Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge einer medizinisch objektiv feststellbaren Krankheit oder eines Unfalles ausser Stande ist, ihren Beruf oder eine andere ihr zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben und wenn daraus eine Erwerbseinbusse resultiert.
Damit ein Leistungsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht werden kann, müssen deshalb alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Medizinisch objektiv feststellbare Krankheit oder Unfall
Unfähigkeit, den Beruf oder eine andere der Lebensstellung, den Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit auszuüben
Ein dadurch entstehender Erwerbsausfall, somit beinhaltet der Begriff Erwerbsunfähigkeit ebenfalls wirtschaftliche Konsequenzen des Gesundheitsschadens, die der Arzt nicht definieren kann