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Risiko Unterversicherung

Kennen Sie den aktuellen Wert Ihres Hausrats?

Eine tiefe Versicherungssumme in der Hausratversicherung heisst weniger Prämie zahlen. Aber die Frage ist: Was würde es Sie heute kosten, all Ihre Sachen zu ersetzen? Ist diese Summe höher als jene, die im Versicherungsvertrag steht, wird es für Sie bei einem Schaden teuer. Deshalb ist regelmässiges Überprüfen und Anpassen so wichtig.

Manchmal ist man sich gar nicht bewusst, was man alles besitzt. Was zum Beispiel im Keller, in der Garage oder auf dem Estrich lagert, etwa das Bike, das Werkzeug oder die Skisachen. Oder was man alles in den letzten Jahren für den Haushalt dazugekauft oder ausgetauscht hat. Dann kann es passieren, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung nicht mehr stimmt.

Zum Beispiel bei Müllers: Als die älteste Tochter fürs Studium in eine WG in der Stadt zieht, nimmt sie ihre Sachen mit. Das frühere Kinderzimmer wird zum komfortablen Homeoffice umfunktioniert, ergänzt durch ein Schlafsofa und eine Home-Cinema-Anlage.

Oder bei Robert: Seine Beziehung ist in die Brüche gegangen. Frau und Kind wohnen im grossen Haus und er ist in eine kleine Wohnung gezogen. Diese hat er mit günstigen Möbeln aus dem Brockenhaus eigerichtet. Ihm ist nicht bewusst, dass die schönen alten Möbel, die von einem Schreiner hergestellt wurden, bei einer Neuanschaffung viel mehr kosten würden.

Oder bei Carla: Seit fünf Jahren wohnt sie in der gleichen Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung. In der Zeit hat sie nach und nach ihre alte Einrichtung durch Designerstücke ersetzt. Und ihre Sammlung von Zimmerpflanzen ist zu einer grünen Oase angewachsen.

Drei ganz unterschiedliche Beispiele, die eines gemeinsam haben: Der Gesamtwert des Hausrats verändert sich. Auch ein neues Hobby wie Tauchen oder Klavierspielen hat diesen Effekt, wenn es dafür Anschaffungen braucht.

Was bildet die Versicherungssumme ab?

Die richtige Versicherungssumme ist das, was es kosten würde, den ganzen Hausrat heute neu zu kaufen. Bei allen Sachen – auch bei günstigen Möbeln aus dem Brockenhaus – muss deshalb von ihrem Neuwert ausgegangen werden. 

Passiert ein Schaden, ist im Fall einer Unterversicherung die Enttäuschung gross: Die Versicherung kürzt die Entschädigung oder bezahlt bei einem Totalschaden einfach die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Auch wenn der Schadenbetrag viel höher ist.

So werden bei Unterversicherung die Leistungen nach einem Schaden berechnet:

Beispiel Nummer 1: Ein Brand zerstört den ganzen Hausrat (Totalschaden).

  • Angegebene Versicherungssumme im Vertrag: 100'000 CHF
  • Tatsächlicher Gesamtwert der Sachen: 150'000 CHF
  • Schaden: 150’000 CHF
  • Die Versicherung zahlt: 100’000 CHF minus 200 CHF Selbstbehalt
  • Aus eigener Tasche zu bezahlen: 50'000 CHF

Die Versicherung zahlt in diesem Fall nur die Höhe der Versicherungssumme gemäss Vertrag, unabhängig von der ganzen Schadensumme.

Beispiel Nummer 2: Bei einem Einbruch verschwinden technische Geräte.

  • Angegebene Versicherungssumme im Vertrag: 60'000 CHF
  • Tatsächlicher Gesamtwert der Sachen: 100'000 CHF
  • Schaden nach dem Einbruch: 5'000 CHF
  • Die Versicherung zahlt: 3'000 CHF minus 200 CHF Selbstbehalt
  • Aus eigener Tasche zu bezahlen: 2’200 CHF

In diesem Fall liegt eine Unterversicherung von 40% vor. Die Versicherung übernimmt nur 60% der Kosten für den Ersatz der gestohlenen Gegenstände.

Überprüfen Sie Ihre Versicherungssumme

Manche Versicherungsgesellschaften stellen ihren Kundinnen und Kunden Online-Rechner zu Verfügung, um den Gesamtwert des Hausrats herauszufinden.

Versicherungssumme Hausrat berechnen

In jedem Fall hilft Ihnen Ihr Versicherungsberater oder Ihre -beraterin dabei, die Summe richtig festzulegen. Melden Sie sich einfach bei Ihrer Generalagentur.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Schon beim Abschluss ist es übrigens ratsam, die sogenannte «automatische Summenanpassung» zu wählen. Damit passt die Versicherung Ihre Versicherungssumme selbständig der Teuerung an. Dieser Teuerungsausgleich kompensiert jedoch nicht grössere Veränderungen in Ihrem Hausrat, z.B. aufgrund veränderter Lebensumstände während der Vertragslaufzeit. Diese sollten Sie deshalb unbedingt melden.