die Mobiliar

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Wie schütze ich mich vor Einbrüchen?

Obwohl das Einbruchrisiko in der Schweiz in den letzten 5 Jahren abgenommen hat, ist Einbruch immer noch eines der häufigsten Delikte in der Schweiz. Vor allem in der Jahreszeit, wo es draussen früher dunkel wird, nützen Diebe den Schutz der frühen Dämmerung aus und dringen unbemerkt in Wohnungen und Häuser ein.

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Wirk­sa­me Vor­sichts­mass­nah­men für Schutz vor Ein­bre­chern

  • Ver­schlies­sen Sie Fens­ter und Tü­ren im­mer sorg­fäl­tig und in­for­mie­ren Sie sich über eine sinn­vol­le Ein­bruch­si­che­rung.
  • Ver­ste­cken Sie Woh­nungs­schlüs­sel nie un­ter dem Tür­vor­le­ger oder im Blu­men­topf – die­se Ver­ste­cke ken­nen auch die Ein­bre­cher.
  • Ver­wah­ren Sie Wert­sa­chen und wich­ti­ge Do­ku­men­te in ei­nem auf Si­cher­heit ge­prüf­ten Tre­sor oder bei Ih­rer Bank.
  • Ver­ra­ten Sie Ab­we­sen­hei­ten nicht durch Zet­tel an der Haus­tür, Mit­tei­lun­gen auf An­ruf­be­ant­wor­tern oder in so­zia­len Netz­wer­ken wie Face­book.
  • Bit­ten Sie Ihre Nach­barn, bei Ab­we­sen­hei­ten den Brief­kas­ten zu lee­ren und re­gel­mäs­sig nach dem Rech­ten zu se­hen. In den Win­ter­mo­na­ten ma­chen sich Ein­bre­cher vor al­lem zwi­schen 17.00 und 21.00 Uhr ans Werk.
  • In­stal­lie­ren Sie bei Fe­ri­en­ab­we­sen­hei­ten Zeit­schalt­uh­ren, da­mit zu un­ter­schied­li­chen Zei­ten in ver­schie­de­nen Räu­men Licht brennt.
  • Mel­den Sie ver­däch­ti­ge Wahr­neh­mun­gen un­ver­züg­lich der Polizei: Telefon 112 oder 117.

Haus­rat­ver­si­che­rung hilft bei Ein­bruch und Dieb­stahl

In der Hausratversicherung sind Wert­ge­gen­stän­de grund­sätz­lich mit­ver­si­chert. Ihr Hab und Gut ist bis zur ge­wähl­ten Versicherungssumme zum Neu­wert ver­si­chert – bei den meis­ten Ge­sell­schaf­ten ist bei Ein­brü­chen auch Bar­geld bis 5000 Fran­ken ge­deckt. Bei Dieb­stahl gilt für Schmuck eine Höchs­tent­schä­di­gungs­gren­ze. Bei den meis­ten Ver­si­che­run­gen liegt die­se bei 30 000 Fran­ken. Wer viel oder wert­vol­len Schmuck be­sitzt, soll­te eine se­pa­ra­te Wertsachenversicherung ab­schlies­sen. Je­der Wert­ge­gen­stand wird ein­zeln er­fasst, was Ih­nen im Schadenfall den Wert­nach­weis er­leich­tert. Sie gilt auch bei Be­rau­bung, Ver­lie­ren, Ver­le­gen, Zer­stö­rung oder Be­schä­di­gung.

Übrigens: die Hausratversicherung deckt mit der Zu­satz­ver­si­che­rung «ein­fa­cher Dieb­stahl aus­wärts» auch den fi­nan­zi­el­len Ver­lust, wenn Sie aus­ser­halb des Hau­ses be­stoh­len wer­den.