Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung

Zwei Männer stehen in einem Baubüro an einem Pult und betrachten Pläne.
Schutz vor teuren Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Ihr Unternehmen kann ungewollt Dritte schädigen und dadurch haftpflichtig werden. Die Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung der Mobiliar übernimmt den sogenannten passiven Rechtsschutz – das heisst, sie deckt die Kosten von begründeten Ansprüchen und wehrt unbegründete ab. 

Mehr als eine Versicherung

So umfassend schützt Sie die Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung

Schutz vor Ansprüchen Dritter

Ein Produkt mit Sicherheitsmangel, eine Person, die sich auf Ihrem Firmenareal verletzt: Schäden an Dritten, für die Ihr Unternehmen verantwortlich ist, sind schnell passiert. Wir entschädigen begründete Ansprüche und wehren unbegründete ab. 

Schutz vor hohen Kosten

Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den Kosten von Schäden, die ihren Ursprung in Ihren Betriebsanlagen und Gebäuden haben oder sich aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Produkte oder dem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen ergeben. 

Starker Schutz für Ihr Gebäude

Wenn Sie Gebäude oder Grundstücke besitzen, schützt Sie die Gebäudehaftpflichtversicherung vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Dies betrifft Schäden als Folge von Zustand und Unterhalt Ihrer Liegenschaften oder der Ausübung Ihrer Eigentumsrechte. 

Persönlich für Sie da

Die Mobiliar bietet Ihnen für alle Ihre Versicherungen stets eine Ansprechperson bei der Generalagentur in Ihrer Nähe. Unsere Berater:innen stehen Ihnen persönlich zur Seite und kümmern sich schnell um Ihre Schadenfälle. 

Berufshaftpflichtversicherung

Arzt, Ärztin, Architektin, Architekt, Bau-, Elektro-, Haustechnikingenieur, Treuhänderin, Notar, Unternehmensberaterin oder IT-Dienstleisterin: Unsere spezielle Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei Ihrer Tätigkeit mit besonderen Risiken. 

Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung
Ist Teil der

Schadenbeispiele

Schäden durch Produkte und Produktion

Scherben bringen kein Glück
Nach Reklamationen stellt sich heraus, dass kleine Scherben in den Gläsern, die Sie in Ihrer Abfüllanlage befüllen, auftreten können. Sie müssen die Chargen mehrerer Produktionstage zurückrufen.
Falsch entsorgt
Bei einer Überprüfung im Rahmen der Qualitätssicherung stellt sich heraus, dass Ihr Produktionsbetrieb Abfallstoffe über eine längere Zeit fehlerhaft entsorgt und dadurch die Umwelt verschmutzt hat.
Sicherheit geht vor
Sie sind als Zulieferer der Maschinenbauindustrie tätig und stellen wichtige Maschinenbauteile her. Bei einer Kontrolle stellt Ihr Kunde fest, dass die Qualitätsanforderungen an das Material nicht erfüllt sind. Sie müssen produzierte Teile vernichten und bereits ausgelieferte zurücknehmen.

Schäden durch Mitarbeitende

Bagger gräbt Nachbargebäude ab
Schwungvoll hebt der Baggerführer Ihrer Baufirma die Baugrube aus. Dabei geht er nicht nur ans Limit, sondern überschreitet es gleich. Das Nachbargebäude kriegt einen grossen Riss ab.
David und Sie vom Sockel gehauen
Beim Baumfällen im Park einer stattlichen Privatvilla holt eine Landschaftsgärtnerin Ihrer Gartenbaufirma versehentlich die teure Nachbildung von Michelangelos David vom Sockel. Die Rechnung haut Sie vom Sockel.
Auskunftsfreudiger Callcenter-Mitarbeiter
Ein Mitarbeiter Ihres Callcenters gibt viel Auskunft am Telefon. Ein bisschen zu viel. Versehentlich leitet er einem Dritten vertrauliche Daten über eine Kundin weiter. Diese erfährt davon und verklagt Ihre Firma.
Eine Dosis Tomatendosen
Beim Auftürmen von Tomatendosen in Ihrem Ladengeschäft achtet eine Angestellte nicht genügend auf die Sicherheit. Die Dosenpyramide fällt auf eine Kundin und verletzt sie.

