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Mietvertrag: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Worauf Sie bei Ihrem Mietvertrag achten sollten.

Was müssen Sie vor der Unterzeichnung Ihres Mietvertrags prüfen? Kann der Mietvertrag geändert werden? Wie sieht die Lage aus, wenn Sie nicht allein einziehen?

Sie haben die Zusage für die neue Wohnung gekriegt? Gratulation! Dann steht jetzt die Unterzeichnung des Mietvertrags an. Dabei bedürfen ein paar Punkte einer gründlichen Prüfung.

Inspektion

So banal es klingt, so einfach geht es in der Freude über die neue Wohnung vergessen: Lesen Sie den Mietvertrag von A bis Z durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Gibt es Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind? Besprechen Sie diese mit dem Vermieter. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, gilt er. Geben Sie den Vertrag einer Zweitperson zur Durchsicht. Sie entdeckt eventuell noch zusätzliche Schwachstellen.

Überprüfen Sie die Richtigkeit folgender Angaben:

  • Mietzins: Steht hier der vereinbarte Betrag?
  • Vertragsdauer: Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?
  • Kündigungsfristen/-termine: Gibt es eine Mindestlaufzeit? Auf wann können Sie kündigen?
  • Mietfläche: Ist die korrekte Grösse der Wohnung angegeben? Sind Estrich und/oder Keller erwähnt?
  • Mietzinsvorbehalt: Steht etwas darüber? Damit kann Ihr Mieter die Miete zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen. Sie können dies aber anfechten.
  • Ist der Referenzzinssatz aktuell?
  • Ist der Landesindex der Konsumentenpreise aktuell?

Steht im Vertrag kein Referenzzinssatz oder Landesindex, gilt der aktuelle Wert. Steht jedoch eine falsche Zahl, muss Ihr Vermieter das korrigieren.

Mietzins

Erkundigen Sie sich wenn möglich beim Vormieter, wie viel Miete er bezahlt hat. Ansonsten fragen Sie den Vermieter. Ist der Mietzins bei Ihnen massiv höher, fragen Sie nach dem Grund. Der Vermieter darf die Miete nicht einfach nach Gutdünken festlegen. Gut zu wissen: den Anfangsmietzins können Sie bis 30 Tage nach Schlüsselübergabe anfechten – auch wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist.

Nebenkosten

Was nicht im Vertrag aufgeführt ist, ist im Mietzins enthalten. Sprich je länger die Liste der zusätzlichen Nebenkosten, die im Vertrag aufgeführt sind, umso mehr zusätzliche Kosten kommen auf Sie zu. Sind Leistungen erwähnt, die Ihrer Meinung nach nicht nötig sind, fragen Sie Ihren Vermieter.

Mietkaution

Normalerweise müssen Sie eine Mietkaution von 2-3 Monatsmieten hinterlegen. Dafür wird vom Vermieter ein Konto eingerichtet, das auf Ihren Namen läuft. Alternativ können Sie eine Mietkautionsversicherung abschliessen, damit Sie während der Mietdauer über das Geld der Kaution frei verfügen können.

Untervermieten

Grundsätzlich darf Ihnen Ihr Vermieter nicht verbieten, jemanden zur Untermiete bei Ihnen aufzunehmen. Er darf aber verlangen, darüber informiert zu werden, wer bei Ihnen zu welchem Preis wohnt. Falls Sie bereits beim Einzug wissen, dass Sie als Hauptmieter Untermieter haben möchten, können Sie mit einer entsprechenden Vertragsklausel das schriftliche OK des Vermieters einholen. Achtung: falls Sie ein Airbnb betreiben möchten, gelten zusätzliche Regeln. Informieren Sie sich, bevor Sie Gäste aufnehmen.

Haustiere

Kleine Haustiere wie Meerschweinchen sind grundsätzlich erlaubt. Auch wenn einige Vermieter das im Vertrag anders darstellen. Bei grösseren Tieren hat der Vermieter ein Mitspracherecht.

Schriftstück

Ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Um Sie im Streitfall zu schützen, sollten Sie aber auf eine schriftliche Version bestehen. Wenn Sie weitere Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen, die im Vertrag nicht enthalten sind, halten Sie diese auf einem zusätzlichen Dokument fest. Dieses versehen Sie mit Datum und Ihrer Unterschrift, und lassen es ebenfalls vom Vermieter unterschreiben.

Zusammenziehen

Wenn Sie mit jemandem zusammen eine Wohnung beziehen, sichern Sie sich vertraglich für einen separaten Auszug ab. Mit einer Teilkündigungsklausel stellen Sie sicher, dass Sie trotz Solidarmiete – wenn mehrere Mieter den Vertrag unterschreiben – einzeln kündigen und ausziehen können.

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