Gründe für die Gebäudeversicherung
Mit der Gebäudeversicherung der Mobiliar sind Sie optimal gegen finanzielle Folgen aufgrund von Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung versichert.
Individuell erweiterbar
Auf Wunsch kann die Gebäudeversicherung individuell mit Zusatzdeckungen ergänzt werden.
Versichert zum Neuwert
Ihr Gebäude ist bei der Mobiliar zum Neuwert versichert. Dank der automatischen Anpassung an die Baukostenentwicklung sind Sie immer lückenlos geschützt.
Passen Sie Ihre Gebäudeversicherung bei der Mobiliar flexibel und unkompliziert Ihren Bedürfnissen an.
Alle Kantone
Schützen Sie Ihr Gebäude (bis zu 3 Wohnungen) oder Ihre Eigentumswohnung zum Beispiel gegen Wasser- oder Einbruchdiebstahlschäden.
Kantone mit obligatorischer, kantonaler Versicherung
Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung ist im Fall von Feuer und Naturereignissen wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Sturm beim Kanton versichert. Leben Sie in einem Kanton mit einem Versicherungs-Obligatorium gegen Feuer- und Elementarschäden jedoch ohne kantonale Gebäudeversicherung, können Sie sich bei der Mobiliar versichern lassen.
Kantone ohne obligatorische, kantonale Versicherung
Ist eine Versicherung für Feuer & Elementarschäden in Ihrem Kanton nicht obligatorisch, ist diese trotzdem empfehlenswert. Bei der Mobiliar ist Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung im Fall von Feuer und Naturereignissen wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Sturm zum Neuwert versichert.
Was ist gedeckt?
- Gebäude (bis 3 Wohnungen) und Eigentumswohnungen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall anfallen, z.B. Räumung und Entsorgungskosten.
- Bruch von Verglasungen, Plexiglas oder glasähnlichen Materialien
- Bruchschäden an Kochflächen, Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen,
- Bruchschäden an Lavabos, WC’s, Badewannen.
- Glasbestandteile von Sonnenkollektoren.
- Böswillige Beschädigung
- Innere Unruhen
- Fahrzeuganprall
- Gebäudeeinsturz
- Marder, Nager, Insekten und Wildtiere
- Flüssigkeitsschäden
- Schäden durch umstürzende Bäume
Unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen am Gebäude durch äussere Einwirkungen.
Versichert sind sämtliche fest mit dem Gebäude oder mit dem dazugehörenden Grundstück verbundenen technischen Anlagen (Heizung, Boiler, Beleuchtungsanlagen etc.) – und zwar gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen und Zerstörungen. Dazu gehören auch der Ertragsausfall sowie die damit verbundenen Mehrkosten von Photovoltaikanlagen.
Im Fall eines Erdbebens bietet die flexible Versicherung der Mobiliar Privatpersonen die Möglichkeit, Ihr Hab und Gut zu schützen.
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.
Wenn Sie in einem der folgenden Kantone wohnen, müssen Sie Ihr Gebäude über die kantonale Gebäude-Feuerversicherung versichern:
- Aargau,
- Appenzell Ausserrhoden,
- Basel-Land,
- Basel-Stadt,
- Bern, Freiburg,
- Glarus, Graubünden,
- Jura,
- Luzern,
- Neuenburg,
- Nidwalden,
- St. Gallen,
- Schaffhausen,
- Solothurn,
- Thurgau,
- Waadt,
- Zug,
- Zürich
Auch in den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Feuer- und Elementarversicherung obligatorisch. Muss jedoch über einen Privatversicherer versichert werden. Die Bewohnenden der GUSTAVO-Kantone (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) müssen ihr Gebäude bei einer privaten Gebäudeversicherung abschliessen. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme: Bezirk Oberegg) und Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.
Abhängig vom Kanton sind Feuer- und Elementarschäden versichert. Zusätzliche Deckungen können eingeschlossen werden: für haustechnische Anlagen, Mietertrag, Gebäudeverglasungen, bauliche Einrichtungen, Umgebungsversicherung, Gebäudehaftpflicht, Gebäude-Kasko oder Erdbeben.
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen. Zudem können je nach Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen weitere Ausschlüsse gelten.
Die Kosten für eine Gebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von der Grösse und dem Wert des Gebäudes, und dem Baujahr, dem Umfang des Versicherungsschutzes und der Selbstbehalt. Es ist daher schwierig, einen genauen Preis zu nennen, da jede Versicherungspolice individuell auf die Bedürfnisse der Kundin bzw. des Kunden zugeschnitten wird. Lediglich eine grobe Orientierung ist möglich: Die Prämien für eine Gebäudeversicherung können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken pro Jahr liegen.
Ja, in der Schweiz können die Prämien für die Gebäudeversicherung von den Steuern abgezogen werden. Die Gebäudeversicherung gilt als Teil der obligatorischen Versicherungen und kann daher als Versicherungsprämie in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es hierbei regionale Unterschiede, da die Gebäudeversicherung von den Kantonen verwaltet wird. Es empfiehlt sich daher, die genauen Regelungen des jeweiligen Kantons zu prüfen oder sich von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater beraten zu lassen.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.