Schäden auf dem Firmengelände

Ungesalzener Parkplatz, gesalzene Rechnung
Der nächtliche Regen gefriert zu Glatteis. Am nächsten Tag wird Ihr Firmenparkplatz ungenügend gesalzen. Ein Velofahrer und eine Fussgängerin, die ihn überqueren, rutschen aus und verletzen sich. Die Rechnung fällt gesalzen aus.
Ungefilterte Realität
Der Kaminfilter Ihrer Fabrik geht in der Nacht kaputt. In der Folge entweicht eine beträchtliche Menge an Aschestaub. Anwohnerinnen, Anwohner und benachbarte Betriebe erleiden Schäden.
Dachziegel im Sturzflug
Ihr Firmengebäude grenzt an eine blaue Zone mit öffentlichen Parkplätzen. Ein heftiger Sturm weht ein Dutzend Dachziegel vom Gebäude. Sie stürzen auf mehrere parkierte Autos und hinterlassen grosse Beulen und Kratzer.

Schäden durch Maschinen und Geräte

Feuer und Flamme fürs Nachbargebäude
Die Produktion in Ihrer Fabrik läuft auf Hochtouren. Eine Maschine überhitzt. Der technische Defekt führt zu einem Brand, der zuerst unentdeckt bleibt – und als es zu spät ist auf das Nachbargebäude übergreift.
Kran im Dach
Ihr Kran auf einer Baustelle wurde offensichtlich nicht genügend sicher aufgestellt. Bei einem Sturm fällt er um – und zerstört das Dach des Wohnhauses, das an die Baustelle angrenzt.
Gift im Grundwasser
In Ihrem Industriebetrieb wird mit belastenden chemischen Stoffen gearbeitet. Als Folge eines technischen Defekts tritt eine giftige Flüssigkeit in grosser Menge aus und verunreinigt das Grundwasser.

Was ist gedeckt?

Wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Eigentümerin oder Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken einer Drittpartei Schaden zufügen, so müssen Sie dafür aufkommen. Dies betrifft Schäden, die mit dem Zustand, dem Unterhalt der versicherten Liegenschaften oder mit der Ausübung Ihrer Eigentumsrechte zusammenhängen. 

Die Gebäudehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten solcher gesetzlicher Haftpflichtansprüche – und setzt sich für Sie zur Wehr, wenn unbegründete Ansprüche an Sie gestellt werden. So sind Sie als Liegenschaftsbesitzerin oder -besitzer ideal geschützt vor den teuren Folgen, die Schäden mit Haftpflichtansprüchen mit sich bringen können. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Sie haftbar gemacht werden. Sie schützt Sie ausserdem vor den finanziellen Konsequenzen von Anlage-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiken. 

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der Mobiliar entscheiden Sie sich für eine leistungsfähige Haftpflichtversicherung für Ihr Geschäft und zugleich für einen starken Partner, der Sie bei einem Schadenfall persönlich unterstützt. Bei einem Schaden prüfen wir zuerst immer, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche Schadenersatzpflicht für Sie besteht. Wir entschädigen berechtigte, versicherte Schadenersatzansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche ab. 

Die Mobiliar bietet eigens für bestimmte Berufe eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung an: 

Architekten, Architektinnen, Bauingenieure und -ingenieurinnen 

Die Grunddeckung schützt Berufsfachleute vor den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen von Dritten für Personen- und Sachschäden. Mit der Zusatzdeckung «Schäden und Mängel an Bauten» – oder kurz Bautenschäden – können sich Architekten und Architektinnen, Bauingenieure und Bauingenieurinnen vor den Schadenersatzansprüchen von Bauherren und Bestellern schützen. 

Elektro-, Maschinen- und Haustechnikingenieure und -ingenieurinnen 

Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten für Anlage-, Bauten-, Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unbegründete Ansprüche von Dritten ab. Ausserdem deckt sie Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung für mangelhafte Software für Prozesssteuerungen sowie die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust von Kundendossiers. 

IT- und Telekommunikationsdienstleister 

Die Berufshaftpflicht deckt die Kosten bei begründeten Ansprüchen rund um die Entwicklung von Software, Datenbanken und -verarbeitung, Internetprovider und Webdesign. 

