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Umzug in die Schweiz

Rechte, Pflichten und Versicherungen

Sie haben eine Anstellung und Wohnung in der Schweiz gefunden – ein grosser Schritt! Doch stellen sich folgende Fragen: Was müssen Sie verzollen? Welche Versicherungen brauchen Sie? Und wo können Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen? Wir geben Starthilfe. 

Die Einreise 

Sie reisen sicher mit Gepäck. Was müssen Sie verzollen und was nicht?  

Ihren Besitz? 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der EU oder aus einem EFTA-Land (Island, Liechtenstein und Norwegen) in die Schweiz verlegen, gelten Ihre mitgebrachten Objekte wie etwa Möbel als Übersiedlungsgut. Diese können Sie zollfrei einführen. Erstellen Sie für den Zoll eine Inventarliste mit Ihren Gegenständen und halten Sie Ihren Mietvertrag griffbereit. Die eingeführten Objekte müssen Sie seit mindestens sechs Monaten besitzen.  

Ihr Fahrzeug? 

Verzollen müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht, wenn Sie dieses seit mindestens sechs Monaten besitzen und nicht in der Schweiz verkaufen wollen. Am Zoll müssen Sie Ihren Fahrzeugausweis und den Kaufvertrag des Fahrzeugs vorweisen. Lassen Sie Ihren Führerausweis innerhalb des ersten Jahres auf die Schweiz umschreiben. Um ein Schweizer Nummernschild zu erhalten, müssen Sie Ihr Auto bei einer Motorfahrkontrolle vorführen. 

Ihren Vierbeiner? 

Sie können Ihr Haustier zollfrei in die Schweiz bringen. Dabei gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie bei Ihrem Eigentum. Das klingt hart, ist aber so. Am Zoll wird kontrolliert, ob Ihr Haustier geimpft und gekennzeichnet (Chip) ist. Halten Sie deshalb den Impf- und den EU-Heimtierpass Ihres Haustiers bei der Einreise bereit.  

Zusätzliche Informationen zur Einreise in die Schweiz und die Zollbestimmungen finden Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung

Die obligatorischen und freiwilligen Versicherungen  

Die Schweiz ist ein Versicherungsland. Deshalb informieren Sie sich optimalerweise bereits vor Ihrem Umzug über die verschiedenen Versicherungen und Versicherungsanbieter. Doch welche Versicherungen sind obligatorisch und welche frewillig? 

Obligatorische Versicherungen:  

  • Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht. Für Ihre Krankenversicherung sind Sie selber verantwortlich. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung. Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über diesen unfallversichert. Ansonsten müssen Sie Ihre Krankenversicherung mit einer Unfallversicherung ergänzen. Nur die Grundversicherung ist obligatorisch. Ob Sie eine Zusatzversicherung (z.B. für Alternativmedizin) möchten, können Sie selbst entscheiden. 
  • Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist in der Schweiz obligatorisch. Ohne diese wird Ihr Auto in der Schweiz nicht zugelassen. Sie deckt Schäden an Personen, Sachen und fremden Fahrzeugen, die Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad verursachen. Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist – je nach Fahrzeugtyp – ein Bestandteil der Autoversicherung oder der Motorradversicherung.

Freiwillige Versicherungen 

  • Die Privathaftpflichtversicherung  ist in der Schweiz zwar nicht vorgeschrieben, ist jedoch sehr empfehlenswert. Sie zahlt, wenn Sie Personen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen. 
  • Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen durch Schäden an Ihren beweglichen Sachen, die z.B. durch Einbruch, Feuer oder eine Überschwemmung entstehen. Ergänzen Sie diese mit der Deckung «einfacher Diebstahl auswärts», zahlt Ihre Versicherung auch, wenn Ihr Velo oder Portemonnaie unterwegs gestohlen wird.  
  • Die Haushaltsversicherung ist ein Gesamtpaket von Hausrat- und Privathaftpflicht kombiniert mit anderen Versicherungen rund um Ihren Haushalt. Mehr über die Unterschiede der Hausratversicherung und der Haushaltsversicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber «Hausrat- vs. Haushaltsversicherung». 
  • Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten. Sie können Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz abschliessen, je nachdem auf welchem Gebiet Sie die Unterstützung wünschen.  
  • Die Autoversicherung und die Motorradversicherung, also die Fahrzeugversicherungen, haben wir bereits angesprochen. Doch auch wenn nur die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge daraus obligatorisch ist, sind weitere Deckungen wie Teilkasko oder Vollkasko und die Unfallversicherung sehr empfehlenswert.

Die Aufenthaltsbewilligung

EU- und EFTA-Bürger:innen können bis zu drei Monate ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben und arbeiten. Sie müssen sich jedoch bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden melden. Wenn Sie sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten Sie bei der Migrationsstelle Ihres Wohnkantons. Unterschieden wird zwischen folgenden Bewilligungen: 

  • Die Kurzaufenthaltsbewilligung L für unter ein Jahr. Die Bewilligung gilt so lange, wie die befristete Anstellung dauert.  
  • Die Aufenthaltsbewilligung B können Sie bei einer überjährigen oder unbefristeten Anstellung in der Schweiz erhalten. Sie ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.  
  • Wenn Sie ohne Unterbruch seit fünf Jahren in der Schweiz leben, erhalte Sie die Niederlassungsbewilligung C. Diese ist uneingeschränkt gültig und wird alle fünf Jahre überprüft.

Die Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde  

Mit der Aufenthaltsbewilligung wird sichergestellt, dass Sie in der Schweiz sein dürfen. Parallel dazu müssen Sie sich innerhalb der ersten 14 Tage und noch vor Ihrem Stellenantritt auf der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Nehmen Sie folgendes mit:  

  • einen amtlichen Ausweis 
  • ein aktuelles Passfoto 
  • Dokumente über Ihren Familienstand 
  • Ihren Arbeitsvertrag im Original 
  • Ihren Mietvertrag im Original 

Einige Gemeinden benötigen zusätzliche Dokumente für die Anmeldung. Konsultieren Sie vor Ihrem Besuch auf der Einwohnerkontrolle die Website Ihrer Wohngemeinde. Sind Sie Hundebesitzer, melden Sie auch Ihren Hund auf der Gemeinde an.  

Ihre Vorsorge 

Die Vorsorge ist in der Schweiz wichtig. Deshalb werden folgende obligatorischen Sozialabgaben direkt vom Lohn abgezogen: 

  • Alters- und Hinterlassenen Versicherung AHV, Invalidenversicherung IV und Erwerbsersatzordnung EO: Rund 5 Prozent des Bruttolohns (ohne Obergrenze). 
  • Arbeitslosenversicherung ALV: gut 1,1 Prozent des Lohns bis maximal 148 200 Franken pro Jahr, ab 148 200 Franken sind es 0,5 Prozent. 
  • Berufsvorsorge BVG: Je nach Renten-Versicherung und Alter des Versicherten bewegen sich die Beiträge zwischen 7 und 18 Prozent des sogenannten koordinierten Lohns

Erfahren Sie mehr über das Schweizer Vorsorgesystem.