Garantie- und Kautionsversicherung

Zwei Männer mit Bauhelmen unterhalten sich auf einer Baustelle vor einer Verschalung für eine Mauer, im Hintergrund erhebt sich ein eingerüstetes Gebäude im Rohbau.
Baugarantieversicherung und mehr: Die Liquidität Ihrer Firma sicherstellen

Die Garantie- und Kautionsversicherung der Mobiliar ist eine Bürgschafts-, Werkgarantie- und Baugarantieversicherung. Ob im Baugewerbe oder einer anderen Branche: Die Versicherung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen liquide bleibt und Ihr Geld für Sie arbeitet.

Die Garantie- und Kautionsversicherung im Überblick

Gründe für die Garantie- und Kautionsversicherung

Gründe für eine Garantieversicherung oder eine Kautionsversicherung gibt es mehr als genug. Das wichtigste Argument ist die Liquidität.

Sie bleiben liquide

Statt Geld hinterlegen oder blockieren zu müssen, bleiben Sie dank der Garantie oder Kaution unserer Bürgschaftsversicherung flüssig und können Ihr Geld für sich arbeiten lassen. 

Attraktivität für Auftraggeber

Die Kautionsversicherung gibt Ihren Auftraggebern die Sicherheit, dass Sie die vereinbarten Leistungen erbringen. Sie profitieren vom Wettbewerbsvorteil, dass die Mobiliar sich Ihrem Auftraggeber als Bürgin verpflichtet. 

Garantie und Kaution nach Mass

Sie stimmen die Garantie- und Kautionsversicherung der Mobiliar nach Mass auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und die Anforderungen eines Auftraggebers ab, zum Beispiel von einem Bauherrn oder einer Behörde.

Top Baugarantieversicherung

Die Mobiliar bürgt für Sie als ausführendes Unternehmen des Baugewerbes bei Ihren Auftraggebern mit einer umfassenden Baugarantie. Diese reicht von der Werkgarantie mit Mängelgewährleistung über eine Anzahlungsgarantie bis zur Erfüllungsgarantie. 

Persönlich für Sie da

Bei der Mobiliar steht Ihnen für alle Ihre Versicherungen immer dieselbe Ansprechperson bei der Generalagentur in Ihrer Nähe zur Seite. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei einem Schaden rasch und persönlich. 

Fallbeispiele

Kaution

Gesamtarbeitsvertrag erfordert Kaution
Ihr Malergeschäft untersteht dem Gesamtarbeitsvertrag. Darin ist festgehalten, dass Sie eine Kaution zu Gunsten der Kontrollstelle hinterlegen müssen. Diese überprüft periodisch, ob Sie die vereinbarten Arbeitsbedingungen einhalten.

Offertgarantie, Anzahlungsgarantie

Verzögerung beim Bau
Ihre Generalunternehmung erhält den Zuschlag für ein grosses Bauprojekt nur mit Offertgarantie. Mitten in der Bauzeit fallen wichtige Mitarbeiter aus, und Sie finden keine neuen Fachkräfte. Das Projekt verzögert sich, die Bauherrin stellt einen hohen Schaden in Rechnung.
Schadenersatz bei Lieferverzug
Ihr KMU handelt mit Maschinenbauteilen. Wegen Problemen bei der Zollabfertigung kann es einen Liefervertrag nicht einhalten. Es kommt zu grossen Verspätungen. Ihre Auftraggeberin verlangt Schadenersatz für die Kosten, die ihr daraus entstehen.
Rohstoffknappheit gefährdet Geschäft
Ihre Firma erhält den Zuschlag für die Lieferung von Rohstoffen unter der Bedingung, dass Sie dem Auftraggeber eine Liefergarantie erbringen. Das Marktumfeld verschlechtert sich; wegen Rohstoffknappheit können Sie nicht rechtzeitig liefern.

Von Erfüllungsgarantie bis Werkgarantie

Bau nicht abgeschlossen, Firma geschlossen
Sie beauftragen ein Bauunternehmen mit dem Bau einer Brücke. Als Bauherrin schliessen Sie eine Erfüllungsgarantie für die Leistung des Unternehmens ab. Prompt meldet es während der Bauzeit Insolvenz an und kann die Brücke nicht fertigstellen.
Mangel an Material
Ihr Bauunternehmen renoviert ein Bürogebäude. Der Auftraggeber verlangt von Ihnen eine Werkgarantie. Nach der Renovation stellt er fest, dass der Boden nicht eben ist. Sie können den Mangel nicht beheben, weil das Material nicht mehr erhältlich ist.
Trockene Werkstatt, nasse Rohre
Der Generalunternehmer verlangt eine Werkgarantie, damit Sie den Auftrag für die Sanitärinstallationen einer Wohnüberbauung erhalten. Nach wenigen Wochen lecken die Rohre. Sie können die Mängel nicht beheben, weil Ihre Werkstatt abgebrannt ist.

Was ist gedeckt?