Die Zusatzdeckung Versicherung für Vermögensschäden schützt Sie vor gesetzlichen Schadenansprüchen Dritter für reine Vermögensschäden als Folge von Produkten, die Mängel aufweisen oder nicht dem Verwendungszweck entsprechen. 

Wir versichern die Ansprüche Dritter wegen Vermögenseinbussen durch Betriebsunterbrechungen und/oder Produktionsausfall, zum Beispiel: 

  • entgangener Gewinn 
  • konkreter betriebswirtschaftlicher Mehraufwand 
  • fortlaufende Fixkosten, z. B. Personal- oder Sachkosten 

Die Zusatzdeckung eignet sich vor allem für die Herstellungs- und Verarbeitungsindustrie sowie Handelsbetriebe – zum Beispiel für Firmen, die in folgenden Gebieten tätig sind: 

  • Maschinen-, Anlage- und Werkzeugbau 
  • Komponenten- und Messgeräteherstellung 
  • Verpackungsindustrie 

Fragen & Antworten

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung 

Die Betriebshaftpflichtversicherung, die Gebäudehaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung sind Haftpflichtversicherungen, die sich durch ihren Deckungsumfang unterscheiden. 
 
Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch die Liegenschaft selbst verursacht werden – zum Beispiel wegen eines technischen Defekts, eines Sturms oder Brands. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist somit für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften wichtig, wenn deren Nutzung Schäden an Dritten verursachen kann. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die bei der Tätigkeit eines Unternehmens entstehen. Zum Beispiel Schäden, die durch Mitarbeiter, Maschinen oder Produkte des Unternehmens verursacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist somit für alle Firmen wichtig, die durch ihre Tätigkeit Schäden an Dritten verursachen können. 

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die im Rahmen der Tätigkeit einer einzelnen Person entstehen. Das können zum Beispiel Schäden sein, die durch Fehler oder Versäumnisse verursacht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen wichtig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ein erhöhtes Haftungsrisiko tragen – zum Beispiel Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen. 

Keine Haftpflichtversicherung kann für jeden Schaden aufkommen. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse.  

Nicht versichert sind in der Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel Ansprüche aus: 

  • Schäden, die Sie und Ihr versicherter Betrieb selbst erleiden (Eigenschäden) 
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie oder Ihre Betriebsangehörigen selbst hergestellt oder geliefert haben (Vertragserfüllung, Unternehmerrisiko) 
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen oder die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten 
  • Reine Vermögensschäden, die nicht auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind (z. B. Geldstrafen, Bussen, Umsatzeinbussen, entgangener Gewinn) 
  • Vertraglich übernommene, über das Gesetz hinausgehende Haftungen 

Die Prämie für eine Betriebshaftpflichtversicherung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren: 

  • Unternehmensgrösse 
  • versicherte Gegenstände und Risiken 
  • gewünschte Deckung 
  • Selbstbehalt 

Wenn Sie die Kosten von Betriebshaftpflichtversicherungen in der Schweiz miteinander vergleichen, berücksichtigen Sie immer alle oben genannten Einflussfaktoren. Mit der Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung der Mobiliar profitieren Sie von einer Versicherung mit besonders grossem Deckungsumfang und somit von einem attraktiven Prämien-Leistungs-Verhältnis. 

Die Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung der Mobiliar entschädigt einerseits begründete Ansprüche von Dritten nach einem Schaden, der durch Sie, Ihre Mitarbeitenden, Ihre Anlagen oder Liegenschaften verursacht wurde. Andererseits wehrt sie unbegründete Ansprüche für Sie ab. 

Die Ansprüche können sich aus Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren ergeben. Bei einem begründeten Schaden übernehmen wir sämtliche Kosten, maximal bis zu den in Ihrer Police und in den Vertragsbedingungen festgelegten Garantiesummen oder Limiten – inklusive Schaden- und Verzugszinsen, Schadenminderungs-, Expertise-, Anwalts-, Gerichts-, Schiedsgerichts-, Vermittlungs-, Schadenverhütungs- und weiterer Kosten wie Parteientschädigungen. 

Unsere Lösung für Privatpersonen

Die Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar deckt Ansprüche aus Schäden ab, die Sie als Privatperson einem Dritten oder seinem Eigentum zufügen. 

Gründe für die Mobiliar

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