Die richtige BVG-Lösung
Wissen, worauf es ankommtDie Berufliche Vorsorge ist der grösste Sparbatzen der Mitarbeitenden und gleichzeitig für ein KMU ein bedeutender Kostenfaktor. Deshalb muss eine gute Lösung vielen Kriterien genügen und auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Fabienne Vorozhko Lesezeit: 3 Minuten Letztes Update: November 2024
Anfangs Jahr präsentieren die Pensionskassen ihre Abschlusszahlen. Dank des guten Anlagejahrs 2021 konnten viele die Altersguthaben attraktiv verzinsen. Eine schöne Nachricht – doch die Verzinsung ist nur eines von vielen Merkmalen, die eine gute Pensionskasse ausmachen.
Wie unterscheiden sich die BVG-Lösungen?
KMU schliessen sich in der Regel einer der zahlreichen Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen an. Diese sorgen für den finanziellen Schutz der Mitarbeitenden bei Invalidität und Tod, verwalten das Sparkapital und garantieren die Altersleistungen, meist in Form von Renten. Alle diese Stiftungen sind sicher und müssen die gleichen strengen gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Unterschiede liegen bei den Modellen, den Preisen, dem Leistungsumfang und dem Service.
Unterschiedliche Modelle
- In der Vollversicherung werden 100% der Altersguthaben garantiert. Diese Lösung kennt keine Unterdeckung, aber die Garantie ist mit höheren Kosten verbunden.
- In der Teilautonomen Stiftung tragen die Kunden das Anlagerisiko selbst. Dafür besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, eine gute Verzinsung zu erhalten.
- Ein höherer Umwandlungssatz der Altersrenten (Bsp. BVG 6.8%) wird durch Solidaritätsbeiträge der Aktiven finanziert. Deren Altersguthaben wird weniger hoch verzinst.
- Ein tieferer Umwandlungssatz der Altersrenten (Bsp. 5%) entspricht eher den tatsächlichen ökonomischen Grundlagen. Die Solidaritätsbeiträge der Aktiven sind bedeutend tiefer, die Verzinsung ihrer Aktiven ist dadurch weniger beeinträchtigt.
- Im BVG-Minimum sind alle Leistungen im Beitragsprimat definiert – das heisst, die Leistungen sind vom Sparprozess abhängig. Diese sind oft sehr tief und wenig transparent.
- Das Duoprimat ist eine Mischform zwischen Leistungs- und Beitragsprimat. Die Vorteile beider Systeme werden kombiniert. Faktisch handelt es sich um Versicherungspläne im Beitragsprimat, deren Risikoleistungen ganz oder teilweise auf dem Versichertenlohn basieren (Leistungsprimat). Diese Pläne haben daher oft Risikoleistungen, die deutlich über dem BVG-Minimum liegen.
Wie weiss ich, was mein Unternehmen braucht?
Fabienne Vorozhko - Unternehmensberaterin Berufliche Vorsorge der Mobiliar
Zuerst sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Welchen Stellenwert hat die Berufliche Vorsorge, um mich als verantwortungsvollen Arbeitgeber zu positionieren?
- Was möchten meine Mitarbeitenden und was heisst das für die Leistungen unserer Pensionskasse?
- Wieviel darf es das Unternehmen und meine Mitarbeitenden kosten?
Fabienne Vorozhko, Unternehmensberaterin Berufliche Vorsorge der Mobiliar
Es gilt, ganz unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken. Fabienne Vorozhko nennt Beispiele: «Ältere Mitarbeitende achten eher auf die versprochenen Altersrenten, Jüngere auf den Sparprozess, Eltern auch auf die Risikoleistungen – und natürlich sollte das Ganze noch bezahlbar sein.»
Beim Vergleichen genau hinschauen
Sind die Bedürfnisse des Unternehmens geklärt, sollten die verschiedenen Angebote sorgfältig verglichen werden. «Günstiger ist nicht immer besser», sagt Fabienne Vorozhko. Bei den Beiträgen für Risikoschutz und Aufwand spielt zwar ein intensiver Wettbewerb. Aber auch auf die Leistungen gilt es zu achten. Wichtig ist, dass möglichst jeder Vorsorgefranken auf dem Konto der Mitarbeitenden landet. Ausserdem sollte die Lösung transparent, verständlich und digital unterstützt sein – für einen raschen und unkomplizierten Austausch mit der Pensionskasse.
Kann ich überhaupt wechseln?
Nicht in jedem Fall ist ein Wechsel in der Beruflichen Vorsorge einfach so möglich. Beispielsweise bei Unterdeckung, mit einem hohen Durchschnittsalter der Mitarbeitenden oder vielen Pensionierten kann es schwierig werden. Eine bestehende Lösung darf deshalb erst dann gekündigt werden, wenn ein neues Angebot vorliegt. Ausserdem müssen die Mitarbeitenden dem Wechsel zustimmen. «Beziehen Sie deshalb die Mitarbeitenden so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess ein», so Fabienne Vorozhko. Ihr wichtigster Tipp: «Damit Sie am Schluss sicher das haben, was Sie wirklich brauchen: Lassen Sie sich beraten.»