Die Mobiliar bietet für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe verschiedene Baugarantieversicherungen an: 

  • Die Offertgarantie oder Bietungsgarantie: Sie schützt Auftraggeber:innen vor möglichen Mehrkosten, wenn ein Projekt wieder ausgeschrieben werden muss, weil der Offerierende den Werkvertrag nicht unterzeichnet hat. 
  • Die Anzahlungsgarantie: Sie sichert Vorauszahlungen, zum Beispiel bis Material im Gegenwert der Garantie geliefert worden ist. 
  • Die Erfüllungsgarantie: Sie gilt bis zur Abnahme der Arbeiten und schützt den Bauherren vor allfälligen Mehrkosten, falls er begonnene Arbeiten fertigstellen lassen muss, weil der Unternehmer sie nicht abgeschlossen hat. 
  • Die Werkgarantie: Sie deckt nach der Abnahme der Arbeiten Mehrkosten für die Behebung von Mängeln, die während der Garantiedauer entdeckt werden und die der Unternehmer nicht selbst beheben kann. 

Die Kautionsversicherung übernimmt die Kaution, die Sie als Unternehmen aufgrund von vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen leisten müssen. 

Die Kautionsversicherung der Mobiliar übernimmt zum Beispiel Ihre Kautionsverpflichtung in diesen Fällen: 

  • In bestimmten Branchen benötigen Unternehmen eine amtliche Bewilligung. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Kaution hinterlegen, die Berufskaution. Ihre Höhe ist gesetzlich festgelegt oder wird vom Kanton bestimmt. 
  • Betriebe, die einem allgemein gültigen Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, müssen eine Kaution zu Gunsten der Kontrollstelle hinterlegen. 

Fragen & Antworten

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Garantie- und Kautionsversicherung. 

Wenn Sie eine Garantieversicherung bei der Mobiliar abschliessen – zum Beispiel eine Baugarantieversicherung –, verpflichten wir uns, im Rahmen der vereinbarten Garantiesumme und Garantiezeit für Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Garantieverpflichtungen gegenüber Ihrem Auftraggeber als Solidarbürge einzustehen. 

Das gibt Ihrem Auftraggeber Sicherheit, dass Sie auf jeden Fall Ihren Verpflichtungen nachkommen können, und schafft somit die Grundlage für Vertrauen – und sorgt dafür, dass Sie den gewünschten Auftrag tatsächlich erhalten. 

Mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung bei der Mobiliar stehen wir als Bürge ein, wenn Sie eine finanzielle Sicherheitsleistung erbringen müssen, um einen Auftrag zu erhalten. 

Die Kautionsversicherung sichert damit das Risiko für Ihre Kunden ab, dass Sie Ihre Leistungen nicht erfüllen können, zum Beispiel weil Produktionsmittel oder Personal fehlen oder gar weil Ihr Unternehmen Konkurs geht. Die Bürgschaft entlastet Sie finanziell, weil Ihnen mehr liquide Mittel zur Verfügung stehen, die ansonsten für die Kaution gebunden wären. 

  • Die Garantieversicherung bürgt gegenüber Ihrem Auftraggeber dafür, dass Sie als Unternehmen Ihren vertraglichen Pflichten nachkommen können – zum Beispiel Ihre Offerte erfüllen, Ihren Auftrag ausführen, zugesagtes Material liefern oder Garantiemängel beheben. Sie sichert damit ein bestimmtes Projekt gegenüber Ihrem Auftraggeber ab. 
  • In gewissen Branchen benötigen Unternehmen eine amtliche Bewilligung. Dafür müssen sie unter anderem eine Kaution hinterlegen, die Berufskaution. Ihre Höhe ist gesetzlich festgelegt oder wird vom Kanton bestimmt. So müssen zum Beispiel gewisse Handwerksbetriebe, wenn sie mit einer Gemeinde zusammenarbeiten möchten, eine Kaution hinterlegen. Firmen wiederum, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, müssen eine Kaution zu Gunsten der Kontrollstelle hinterlegen. 

Die Baugarantieversicherung deckt keine Mängelfolgeschäden und Ansprüche, die bereits durch die entsprechenden technischen Normen ausgeschlossen werden. Massgebend ist in jedem Fall der Text auf dem Garantieschein. 

In bestimmten Branchen benötigen Unternehmen eine amtliche Bewilligung. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Kaution hinterlegen – die Berufskaution. Die Höhe der Kaution ist im Gesetz festgelegt oder wird vom Kanton bestimmt. 

In der Schweiz müssen zum Beispiel folgende Handwerksberufe eine Berufskaution hinterlegen: 

  • Malereigeschäft 
  • Gipsergeschäft 
  • Spenglerei 
  • Sanitär- und Haustechnikunternehmen 

 

Zu den weiteren Berufsgruppen mit einer Berufskautionspflicht zählen auch Notarinnen und Notare, Treuhänderinnen, Treuhänder und Personalvermittlungen. 

Die Baugarantieversicherung bezieht sich in der Regel auf ein konkretes Bauprojekt. Sie ist deshalb abhängig von folgenden Faktoren: 

  • Art des Projekts 
  • versicherte Gegenstände und Risiken 
  • Bausumme 
  • gewünschte Deckung 
  • Anforderungen Ihrer Auftraggeberin 

 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Ihr Versicherungsexperte bzw. Ihre Versicherungsexpertin der Mobiliar für Baugarantieversicherungen berät Sie persönlich und kompetent. 

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