während der Schwangerschaft, Tod) von Ihnen, einer nahestehenden Person oder einer gleichzeitig gebuchten Reisebegleitung;
- Ausfall der Vertretung am Arbeitsplatz, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
- erheblicher Schaden an Hausrat oder Gebäuden von Ihnen oder einer mitreisenden Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit der betroffenen Person dringend erforderlich ist;
- unvorhergesehene Anstellungsveränderung (exkl. Beförderung)
- Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels (ausgenommen Verspätungen und Umwege);
- wenn die Destination mit privaten Verkehrsmitteln nicht mehr erreichbar ist;
- Streik oder Unruhen aller Art ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein;
- Epidemien, Erdbeben, Vulkanausbrüche und Elementarereignisse;
- wenn das EDA oder das BAG von der Durchführung der Reise abraten;
- Diebstahl von Reisepass oder Identitätskarte
Die Annullierungskosten-Versicherung übernimmt alle vertraglich geschuldeten Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus werden auch Tickets für gebuchte Freizeitaktivitäten erstattet, wie Konzerte oder Skipässe, bis maximal 1 000 Franken pro versichertem Ereignis. Bei einem Reiseabbruch erstattet die Versicherung alle nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
Nicht versichert sind generell Ereignisse, die bei Vertragsabschluss, bei Reisebuchung oder bei Reiseantritt bereits eingetreten sind, oder deren Eintritt für die versicherte Person voraussehbar war. Darüber hinaus sind folgende Kosten und Ereignisse nicht gedeckt:
- Wenn Sie eine Reise aus eigenem Verschulden nicht antreten können oder abbrechen müssen (Bsp. Flug verpasst);
- Forderungen für Annullationskosten des Veranstalters, falls dieser unter das Pauschalreisegesetz fällt, die Reise nicht durchgeführt wird oder die Reise noch nicht angetreten wurde;
- Anderweitig rückerstattungspflichtige Kosten wie bspw. Flughafentaxen;
- Kosten, die durch den Ausfall des privaten Verkehrsmittels entstehen wie zum Beispiel wegen einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder einer Beschädigung;
- wenn die Reise aufgrund der Folgen eines im Voraus geplanten medizinischen oder kosmetischen Eingriffs unterbrochen werden muss;
- Ereignisse, die durch Haustiere ausgelöst werden: Hunde und Katzen aus gewerblicher Tierhaltung; Folgen und Leiden, die bei Vertragsabschluss oder Reisebuchung bekannt waren; Ereignisse bei der Teilnahme an Wettrennen oder Jagden; Impfungen und deren Folgen sowie Folgen von operativen Eingriffen.
Nein, die Annullationsversicherung ist Teil der Reiseversicherung der Mobiliar und kann nur jährlich abgeschlossen werden. Die Reiseversicherung der Mobiliar soll nicht nur einen punktuellen Schutz für eine einzelne Reise bieten, sondern ist als langfristige Ferienversicherung konzipiert.
Sie bietet einen weitreichenden Schutz, der individuell angepasst werden kann, damit Sie jederzeit mit einem guten Gefühl buchen und verreisen können. Weitere Infos zu den Deckungen der Reiseversicherung finden Sie hier: Ticketversicherung, Reisegepäck-Versicherung, Mietwagen-Versicherung.

