Eine Person mit Dossier und Kugelschreiber in den Händen

Versicherungsvertragsgesetz

Am 1. Januar 2022 ist das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Die Mobiliar hat deshalb ihre Allgemeinen Bedingungen und die Kundeninformationen angepasst.

Das Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen Konsument:innen und Versicherungsgesellschaften regelt, wurde nach über 110 Jahren überarbeitet. Dabei wurde das Gesetz neuen Gegebenheiten angepasst. Gleichzeitig erhalten die Versicherten mehr Rechte. Für die berufliche Vorsorge gelten spezifische Regeln.

Was ändert ab 1. Januar 2022?

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Widerrufsrecht von 14 Tagen
  • Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren
  • Verlängerung der Verjährungsfrist
  • Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts für alle Haftpflichtversicherungen
  • Einseitiges Kündigungsrecht der Kundinnen und Kunden in der Krankenzusatzversicherung
  • Für Lebensversicherungen gewähren wir unseren Versicherten bereits seit einigen Jahren ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Was gilt für ältere Verträge?

Einige dieser neuen Bestimmungen gelten auch für bereits bestehende Verträge: die Erleichterungen im elektronischen Geschäftsverkehr, das ordentliche Kündigungsrecht nach drei Jahren mit anschliessendem jährlichen Kündigungsrecht sowie das ausserordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Bei den Lebensversicherungen kommt das Recht auf ordentliche Kündigung nach drei Jahren nicht zur Anwendung. Seit mehreren Jahren schon können Sie Ihren Vertrag auf die nächste Prämienfälligkeit kündigen.

Die Mobiliar wendet die Neuerungen im VVG, wenn sinnvoll, auch für bestehende Versicherungsverträge an. So profitieren möglichst viele Kundinnen und Kunden davon.

Was bedeuten die erwähnten Anpassungen konkret?

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.

Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeitenden Ihrer Generalagentur beantworten sie Ihnen gern.