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Erdbeben – auch in der Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko
Erdbeben – auch in der Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko

Erdbeben – auch in der Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko

Wie Sie im Falle eines Erdbebens in der Schweiz richtig versichert sind

Die Erde kann auch in der Schweiz jederzeit beben und existenzgefährdende Schäden anrichten. Deshalb macht es Sinn, sich gegen finanzielle Folgen abzusichern. 

Starke Erdbeben sind in der Schweiz zwar selten, haben aber auch hier ein grosses Zerstörungspotenzial. Haus und Hab und Gut können durch eine Zusatzdeckung in die Haushaltversicherung eingeschlossen werden, auch getrennt voneinander. Gut zu wissen: Die Versicherung springt bei einem Schaden wegen Erdbeben in jedem Fall ein – egal wie stark es ist.

Gebäude: Basisdeckung

Nach einem Erdbeben sind Mauern beschädigt oder das Dach ist kaputt und muss repariert werden. Die Basisdeckung der Erdbebenversicherung springt ein, damit Sie Geld für Notreparaturen haben. Der Betrag geht bis zur in der Police vereinbarten Versicherungssumme – das Gebäude ist nur zu einem Teil versichert. 

Gebäude: erweiterte Deckung

Wer für sein Gebäude eine Vollwertdeckung abschliessen will, kann den gesamten Wert des Gebäudes versichern. Das macht vor allem dann Sinn, wenn das Eigenheim fremdfinanziert ist. Denn die Hypothekarschuld bleibt bestehen – auch wenn das Erdbeben das Haus zerstört hat.

Hausrat: Basis- und erweiterte Deckung

Auch bei der Basisdeckung für den Hausrat entscheiden Sie sich für eine fix vereinbarte Summe. Bis zu diesem Betrag kommt die Versicherung für die dringendsten Bedürfnisse wie neue Kleider, ein Smartphone oder eine Unterkunft im Hotel auf. Als Erweiterung der Hausrat Basisdeckung können Hab und Gut auch zum Vollwert versichert werden.

Was sonst noch versichert ist

Neben Zerstörung und Beschädigung von Gebäude und Hausrat ist auch der Ersatz von Gegenständen versichert, die aufgrund des Erdbebens plötzlich fehlen. Zum Beispiel, wenn Ihr Haus geplündert wird oder einzelne Gegenstände nicht mehr auffindbar sind. Zudem sind Kosten für Aufräumungs- und Entsorgungsarbeiten bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.